Irgendwann im Frühjahr/Sommer 2022 gab es ein neues Gesetz, welches genau dies besagt.
Da sagen die netcup AGB etwas anderes:
Wobei ich mich gerade Frage, ob die 24 Monate ein Fehler in den AGB sind. Müsste dort nicht "...Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten" stehen...?
Ergibt keinen Sinn. Dann würden sich ja auch Tarife mit 1-,3-,6- Monatsbindung stets gegenüber Unternehmern um 12 Monate verlängert.
Der Fall regelt lediglich, dass bei Verträgen, die ursprünglich eine Bindung von 24 Monaten hatten, die Bindung in den Folgejahren maximal 12 Monate beträgt.
Zu
Zitat
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit, die für Verbraucher 24 Monate nicht überschreiten darf.
Verbraucher ungleich Unternehmer. Also für Verbraucher darf die MVD ursprünglich maximal 24 Monate dauern, für Unternehmer darf sie auch länger sein. So gesehen müsste die Klausel für Unternehmer „24 Monate oder darüber“ oder „mindestens 24 Monate“ lauten, wenn etwa eine Bindefrist von 36 Monaten vereinbart worden ist, die nach Ablauf dieser Zeit 12 Monate betragen soll.
Und hinsichtlich Kunden aus Österreich, so glaube ich, dass hier das § 135 und 136 TKG 2021 zur Anwendung kommen, da eine Hosting-Dienstleistung meines Wissens iSd § 4 Z 4 lit a TKG 2021 iVm Artikel 2 Abs. 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2015/2120 als Internetzugangsdienst zu werten ist.
Nach dem verbraucherschutzrechtlichen Günstigkeitsprinzip muss sodann ein solcher Kommunikationsdienst stets auch in einer Variante mit nur einem Jahr MVD angeboten werden. Von daher finde ich die 24 Monate MVD in der Serverstandortkonfiguration Wien gegenüber dem Hosting in Nürnberg mit nur 12 Monaten MVD gleich doppelt spannend, weil es sich de facto bei den Konfigurationsvarianten auch streng genommen auch nicht um dasselbe Produkt handelt und gerade am Standort Wien umso mehr auf den Inhalt des nationalen TKG abgestellt werden müsste.
Vielleicht möchten die Moderatoren
die betreffenden Postings in einen eigenen Thread verschieben. Ich schließe mich der Entschuldigung von Bud an.