Die BITKOM schreibt zu dem Leitfaden selber:
Zitat"[...] Diese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung im BITKOM zum Zeit punkt der Veröffentlichung wider. [...] "
Der Leitfaden wurde 2008 veröffentlicht.
Er ist also mit Vorsicht zu genießen.
Ob das Scannen eines eigenen Systems strafbar ist oder nicht, was ein Hackertool ist und was nicht, lässt der Gesetzgeber leider ziemlich offen. Die netcup GmbH ist Mitglied im eco-Verband. Dieser versucht unter anderem in der Politik auch die Interessen von uns Internetprovidern und anderen technisch visierten Personen und Firmen zu vertreten. Oft wissen die Politiker gar nicht was für Konsequenzen der Beschluss eines Gesetzes hat. Bzgl. des "Hackerparagraphen" würden wir gerne auch so einiges ändern.
Wenn ein Kunde seine von uns zugewiesene IP-Adresse von extern nach offenen Ports "scannt", läuft dieser Scan auch über unsere Infrastruktur. In dieser sind Scans nicht zulässig.