Kann der neue Kunde bei der Übernahme die Daten zum Server sehen?
Bei der Option könnte die überflüssige Beistrichin entfernt werden und das „wofür“ durch „für die“ ersetzt werden. Den „alten Inhaber“ (politisch unkorrekte Beschimpfung:-) würde ich durch „Übergeber“ ersetzen. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Anti-Geldwäsche-Bestimmungen des Unionsrechts über legitimen Rechtsansprüchen stehen sollten. Sofern Leistung und Gegenleistung korrekt dokumentiert sind, kann keine Geldwäsche vorliegen - im Gegenteil würde eine längere Abrechnungsperiode dann de facto zu einer intransparenten Mindestvertragsdauer mutieren, die im Anwendungsbereich von europäischen Verbraucherschutznormen zu einem paradoxen Ergebnis führt - vor allem dann, wenn auf einem anderen Weg eine Abgeltung zuvor bezahlter Monate erfolgt wäre, wovon netcup mangels dafür geeigneter Instrumente nichts wissen kann.