Beiträge von philw95

    Naja vielleicht verstehe ich es wirklich nicht Richtig, sehe es aber Trotzdem anders, da die Monatliche Laufzeit Geschichte eigentlich nur ein Neues Verbraucherschutz Gesetzt ist.


    Aber ich kenne mich nicht genau damit aus, deswegen halte ich mich Raus aus dem Thema. Viel Spaß ...

    Woher nimmst du dann das die Verträge für Geschäftskunden auch nur 1 Monat Laufzeit haben?


    Der Punkt in den AGB 6.2:

    1. ...
    2. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Kunden geschlossen werden, verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

    Sagt ja nur aus das Verträge die Über 12 Monate - 24 Monate Laufzeit haben auf 12 Monate gekürzt werden!


    Woher nimmst du jetzt die Laufzeit von 1 Monat?

    Dieser Passus wird wohlgemerkt jedem, egal ob Privatkunde oder Geschäftskunde, eingeblendet und würde somit schon mal alleine gegen das relativ neue Verbraucherschutz Gesetz verstoßen (für Verbraucher).

    Ich schreibe an dieser Stelle würde, weil das absolut keine Rechtsgültige Formulierung ist.

    Naja Verbraucher Sind nur Privatverkäufe! Steht so auch im BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 13 Verbraucher

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


    Wird hier auch einmal zusammengefasst:

    • Verbraucher kann nur eine natürliche Person (also eine Privatperson) sein. Demgegenüber fallen die juristischen Personen (wie z.B. GmbH, AG, KGaA) aus dem Verbraucherbegriff heraus. Die in der Praxis häufig vorkommende BGB-Gesellschaft ist keine juristische Person und kann daher auch Verbraucher sein. In der Regel wird sie jedoch zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken eingesetzt, so dass sie in den meisten Fällen unter den Unternehmerbegriff des § 14 BGBfallen wird.

    Das habe ich eben nur schnell Gegoogelt. Genauer kenne ich mich nicht damit aus.

    Fehlt da nicht noch ein auto eth1


    Also so:


    Ansonsten mal mit ip a prüfen ob die Netzwerkschittstelle da auftaucht. Bei mir z.b. heißen die Immer ens3 4 usw.... Aber bei den Images von Netcup ist es meist eth0 1 usw...


    Edit: Man kann die Schnittstelle auch mit einem ifup eth1 starten. Dann muss man nicht ein systemctl restart networking machen.

    Du hast einmal DHCP für dein ens3 NIC aktiviert und in interfaces.d/ vermutlich eine statische Konfiguration. Eins von beiden müsste wohl weg. Du könntest deine 50-cloud-init.cfg mal zensiert hier posten. Vielleicht sehen wir ja dann was

    Bei dem Netcup Images (Debian 12 zumindest) ist das so Standard. Finde es aber auch sehr komisch.


    Was mir hier auch auffällt: Heißt dein NIC überhaupt ens3? Meine Debian 12 Server hier bei Netcup haben alle ein eth0 NIC. Kontrolliere das mal mit der Ausgabe von ip a.

    Bei mir heißen die Standard ens3 bei Allen Servern. Installiere Debian aber immer über die Iso von Netcup. Nicht die Images.

    Soll wohl schon seit Debian 9 Standard so sein. Man kann aber die Alten Namen wieder Aktivieren. In dem Fall eth0

    netcup hats schon echt nicht einfach mit uns.

    Die haben wahrscheinlich zehntausende Kunden, aber die dutzend im Forum machen am meisten Arbeit ;)

    Ja das stimmt ^^


    Wollte es auch nochmal klarstellen Bin im Grunde auch voll für diese Änderung und nehme sie Gerne auch an :thumbup: .


    Ich möchte hier nur die Umsetzung der Änderung Kritisieren!