Beiträge von mfnalex

    ASS und @ A:H

    Es gibt ein Gesetzt und das nehmen die Prüfer. Nicht mehr und nicht weniger.

    Tatsächlich halten sich die Finanzbehörden meist streng an Verwaltungsinnenrecht, z.B. BMF-Schreiben und die zig Durchführungsverordnungen. Die weichen oft mehr oder weniger stark vom eigentlich geltenden Recht ab. Verwaltungsinnenrecht ist, wie der Name schon sagt, nicht für den Bürger anwendbar.

    Nur weil ein Prüfer meckert, heißt das also nicht, dass der auch Recht hat. Im Zweifelsfall entscheidet der Gang vors Finanzgericht.

    Habe gerade proxmox installiert. Bei der Container-Erstellung ist die Template-Liste leer. pveam update liefert nur update failed - see /var/log/pveam.log for details.

    Im Log steht:

    https://releases.turnkeylinux.org/ kann ich auch von zu Hause nicht aufrufen, Host Error laut cloudfare X( Passiert das öfters?

    Hey also... ab punkt 17 klappt nichts. Der Befehl wird nicht anerkannt, egal ob so wie im Link, mit sudo mit sudo wget... nichts passiert steht andauernd


    -bash: curl: command not found

    gzip: stdin: unexpected end of file

    tar: Child returned status 1

    Ist das nicht selbsterklärend? Vielleicht solltest du lieber zu einem Gameserver-Hoster wechseln

    Nachtrag zu Zeile 32/33: Wenn du mittels "force_install_dir" einen Zielordner angegeben hast, liegt die srcds_run direkt dadrin. Wenn nicht, befindet sich das ganze innerhalb des Steam-Verzeichnisses unter /home/steam/Steam/steamapps/common/'Counter-Strike Global Offensive Beta - Dedicated Server'

    Bei mir klappt es wunderbar. Bin die Schritte der offiziellen Anleitung unter Debian 10 minimal gefolgt:

    Ich hab da mal eine Frage, die nicht nur direkt an dich gerichtet ist.

    Warum kürzt man das Wort "für" ab? "f." gegen "für" sind genau ein Zeichen Unterschied, aber ich finde das stört massiv den Lesefluss, als hätte sich da jemand vertippt oder die Katze ist auf die Tastatur gesprungen ?(

    Das gesparte Zeichen braucht er um Grafikkarte mit ph schreiben zu können

    Die Zufriedenheitsgarantie gilt soweit ich das in Erinnerung habe für alle Kunden. Widerrufsrecht hingegen steht nur Verbrauchern zu.


    Als Neukunde musst du erst auf die telefonische Registrierungsbestätigung warten, wann hast du denn bestellt? Bei mir kam die damals innerhalb weniger Minuten, das war aber auch nicht kurz nach Ostern :D


    Nach der Bestätigung sollte es dann recht schnell gehen. Meine Server sind meist nach wenigen Minuten bereitgestellt worden.


    Eventuell einfach mal den Support anrufen, wenn die Bestellung schon älter als von gestern ist.

    Leider das wird mit der Verlängerung um die Mindestlaufzeit erst im letzten Schritt der Bestellung angezeigt. Sowas gehört meiner Meinung nach auf die Produktübersichtsseite.


    Dennoch wird es vor der Bestellung noch kummuniziert, also rechtlich wohl (noch) in Ordnung. Da käme höchstens eine Anfechtung in Betracht, da man normalerweise davon ausgehen darf dass im Bestellprozess die zuvor genannten Bedingungen inkl. AGB abschließend sind. Dann müsste aber unverzüglich (maximal 2 Wochen nach Kenntnis) angefochten werden.


    Und ja, der Ton hier ist wirklich bei manchen Usern eher... „zweitklassig“.

    §309-9b BGB:

    (...) ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat) (...) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr.

    Für die hier heißt das im Umkehrschluss, dass eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr erlaubt ist.

    Keine Ahnung wie fundiert das ist. Ich bin kein Jurist.

    § 309 BGB findet hier aber deshalb keine Anwendung, weil die AGB eindeutig regeln, dass eine monatliche Kündigungsfrist besteht. Der 309 BGB normiert ja gerade nur, welche AGB-Klauseln absolut unwirksam sind. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.

    Selbstverständlich ist grundsätzlich eine Verlängerung auf Jahresbasis erlaubt. Aber nur, wenn es vereinbart wurde. Die AGB von netcup lauten indes anders...

    Leute, ich will mich ja nicht einmischen in euren Zwist,

    aber ich habe gerade folgende mail bekommen:

    Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen, verlängert sich der Vertrag erneut um die angegebene Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate. Produkte mit stundenbasierter Abrechnung können sofort gekündigt werden.


    ;) das sagt doch alles

    Sowas muss aber *vor* der Bestellung kommuniziert werden. Ich kann den Threadersteller jedenfalls verstehen, die AGBs regeln den Sachverhalt eigentlich eindeutig.


    Der Vertrag kann auf jeden Fall nicht einseitig durch eine Mitteilung in der Bestellbestätigung geändert werden. Jeder Jura-Erstsemester lernt, dass ein Vertrag durch zwei auf die selbe Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande kommt. Da kann netcup in der Bestellbestätigung noch so viel reinschreiben, wie sie wollen. Entweder nimmt netcup das Angebot inkl ihrer eigenen AGB genau so an, oder sie machen eine Änderung. Dann ist das aber ein neues Angebot (§ 150 II BGB), das widerrum erst der Annahme des Kunden bedarf.