Die Entnahme aus dem Kundenaccount würde ich als Diebstahl bewerten und anzeigen.
Eine Domain ist aber keine bewegliche Sache (§ 90 BGB), daher ist schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt (§ 242 StGB).
Ist ja bei vielen Dingen so, dass der Vertrag erst mit Abschluss der Zahlung überhaupt zustande kommt. Vorher bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers
Nein. Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind voneinander unabhängig (Abstraktionsprinzip). Das hat mit dem Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) gar nichts zu tun.
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Ansonsten stimme ich natürlich zu, netcup hat hier nen ziemlich unnötigen Bock geschossen ![]()
Anstatt mal DNSSEC zu reparieren stalken sie lieber welche Domains man registriert? Kein Wunder dass man 2 Wochen auf Support-Antworten warten muss ![]()