Beiträge von mfnalex

    Ich würde gerade KEIN Docker benutzen wenn ich nur 20 GB für OS + Daten hätte, Docker hat ja schon ziemlichen Overhead da es alles was bereits da ist trotzdem nochmal mitbringt. Das Umziehen einer nextcloud ist auch extremst einfach - Ordner und DB kopieren, fertig :)

    So kleines Update zum Thema, nachdem ich mal wieder einen Snapshots gebraucht habe: Scheinbar war das Trimmen bereits standardmäßig aktiviert (Ubuntu 18.04), selbst mit LUKS. Mir wurde im SCP mehr als 3x so viel belegter Speicherplatz angezeigt, wie tatsächlich belegt wurde. Nach der Speicheroptimierung war das wieder korrekt. Hat sogar nur ein paar Minuten gedauert statt der angezeigten Stunde. Also kann man wohl nur empfehlen das mal zu machen :)

    Das kann auch gut und gerne mal 10 Stunden dauern, so zumindest mal geschehen bei meinem VPS 2000 G8 Plus (1,6 TB), du hast also Glück gehabt :)

    macOS hat doch schon ein hübsches Terminal und einen eingebauten SSH-Client. Einfach Cmd-Leertaste drücken, Terminal eingeben, und im Terminal dann „ssh user@serveradresse“ eingeben.


    Wegen des Fehlers: du hast versucht PHP an PHP als PHP-Datei zu übergeben. Dass das nicht klappt verwundert mich nicht so :D

    Kann auch nur OBS empfehlen. Funktioniert super und ich würde fast behaupten, dass es mittlerweile einer der Platzhirsche ist (aus gutem Grund).

    Mich interessiert aber eher... mfnalex an einem Sonntag postest du schon 6:40 ins Forum? Haut die Sucht so rein? =O:P

    Danke :)


    Naja war kurz wach und am Handy online :D

    Glaub zumindest im Privatrecht ist es so, dass der erste Vertrag gilt und der zweite somit unwirksam ist. Es sei denn deine Frau und der Teufel sind ein und die selbe Person, dann wiederum zählt der letzte geschlossene Vertrag ??

    Ne, man kann so viele Verpflichtungsgeschäfte abschließen wie man möchte, mit all den damit verbundenen Nachteilen. Verfügen kann man im Regelfall nur einmal (wie bereits oben erwähnt kann man aber auch fremde Sachen übereignen, § 932 ff.), aber das ist irrelevant für das Schuldverhältnis, siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip :)

    Und wo ich eh grad am spammen bin: Kennt jemand ein gutes "Bildschirm-Aufnahme-Programm" für Windows? Möglichst open source / kostenlos, aber wenns nicht direkt 40€ kostet, auch ok. Hatte früher mal Fraps gekauft, aber das kriegt es irgendwie mittlerweile nicht mehr hin den gesamten Desktop aufzunehmen :( Mac hat das ja eingebaut, bei Windows gibt's nur dieses dämliche Win+G-Gedöns, und wie man im oben verlinkten Video sieht sind dann nicht mal geöffnete Drop-Down-Menüs zu sehen ^^ :D

    BTW benutzt hier jemand IntelliJ IDEA 2021 unter Mac oder Windows? Ich hab mit beiden Versionen Probleme, nur unter Debian und Linux MINT läuft alles :/

    Unter Mac ist komischerweise die maven Integration schrecklich und er findet Dependencies nicht, die ganz offensichtlich im lokalen Repo sind, bei Windows krieg ich immer irgendwelche "crit" Meldungen bezüglich des Gitlab-Plugins :/ Und die WIndows-Version klaut immer den Fenster-Fokus wenn man per Drag-and-Drop eine Datei auch nur für eine Millisekunde über das Fenster zieht. Das ist so schlimm dass sogar die eigenen Dropdown-Menüs von Idea sofort wieder zugehen sobald ich für eine zehntel-Sekunde den Mauszeiger nicht drauf habe.

    Vor nem Jahr lief das noch alles problemlos :( Und zurück auf Eclipse wechseln werd ich nicht, egal wie sehr mich IntelliJ momentan nervt :D

    EDIT: Oder auch zum Beispiel das hier, ist mir gerade bei Windows 10 passiert, gestern gab's das Problem noch nicht: https://www.jeffcloud.de/index.php/s/LSR9oXJiXs5DwNk (Man sieht leider die Drop-Down-Menüs im Video nicht). Jedenfalls meckert IntelliJ rum dass die Klasse nicht gefunden werden kann, maven kompiliert es aber anstandslos. Das ist schon irgendwie arg nervig -.- Unter Idea 2020 hatte ich außer dem "Fokus stehlen" keine Probleme, seit dem 2021 Update ist alles kaputt :(

    Zeitnah heißt? Ich zahle für (Nicht) Leistung... Konkreter?

    Eine Nichtleistung i.S.v. § 323 BGB sehe ich hier nicht, man hat dir ja nie bestimmte IP-Ranges oder WHOIS-Einträge garantiert, sondern nur die Verfügbarkeit des Servers und den Standort des Rechenzentrums. Im Zweifel kannst du ja die Anfechtung wegen Irrtums über einen vertragswesentlichen Bestandteil erklären, § 119 II, 142 BGB. Das müsstest du dann aber unverzüglich, d.h. i.d.R. innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden des Irrtums tun.

    Ich will netcup nicht verteidigen, habe ebenfalls gewisse Bedenken bezüglich der Qualitäts des Supports, aber nur weil der mal nicht am gleichen Tag antwortet, heißt dass nicht dass hier irgendeine "Garantie" verletzt wurde. Selbst wenn der Support direkt geantwortet hätte mit der Antwort "wir kümmern uns darum", hätte dir das doch auch nicht geholfen.

    Ich empfehle dir: entweder erklärst du die Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung seitens netcup (das wird aber keiner, netcup hat dir nie eine bestimmte IP-Range etc. garantiert) oder wegen § 119 II BGB. Letzteres sollte m.M.n. kein Problem sein wenn netcup damit wirbt, dass die Standorte in Deutschland sind. Dann solltest du das aber sofort tun.

    Fakt ist: du hast hier einen Server gemietet und nicht die Garantie dass irgendwelche Geo-geblockten Dienste die IP-Ranges dieses Servers annehmen. Und der Server an sich läuft ja anscheinend. Wenn ich dir ein "Designer T-Shirt" verkaufe / netcup dir einen in Deutschland gehosteten Server vermietet und irgendein Türsteher entscheidet dass du damit nicht reinkommst / irgendeine Website meint dass dir die IP/WHOIS-Eintrag nicht passt, ist das ja nicht mein / netcups Problem, dann beschwer dich beim Betreiber der Disko / bei dem Geo-geblockten Anbieter und nicht bei H&M / netcup ^^

    Sorry aber ich find solche Vergleiche immer treffend. Lies dir mal den Vertrag durch den du geschlossen hast. Da steht sicher nicht drin "wir garantieren Ihnen dass Sie mit diesem Server überall reinkommen". LG und schönen Abend

    (BTW ich empfehle Mitglied in der Partei "Die PARTEI" zu werden. Mit deren Mitgliedsausweis kommt man überall rein darf man überall durch :D

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    [Eichhörnchenbilder]

    Wie süß :love: Ich werd auch jeden morgen von so einem Schlingel am Fenster begrüßt, manchmal (na gut, ist bis jetzt vielleicht 3 oder 4 mal passiert) klettert es auch in die Wohnung wenn ich mit Fenster auf Kipp schlafe, das ist aber nicht so süß wie es sich anhört wenn man das wieder rausbekommen muss ohne es zu verschrecken :D Glaub das hat sich an meinen Balkon gewöhnt, im Winter lagert es seine Nüsse immer in der Regenrinne :/

    EDIT: Ich muss zu meinem vorherigen Beitrag noch hinzufügen dass das was ich als "Analogie" oder "Fiktion" bezeichnet habe bezüglich des Rechtekaufs gesetzlich in § 453 BGB sogar als Rechtsgrundsverweisung vorgeschrieben ist^^

    Das ist die Relativität der Schuldverhältnisse. Du bist an beide Verträge gebunden. Man kann definitiv Sachen ("Sachen" hier jetzt mal im untechnischen Sinne, denn eine Seele ist nach herrschender Meinung kein körperlicher Gegenstand i.S.V. § 90 BGB mangels physikalischer "Anfassbarkeit", aber die Vorschriften für einen Rechtekauf werden da analog angewandt bzw. u.U. die Sacheigenschaft aufgrund von teleologischen Argumenten zu Recht fingiert, also ist das Argument zu vernachlässigen) verkaufen, die einem nicht gehören, denn das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind voneinander unabhängig -> https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

    Du kannst auch das Eigentum an Sachen übertragen, wenn du nicht verfügungsberechtigt bist, vorausgesetzt der andere ist gutgläubig und die Sache ist nicht dem rechtmäßigen Eigentümer abhanden (d.h. derjenige hat sie bewusst aus seinem Gewahrsam (= i.d.R. Besitz) gegeben) gekommen, §§ 932 ff. BGB.

    Da der Übergang des Eigentums normalerweise (§ 929 BGB) nicht nur eine Einigung, sondern auch eine Übergabe der tatsächlichen Sachherrschaft voraussetzt, wird das bei einer Seele schwierig. Im Zweifelsfall ist dir die Leistung also unmöglich (§ 275 BGB), aber eine Schadensersatzpflicht hast du dann natürlich trotzdem. Jetzt müsste dann aber entweder F (deine Frau) oder S (dieser Herr Satan) einen Vermögensschaden nachweisen, der ist grundsätzlich erstmal unabhängig vom tatsächlichen Wert deiner Seele, sondern hängt insbesondere davon ab was F oder S denn mit deiner Seele angestellt hätten und wie viel Gewinn sie damit im Vergleich zum Kaufpreis erzielt hätten, §§ 280 I, III, 281, (evtl.) 282, 283 i.V.m. § 275 BGB . Da sehe ich deine Frau eher im Nachteil, die hat ja wahrscheinlich keine Quittung, also soll sie doch erst mal dem Richter beweisen was sie alles aufgewandt hat um deine Seele zu ergattern.

    Im Zweifel würde ich den Verkauf meiner Seele einfach abstreiben, sind es ja die anderen Parteien die hier etwas von dir wollen, also müssen die die Beweise vorlegen. Selbst wenn beide Seiten stichhaltige Beweise haben, bleibt dir noch das Argument dass das Rechtsgeschäft von Anfang an sittenwidrig war, denn eine Seele, die sich an zwei Personen verkauft, kann ja nur verdorben sein, somit besteht da wohl zumindest ein versteckter Einigungsmangel, da ja jeder davon ausgegangen ist eine intakte Seele zu erwerben :P

    Ich wünsch dir viel Glück, bei weiteren Fragen einfach per PN melden :D

    Nur zur Information: Habe über die Osteraktion einen RS Ostern M bestellt. Support schaltet aber kein SVM Flag mehr frei. Nested Hosting damit noch unsinniger...

    Hoffentlich klappt die komplette Rückabwicklung besser...

    Schöne Ostern!

    Wäre mir auch neu dass das jemals möglich war. VMX bei den Xeons gab‘s gegen Aufpreis, bei den neuen AMDs hab ich noch nie was darüber gehört.

    Ich habe mir hier im Forum schon öfter eine längere Zeitspanne gewünscht, für die Bearbeitung der Beiträge. :(

    [netcup] Alexander F. Keine Ahnung wen ich da jetzt für anpingen könnte, also hat's jetzt dich erwischt: Ich und viele andere würden sich sicherlich ebenfalls wünschen wenn das 10 Minuten-Limit für Beitragsbearbeitungen erhöht werden könnte, daher versuch ich jetzt einfach mal mein Glück :D

    (Vielleicht könnte man es ja auch lediglich für den Threadersteller/ersten Beitrag erhöhen, könnte sicherlich nützlich sein für Anleitungen / Tutorials oder um bei erledigten Themen nachträglich direkt die Lösung zu verlinken etc. :) )

    Ähm... sorry falls die Frage dämlich ist, aber: Hast du auf deinem Netcup-Server denn überhaupt Windows installiert? Du hast nämlich einen SSH-Server auf Port 22 laufen. Das wirkt für mich so als würdest du die Standard-Netcup-Installation (Debian 8(?)) verwenden.

    Falls nein: Windows (Server) musst du natürlich selber installieren. Gibt es einen Grund warum du ausgerechnet Windows benutzen willst? Ein "normales" (Desktop-)Windows gehört nicht ohne zwischengeschaltete Firewall (NICHT die interne Windows-Firewall, sondern eine weitere VM mit pfSense etc.) ins Internet, und zu Windows Server kann ich nichts sagen, außer dass ich das niemals freiwillig benutzen würde wenn deine Anwendungen ebenfalls unter Linux laufen würden.

    Falls ja: ich habe nichts gesagt :D