Du wirst mir aber doch hoffentlich auch zustimmen, dass ein Faktor, der beim Zugang für das Nutzer:innen-Konto benötigt wird, schwerer wiegt, als eine IP-Adresse beim Aufruf einer externen API.
nein da stimme ich Dir nicht zu; wie gesagt, es macht keinen Unterschied ob Du permanent die Datenhalde Google fütterst, und dabei das eine mal vielleicht mit etwas 'besondere' Daten fütterst, mit denen isoliert betrachtet eh keiner was anfangen kann;
soll heissen, entweder man kann Google rausfiltern, ohne dass die Site in den IE1.0-Modus fällt od. man kann es eben nicht;
Der Punkt ist doch hier, dass Zugangsdaten der Nutzer:innen an Google weitergegeben werden und nicht, dass ein Bewegungsprofil o.Ä. erstellt werden kann.
das ist ja eben so nicht richtig, damit ist wirklich 'nur' der 2te Faktor etwas aufgeweicht, wenn überhaupt; wie gesagt, Du vertraust beim Electronic Banking ja auch der Bank, dass sie schon nichts anstellen ...![]()
die Frage ist doch eher: "sollte es Firmen untersagt sein, derartige Lsg.en Dritten - egal ob kostenfrei od. kostenpflichtig - anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen?"
schon mal der Gedanke gekommen, wäre es so eine Katastrophe wie alle tun, dann hätte doch die EU dem Google Laden das längst untersagt, es innerhalb der EU 'anzubieten' ..., Stichwort: DSGVO
und noch was: man darf doch bitte niemanden (auch nicht netcup) an den Pranger stellen, nur weil er/sie was fertiges nutzt; und somit Aufwand f. eine eigene Entwicklung, die es damit nicht braucht, gespart hat;