Hay,
ein weiterer Grund, auf mangelnde Fähigkeiten hinzuweisen, ist durchaus auch juristisch relevant, falls es später mal zu Auseinandersetzungen für Gericht kommt. Wenn man nämlich trotz (deutlichen) Hinweis von Fachleuten Mist baut, kommt die Komponente "Absicht" ins Spiel. Und schon rutscht man in eine ganz andere Kategorie von zivil- oder strafrechtlicher Bestrafung hinein, z.B. kann sich der Schadensersatz deutlich erhöhen oder der Streitwert, was unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe von Anwalts- und Gerichtskosten hat. Bei nachgewiesener Absicht (Betrieb wider besseren Wissen gehört dazu), liegen die Auswirkungen auf den Streitwert beim 3-10 fachen eines Streitwerts von "ist halt nicht besonders schlau gewesen und kein Fachmann".
Ein wichtiger Hinweis findet sich auch im Statement von [netcup] Felix P. und sollte im Umgang mit den Fragern berücksichtigt werden. Auf jeden, der hier fragt und aktiv zusätzliches Wissen erwerben möchte (was mE ehrenhaft ist und denen man im ersten Ansatz NICHT mit beiden beiden Beinen ins Gesicht springen sollte) kommen hunderte, die einfach so rummachen und die nie etwas von den Gefahren mitbekommen, die im Neuland irgend an der Weggabelung einer schaurig-dunklen Kalteinhausung lauern.
CU, Peter