Guten Morgen,
eine Unterlassungserklärung verlangen wir immer dann, wenn gegen die AGB verstoßen wurde. Wegen einem DDoS an sich verlangen wir keine Unterlassungserklärung. Erkennen wir einen eingehenden DDoS versuchen wir diesen so gut es geht abzuwehren. Hat dieses keinen Erfolg, kommt es zu einer vorübergehenden Black-Hole für die betroffene IP-Adresse. Diese Black-Hole wird dann alle paar Minuten entfernt um zu prüfen ob der Angriff nachgelassen hat. Sobald dieses der Fall ist, wird die Black-Hole komplett entfernt und die IP-Adressen sind wieder erreichbar.
Bei einem größeren DDoS über einen längeren Zeitraum kann es allerdings passieren, dass so viel Traffic zu einem Server erfolgt, dass andere Kunden dadurch eingeschränkt werden. In diesem Fall kommt dann folgender Punkt unserer AGB zur Anwendung:
§5.5:
Zitat
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von netcup zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des
Betriebs der Server von netcup führen könnten. [...]
Uns ist bewusst das man als Kunde in der Regel nichts für einen DDoS kann. Allerdings kann man Maßnahmen ergreifen um andere Kunden dadurch nicht zu beeinträchtigen. Unter anderem bieten wir dafür dedizierte Uplinks mit entsprechender Bandbreite an.
Ausgehenden Traffic überwachen wir auf Muster, die z.B. einen SSH-Scan oder die Teilnahme an einem Botnetz erkennen können. Dieses machen wir damit unsere IP-Netze nicht auf Blacklisten landen, was zum Nachteil aller Kunden wäre. Gegen ein Monitoring an sich haben wir nichts einzuwenden. Auch können wir auf Anfrage entsprechende White-List-Einträge setzen, sollten unsere Systeme ein Monitoring fälschlicherweise als Angriff erkennen.
Jeder größere Mitbewerber von uns setzt übrigens auf ähnliche Anwendungen und Regelungen in den AGB. Selbst alle mir bekannten Anbieter die einen angeblichen Schutz vor DDoS verkaufen, haben im Kleingedruckten stehen das sie Kunden sperren können, wenn diese die Infrastruktur zu stark belasten. Wir bieten, wie oben erklärt, auch Schutzmaßnahmen gegen einen DDoS an, verstehen diese aber als selbstverständlich da es im Interesse des Kunden und damit auch von uns ist, durch einen DDoS nicht erpressbar zu sein. Allerdings hat jeder DDoS-Schutz seine Grenzen. Auch bekannte Dienste wie Twitter sind vor einem großen DDoS nicht geschützt.
Ich hoffe das ich alle Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Falls nicht, würde ich mich über weitere Fragen freuen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Felix Preuß