Zitat
aber mal zu dem mit dem loggen der IP adresse eines Users. So ist dies erlaubt wenn deutlich darauf hingewiesen wird. Forenbetreiber sind gar stellenweise dazu verpflichtet um beispielsweise bei Verstößen gegen das Deutsche Gesetz handeln zu können. Spreche da aus erfahrung da ich damit leider schon mal stress hatte.
Da ist jedoch der Unterschied, dass der User
a) genau weiß, welche Daten erhoben werden,
b) dadurch von seinen Auskunft- und Löschrechten Gebrauch machen kann und
c) die Daten erst nach Einwilligung erhoben werden.
Google Analytics erhebt jedoch Daten, ohne dass
a) der Benutzer weiß, wo die landen, oft, dass sie überhaupt erhoben werden,
b) er nicht einen Hinweis erhält, wo er seine Daten einsehen und löschen kann und
c) die Daten vor dem Laden der Seite erhoben werden.
Zitat
Dazu muss ein Forenbetreiber Natürlich AUSDRÜCKLICH darauf hinweisen
Völlig korrekt. Und der einzige Hinweis auf Google Analytics ist ein kurzes Aufblitzen in der Statuszeile des Browsers, dass da Daten geladen wurden.
Zitat
Des weiteren ist ein Forenbetreiber sogar verpflichtet IP Adressen zu Speichern. Warum?
Sollte ein User in einem Forum Straftaten Planen (Mord, Amok, Einbruch etc) so ist dieser Verpflichtet nach § 138 des StGBs << ist ein link zum auszug, Strafanzeige zu stellen. Sollte die Person die Kenntnis darüber hat nicht reagieren so macht sich diese selbst strafbar. Bei Foren geht das dann aber nur mit einer IP Adresse da diese dann zu 75% ca. (ist ne schätzung jetzt) zum Mutmaslichen Täter führt.
Ich meine zwar, dass sich der Forenbetreiber gegen die Speicherung entscheiden kann, aber wie auch immer:
Die Speicherpflicht besteht erst, nachdem der Benutzer der Speicherung der Daten mit dem Posten/Registrieren zugestimmt hat.
Zitat
Wenn Probleme mit der Speicherung von IPs auftreten, dann doch nur im Zusammenhang IP - Datum - Uhrzeit, weil sonst ist es doch auch nur eine Nummer. Weiterhin müsste man feststellen, dass diese Kombination personenbezogenen ist; das ist meines Wissens nach noch umstritten, also nicht vom BGH geklärt.
Und wenn wir jetzt einfach nur die Auflösung der Besucher speichern ohne überhaupt irgendeine der drei Angaben, ja dann haben wir nichts was man im entferntesten irgendeiner Person zuordnen könnte - wie auch? und was soll dann an der Speicherung verboten sein?
Was ist mit statischen Adressen? Kabel Deutschland? Standleitung? Server?
Außerdem ist es relativ egal, dass die IP nach einem Tag gelöscht wird. Es lassen sich auch innerhalb der 24 Stunden rechtswidrig einige Daten sammeln. Z.B., dass du nach Produkt A suchst und später nach Produkt B. Damit kann schon mit Hilfe von Analysetools der Zusammenhang ermittelt werden, dass sich beide Produkte vielleicht gut als Kombi-Pack verkaufen lassen. Nur jetzt als dummes Beispiel.
Ich selbst vestehe den Rummel wegen der IP-Adresse auch nicht.
Es gibt schließlich auch kein Gesetz, dass das Speichern der Anruferliste im Telefon verbietet. Und die telefonnummern lassen sich wenigstens immer eindeutig zuweisen, IP-Adressen nur teilweise und bedingt.
Jedoch gegen Google Analytics habe ich eine ganze Menge. Alleine, weil es von Google ist und kein Konzern der Welt derartig im Verruf steht, Daten zu sammeln und oft gegen das Interesse des Benutzer zu verwerten, ohne, dass dieser davon etwas mitkriegt, geschweige denn dagegen vorgehen kann.