So, wie ich das sehe, wurde hier viel Unwichtiges mit dem Wesentlichen vermischt, und ich bin enttäuscht darüber, wieviel "bla-bla" seitens Netcup dazu hier beigeragen wird.
(Von einem "Dipl.-Ing (BA)" und als Geschäftsführer dermaßen viele Fehler lesen zu müssen tut weh)
Argumente wie "wird im Darknet als Zahlung benutzt, deshalb verbieten wir Crypto-Mining" und "wir erlauben wieder Tor" klingen sehr unprofessionell.
Das beste Argument kam seltsamerweise als Letztes, und zwar daß der niedrige Preis für alle Kunden erhalten bleiben soll, was bei vermehrt aufkommendem Mining wegen steigender Stromkosten auf Seiten netcups nicht mehr möglich wäre.
Bei Abrupt-Abschaltung ohne Vorwarnung eines oder mehrerer Server eines Kunden aufgrund der Nicht-Einhaltung einer ihm möglicherweise gar nicht zur Anerkennung vorgelegten AGB-Änderung geht es nicht um "Hausrecht" (Wir sind doch nicht auf dem arabischen Basar) oder "die Umwelt" und hat im schlimmsten Fall Folgen im Bereich des Schadensersatz.
Fakten:
Netcup hat die AGB geändert, was netcups gutes Recht ist. Gründe nebensächlich. Allerdings gehören zur Anerkennung auch die Vertragspartner. Punkt 1 der AGB dazu:
Quote
3. netcup behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziff..
4. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind <...> , sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. netcup wird dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von netcup seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch netcup berechtigt, den Vertrag nach Nr. 6 Ziff. 3 mit ordentlicher Frist zu kündigen.
Bezugnehmend auf die AGB und allgemein geltendes Geschäftsrecht bedeutet das:
- Bestandskunden müssen sich solange an die bei Vertragsabschluß geltenden AGB halten, bis sie von netcup zur Akzeptanz der geänderten AGB aufgefordert werden oder – bei anschließendem Nicht-Gefallen der Änderung – der Änderung widersprechen und den Vertrag daraufhin auflösen, bzw diese eben akzeptieren. Insofern dürfen sie solange Mining betreiben, bis sich ihre Vertraglichen Umstände ändern.
- Ebenso dürften diese Bestandskunden, die die neuen AGB noch nicht akzeptiert haben, und deren Vertrag somit ohne Änderung weiterbesteht, die geänderten AGB nicht anwenden (z.B. kein Tor nutzen).
- (Neukunden sind wie immer an die geltenden AGB gebunden)