Witzig: Wenn der Monat bei netcup 720 Stunden hat, und bei meiner Rückerstattung 10,5 Stunden fehlen, dann könnte das daran liegen:
3xJahre à 365 Tage + 1 Jahr à 366 Tage sind ein Durchschnittsjahr zu 365,25 Tagen.
Ein solches hat 8766 Stunden.
Ein Rechnungsjahr für stundenbasierte Tarife hat 12 x 720 Stunden, das sind 8640 Stunden
Das ergibt eine Differenz von 126 Stunden zwischen Realjahr und netcup-Rechnungsjahr.
Das ergibt im Monat eine Differenz von 10,5 Stunden, die natürlich nur zum Tragen kommt, wenn der Tarif vor Ablauf des Monats gekündigt wird.
In zur Gänze rückerstatteten Monaten wird mit dem Tarifpauschale für 720 Stunden, für das der Monatsbetrag voll zur Anrechnung kommt, gerechnet.
Das könnte also bedeuten, dass für die Rückerstattung nicht von der Differenz von 720 Stunden auf die reell verbrauchte Stundenanzahl ausgegangen wird, sondern, dass diese tatsächlich von 730,5 Stunden, gerundet 731 Stunden, abgezogen werden, was multipliziert mit dem Stundenfaktor (Monatsbetrag/720) eine an sich richtig erscheinende Rechnung ergibt, die jedoch bei der Stundenanzahl besagten Mehrverbrauch zu Lasten des Kunden ausweist.
Lösungsvorschlag: [netcup] Felix P. zur Vereinfachung könnte der Verrechnungszeitraum vom Kalendermonat abweichen. Mobilfunkanbieter etwa machen das bei Wertkarten schon länger. Da ist der Verrechnungsmonat etwa nur 30 Tage oder 28 Tage lang, egal, wie lang der Kalendermonat letztlich dauert.
Es wäre nur konsequent, bei einem 720stel des Monatspreises pro Stunde den Vertragsmonat in diesen Fällen auf 30 Tage zu beschränken, sodass auch die Vorauszahlung nur für 180 Tage geleistet wird. Da zahlt dann auch niemand drauf und beim Jahrestarif wären 5,25 Tage mehr ein zusätzliches Verkaufsargument neben Prozentangaben.
vmk Ja, so bekommen wir auch endlich wirklich den 30. Februar. 