Beiträge von Elradon

    Also ich habe gute Erfahrungen gemacht mit: TS3 ganz normal "installieren" (ich nehm die Dateien von teamspeak.com und lade sie in das home-Verzeichnis eines separaten Nutzers). TS3 Server starten mit Parameter, dass eine Config-Datei angelegt wird (siehe quickstart.txt) und in dieser dann die IP des Servers eintragen. Überdies eine Lizenzdatei benutzen, damit es bei der Lizenz-Sicherungsfunktion nicht zu Problemen kommt. Easy.

    Wenn Kunden unabhängig von einander Teamspeak installieren und durch das Starten eines eigenen Servers einen fremden Server auf den gleichen Node stoppen, kann es sich wohl kaum um einen Fehler handeln, der nur von Teamspeak abhängt. Denn irgendwie muss es ja eine Kommunikation auf den anderen Server geben.

    DNS Weiterleitung der Primärdomain auf die IP deines VServers. Dort die Domain einstellen auf den Ordner der Webseite. Danach deine yourserver-Subdomain per 301 auf die Primärdomain weiterleiten.
    Der Pagerank wird dadurch zwar nicht direkt vererbt, so etwas geht nicht, aber zumindest weiß google dann, dass deine Inhalte umgezogen sind.

    Unterlassungserklärungen gehören neben AGB zu den Dingern, die man am besten nicht selbst verfasst. Bei Unterlassungserklärungen kommt man vor allem nicht mehr so leicht wieder heraus. Um es überspitzt zu formulieren: durch die falsche Wortwahl verpflichtet man sich nachher noch gar kein Internet mehr zu benutzen - oder realistischer keinen Server mehr zu betreiben.
    Ich kenns dabei allerdings nur so, dass man eine zu unterscheibende Unterlassungserklärung vorgelegt bekommt und diese dann am besten von seinem eigenen Anwalt im und zum eigenen Interesse überarbeiten lässt.

    Dabei solltest du aber bedenken, dass du es auch nicht gut finden würdest, wenn ein Anbieter in deinen Dateien rumschnüffelt. Außerdem würd ich schauen, ob das rechtlich einfach so möglich ist.

    Also eigentlich gab es in TS3 noch keine "hackbaren" Sicherheitslücken. Die größten Probleme waren eben das Flooding der Verbindung und eine fehlerhafte Überwachung der Slots. Alles andere dürfte auf falsche Konfiguration der Benutzergruppen zurückzuführen sein.

    Hmm, Strafbarkeit aus § 202a meinste? Es wurden ja keine richtigen Daten erlangt, Tatbestand nicht erfüllt -> Versuch. Aber Versuch nicht starbar, da Vergehen und Versuchsstrafbarkeit nicht angeordnet.

    Zitat von Lucan;28421

    Und was anderes wurde hier nie behauptet - trotzdem hast du gegen meine Meinung wie sonst was angestänkert.


    Könnt man durchaus verstehen. Deine Beiträge haben recht provozierend gewirkt. Netcup bietet ein neues Produkt an, sagt selbst dazu, dass es nur in den Basics steht, und dann wird hier irgendwas argumentiert, nur um auszudrücken, dass man Clouds nicht gebrauchen kann. Wenn man nen Verbesserungsvorschlag hat, kann man den ja gerne sagen. Aber, dass man mit den Clouds nichts anfangen kann, hilft nun keinem weiter.

    Ich kann zu so einer "du musst jetzt Kennzeichnen" Pflicht keine Anhaltspunkte finden. Dass ich auf meiner Seite keine xxx-Inhalte einstelle oder verinke ist für mich eigentlich selbstverständlich - auch überhaupt nicht mein dortiges Thema.

    Zitat von Eleven;28108

    Dann nehme ich an, dass du, wenn du ein Blog betreibst, die Kommentarfunktion abgeschaltet hast, keine externen Verlinkungen zu Webseiten, Bildern oder Videos hast und nur du alleine Content verfasst? Dann mag das natürlich vertretbar sein.


    Das kann ich aus diesem (obigen) Grund nicht nachvollziehen. Auf manchen Seite kontrolliere ich die Kommentare zwar vor der Freischaltung, auf einer höher frequentierten Seite zum Beispiel nicht. Würde auch alles irgendwie gegen die Priveligierung aus dem TMG (§§ 7 und 10) sprechen.

    Dagegen kann aber leicht das Argument angebracht werden, dass man, wenn man die Verletzungen nicht verhindern kann, weil zu viel Aufwand, dass man dann so einen Service nicht anbieten darf.


    Jedenfalls werd ich wohl nicht Kennzeichnen und damit in Kauf nehmen, dass sie als ab 18 eingestuft wird - aber eine Abmahnung muss ich dadurch doch dann gar nicht befürchten...

    Hmm, und der Status "final" schützt wirklich vor falscher Programmierung? Manch anderer hätte die Software in dem aktuellen Stand schon längst als Final vorgestellt. Vom Namen würde ich meine Entscheidung nicht abhängig machen.