Das Entgegenkommen kann sich aber in vielerlei Hinsicht äußern. Man könnte auch aus Kulanz einen Vertrag anbieten, den man normalerweise nicht anbieten würde. Das ist auch ein Entgegenkommen. Nach erfolgreichem Abschluss ist dieser natürlich bindend. Kulanz dient in erster Linie der Kundenbindung und Zufriedenheit, hier muss nicht zwangsläufig etwas geschenkt werden.
Das sehe ich aus folgendem Grund nicht so: Einem Vertrag, der „aus Kulanz“ angeboten“ würde, würde selbst Bindungswirkung anhaften, und die Vertragsanbahnung auf diesem Weg entfaltet selbst schon vorvertragliche Pflichten, während das Entgegenkommen ja gerade keine Rechtspflichten nach sich ziehen soll. Entgegenkommen, wie Du es offenbar im Kontext meinst, ist schlichtweg eine Vertragsanpassung, also eine im beiderseitigen Einvernehmen getroffene, rechtlich bindende und vom ursprünglich getroffenen, bindenden Vertrag abweichende Vereinbarung.
Was hier gemeint ist, ist schlichtweg ein neuer Vertrag. Ein Retention-Offer, wie es in der Telekombranche üblich ist, ist ja auch keine Kulanz, sondern (dem Grunde nach) ein Individualangebot, das eben nicht allen Kunden offensteht, sondern nur denen, die bereits eine Kündigung ausgesprochen haben. Die Telco macht das ja nicht, weil sie so ein lieber Unternehmer ist, sondern, weil sie für Cashflow sorgen möchte.
Ist dann nicht im Grunde jeder Vertrag hier (inklusive der regulären Produkte) eine Kulanzleistung? Weil einen wirklichen Rechtsanspruch, dass der Vertrag zustande kommt, man ja im schließlich nicht.
Auch diese Frage, der ein Smiley anhaftete, ist damit beantwortet: Du verwechselst Privatautonomie mit Vertragsanpassung und Invididualangebot.