Ostern 2015 hast Du verpasst?
Spoiler anzeigen
Da gab es sogar die IPv4-Failover-Adresse kostenlos
Da war ich leider noch kein Horter... ![]()
Ostern 2015 hast Du verpasst?
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Da gab es sogar die IPv4-Failover-Adresse kostenlos
Da war ich leider noch kein Horter... ![]()
Bei dem aktuellen IPv4 Failover Deal bin ich ja richtig froh, dass ich meine schon seit 2017/18 horte... zwar etwas angestaubt, aber noch wie neu ![]()
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Habt ihr Vorschläge was man mit einem VPS 10 G7 und VPS 20 G7 anstellen könnte? Mit jeweils 128MB bzw. 256MB RAM läuft Debian leider nicht mehr auf den Kisten. Ich würde die gerne als NTP-Server zur Verfügung stellen.
Der VPS 50 G7 schlägt sich wacker und selbst Dinge wie wireguard, PHP Server Monitor und munin laufen ausreichend gut ![]()
Ich kann Dir nur wärmstens die Kombination aus Authelia und lldap empfehlen. Du kannst Authelia und gitea/forgejo dann gegen LDAP authentifizieren lassen, und musst nur für die Applikationen, die kein LDAP können, zu OIDC via Authelia greifen.
Geht damit auch 2FA Authentifizierung?
Hat das Mainzelmännchen jetzt einen Frack an![]()
ich würd sagen "Leistungsverweigerungsrecht" ist der falsche Terminus;
falsch (siehe z.B. wirtschaftslexikon.gabler.de oder juracademy.de oder jura-basic.de)
doch man hat immer das Recht eine Leistung zu verweigern,
nur wenn man dazu verpflichtet ist, nützt das nichts;
Der Satz macht keinen Sinn
das ist nicht Teil des Zivilrechts?
Nein (Bußgelder sind z.B. nie Teil des Zivilrechts, sondern des Verwaltungsrecht)
Dein falsch zum Leistungsverweigerungsrecht stimmt
korrekt
weil was Du meinst Leistungspflicht, die entfällt nach Verjährung
Dies ist eine Konsequenz aus dem Leistungsverweigerungsrecht (in DE §214 BGB). Es gibt noch andere Fälle, in denen ein Leistungsverweigerungsrecht vorliegt (z.B. ungerechtfertigten Bereicherung)
Damit bleibt es dabei, dass man NICHT immer ein Leistungsverweigerungsrecht hat, sondern NUR wenn ein Grund dazu vorliegt (Gründe sind z.B. im BGB § 214, 821, 853, 1629, 1973 ,1975, 1990, 2083).
Leistungsverweigerungsrecht hat man IMMER
Falsch
weil hier gehts ja doch nur um Zivilrecht
Falsch (ging doch um die DSGVO/Datenschutz/Impressumspflicht, soweit ich dem hier folgen konnte)
mainziman Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin an dieser Stelle jetzt (auch?) raus, wir drehen uns mal wieder im Kreis :).
Ich bin auch raus ![]()
Wenn grundlegende Rechtsbegriffe verdreht werden, macht es einfach keinen Sinn, "fachlich" zu diskutieren. Und wenn man wegen seinen eigenen Zitaten jemand anderen als "Blöder" hinstellt, sagt das eigentlich schon genug. Du hast das geschrieben, nicht ich
Scheinbar steht das Mainzelmännchen nicht sonderlich zu seinen eigenen Posts...
Es gilt: Illegales wird durch Verjährung nicht legal.
Die Verjährung hat im Zivilprozess die Rechtsfolge, dass der Beklagte ein Leistungsverweigerungsrecht hat, wodurch Ansprüche gegen Ihn nicht mehr geltend gemacht werden können. Im Strafrecht (betrifft auch Ordnungswidrigkeiten) stellt die Verjährung ein Verfahrenshindernis da, wodurch die Straftat (Ordnungswidrigkeit) nicht weiter verfolgt (und bestraft) werden kann. Zusätzlich gibt es noch die Verwirkung, wenn die Geltendmachung zu einem (bewusst) späteren Zeitpunkt gegen Treu und Glauben verstößt.
Illegales kann dann nicht mehr bestraft werden, wird aber zu keinem Zeitpunkt legal!
Sinngemäß: "Es muss legal sein, weil bisher noch niemand dagegen vorgegangen ist" - verstehe ich deine Logik hier richtig?
Die Logik von Mainzelmännchen ist sogar noch besser: Wenn es illegal ist und keiner was dagegen macht, wird es automatisch legal ![]()
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bei dieser Geschichte gilt: es kann nur der Betroffene selbst dagegen vorgehen, tut er es nicht;
ist das (a) seine Angelegenheit und (b) wird es damit legalisiert;
legithime Newsletter, jage ich zu spamcop bevor ich mich abmelde
Anmeldung zum Newsletter ausschließlich per E-mail
Fun Fact: Spamcop sendet auch "Bestätigung E-Mails" raus (in Form eines initialen Passwortes), bevor man reporten kann. Und nutzt nicht das vom Mainzelmännchen propagierte System.
Was hat das denn für einen Sinn, legitime Newsletter - für die man sich angemeldet hat - als Spam zu melden?!
Die Antwort dazu wirst du sicherlich bald in wirrer Form bekommen ![]()
dürfte ich mal fragen, ob und wie du den Controller abgesichert hast? Auch hinter nem ngnix Proxy will das Teil auf dem Smartphone via Port 8080/inform connecten ?
Läuft bei mir in einem Docker (wegen JAVA 8), von außen nach innen wird per nginx weitergeleitet und ich habe alle IPs gesperrt und nur die Ranges freigegeben, von denen ich Anfrage erwarte (die zwei Sites haben einen Telekom Anschluss). Damit fahre ich seit Jahre ohne Probleme.
Aktuell gibts das USG bei Amazon für 72€ - der Preis scheint mir mehr als fair:
Die USG ist leider "tot" und wird von Unifi quasi nicht mehr mit neuen Funktionen ausgestattet, teilweise werden jahrelang bestehende Bugs nicht gefixt. Im Unifi.Forum ist es schon fast ein Running Gag, dass die USG keine Updates mehr bekommt, aber offiziell nicht EOL ist
Problem ist wohl das die USG auf EdgeOS v1 basiert und Unifi nur noch v2 weiterentwickelt. Mit etwas Glück gibt es 1x im Jahr noch Security Patches.
https://community.ui.com/releases/USG-Firmware-4-4-52/9f388251-ba90-462c-b954-b7a3071c736
(vor nem Monat kam der Patch für IPSec strongswan CVE-2015-3991, CVE-2015-4171, CVE-2017-9022, CVE-2017-9023, CVE-2017-11185, CVE-2018-10811
)
Zudem braucht der Controller JAVA 8, was auch manchmal für Probleme sorgt...
Ich selbst betreibe auch Unifi APs (und bin damit hochzufrieden, hab zwei Sites und der Controller ist bei netcup) und eine USG, wobei ich die USG lieber durch pfSense oder ähnliches ersetzen würde (DPI ist z.B. total nutzlos, da kein Timeframe auswählbar, da gibt es im Forum auch schon einen 4 Jahre alten Thread).
UCE sagt ja
Was UCE sagt und was ist, sind zwei paar Schuhe. Behaupten kann man viel und UCE ist alles andere als seriös
Eine IP von mir wurde wegen Kreditkartenbetrug gelistet, was ich zu 100% ausschließen kann.
Zudem hat UCE auch wieder die Policy geändert/verschärft, daher ist netcup wieder im Level 3 gelistet.
Ich schreib doch von [...]
Zitat von ForengemeindeNever discuss with mainziman
Die arbeiten scheinbar nicht nur mit Spamtraps, bei einer meiner IPs konnte ich folgende Begründung finden:
ZitatDiese IP Adresse wurde wegen versuchtem Kreditkartenbetrug gelistet.
Keine Ahnung woher das kommen soll, ich kann es nur sicher ausschließen, dass das passiert ist mit dieser IP ![]()
Ich war allerdings auf whitelisted.org mit der IP und hab mal geschaut wie das Bezahl-Formular aussieht und danach den Vorgang abgebrochen. Vielleicht ist das die "Strafe" dafür... ![]()
Wir haben in letzter zeit immer mal probleme mit Lv1 obwohl es bei uns nicht einmal Newsletter oder so gibt, vielleicht war jemand auf der gleichen webhosting IP aktiv oder so, und netcup hat uns immer gesagt dass der empfänger nicht UCE nutzen soll oder uns whitelisten oder so, wobei ich bezweifle dass das die Stadt einfach so machen würde.
Die müsste sich aber darum kümmern, netcup kann nicht viel machen. Die erwähnte IP ist (ein) zentrales Mail-Gateway und nirgendwo sonst gelistet, ist also vermutlich kein Spammer. UCEProtect ist einfach ein unseriös Laden und ich bin verwundert, wie die einen Fuß in die öffentliche Verwaltung setzten konnten mit ihrer Erpresser-Liste (siehe dazu: RFC6471 2.2.5).Zudem schreibt UCEProtect selbst, dass die Level 3 Liste nur für "Idealisten" (und nicht die Allgemeinheit) empfohlen ist:
Diese Liste ist für Hardliner bestimmt. Sie kann möglicher Weise Kollateralschäden anrichten, wenn Sie sie als Blocker benutzen.
Alternativ kann man da mal eine Anfrage nach IFG stellen an die entsprechende Behörde ![]()
Aber es gibt noch andere Netzwerke, die aktuell Probleme mit UCEProtect haben und sonst nirgendwo gelistet sind: https://twitter.com/search?q=UCEPROTECT
Die diskutierte Bezahloption richtet sich nicht an den Inhaber des AS (Netcup), sondern an Inhaber/Nutzer einzelner betroffener IPs
Doch, weil nach abstellen der Probleme muss man min. 7 Tage warten. Oder man zahlt halt, dann wird einem die extra Wartezeit erlassen.
Gilt für Level 1 bis 3.
Und zusätzlich kann man noch 25 CHF im Monat zahlen, damit die eigene IP im Falle von Level 2 oder 3 Listings explizit ausgenommen wird. Jeweils zahlbar an "anonym" ![]()
94.16.123.254 mit 46 Punkten ist immer noch online.
aber nur wenn der Spam abgestellt wird. Und das muss man von netcup definitiv erwarten können.
Ist es denn überhaupt wirklich Spam? Die IP ist auf keiner anderen Blacklist:
https://mxtoolbox.com/SuperTool.aspx…54&run=toolpage
Die Methoden der SPAM-Erkennung von uceprotect sind teilweise zweifelhaft (siehe Foreneinträge hier oder kurze google suche), da reicht es schon aus an eine nicht mehr existierende Behördenmail (weil Mitarbeiter nicht mehr da) eine Rechnung zu senden und schwupp... bist du ein Spammer. Oder jemand abonniert deinen Newsletter absichtlich an eine Honeypot E-Mail-Adresse. Keine Ahnung wie Behörden Hard- und Software von dieser Firma benutzen können ![]()
ich fände es gut wenn der Netcup Support einem wenigstens das Gefühl geben würde sich darum zu kümmern.
Was sollen sie denn machen? Es gibt faktisch keinerlei Ansprechpartner außer die anonyme "Geld bezahlen"-Website. Es gibt keine E-Mail, keine Postanschrift, keine Fax-Nummer, kein gar nichts... Da man nicht weiß, mit wem man es zu tun hat, kann man auch nichts dagegen machen. Gibt ja viele positive Beispiele von Blocklisten und Co., wie es besser geht.
Eine einzelne Mail an einen Spamtrap von uceprotect solte nur dann zu einem Eintrag führen, wenn zusätzlich etwas anderes unsauber ist.
Laut Internetberichten landet man da wohl auch "einfach so " mal drauf, z.B. hier vom hostblogger.de. Dem Betreiber würde ich aufgrund seiner "Geschäftsgebaren" auch keinen Schritt über den Weg trauen ![]()