Online Kündigung

  • Hallo liebes Netcup-Team,


    ich wollte mich mal erkundigen ob man in der nächsten Zeit seine Produkte auch online kündigen kann.
    Vor einiger Zeit wolltet ihr das ja prüfen: Kündigung eines Pakets


    Verstehe leider nicht warum man online Server bestellen kann (Vertrag eingehen) aber der Umkehrschluss ist nicht möglich. Und jetzt kommt bitte nicht wieder mit "Verträge können nur via Unterschrift abgeschlossen werden" etc, weil das macht man ja beim Bestellen auch nicht ;)


    Das ist derzeit der einzigste Punkt, der mich wirklich an Netcup stört, ansonsten seid ihr :thumbup:

  • hmm das frag ich mich auch immer wieder, immerhin gibt es Hoster die gestatten eine online Kündigung.


    Beispiel von einen anderen Hoster:

    Zitat

    Eine Kündigung kann nur schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen,

    Du merkst, dass ein Bug an dir hoch krabbelt. Du findest ihn nett und nennst ihn Exploit.

  • Es gibt diesbezüglich leider keine geänderte Auffassung bei den Gerichten. Wenn wir eine Kündigung durchführen die nicht per Fax oder Post uns zugestellt wird und nachträglich vom Kunden behauptet wird er hätte keine Kündigung geschickt, müssen wir per teurem Gutachter nachweisen das die Kündigung wirklich vom Kunden gewünscht war oder den entstandenen Schaden ersetzen.


    Gerne schauen wir uns Gerichtsbeschlüsse an, in denen dieses anders entschieden wurde, sofern es diese gibt.


    Zitat

    Eine Kündigung kann nur schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen,

    Hier besteht nach wie vor das Problem, dass der Anbieter vermutlich nicht nachweisen kann das der Kunde über den "gesicherten Online-Administratiosbereich" eine Kündigung aufgegeben hat. Als Kunde könnte man immer behaupten, der Anbieter hätte seine Daten manipuliert. Schließlich hat der Anbieter Zugriff auf diese.


    Wir werden es demnächst anbieten das Kunden uns einmalig per schriftlichen Vertrag von sämtlichen Schadensersatzforderungen freistellen können, sollte es zu einem Schaden aufgrund einer Kündigung per E-Mail oder Webinterface gekommen sein. In dem Fall können wir dann den Kunden die dieses unterschrieben haben eine Kündigung per Webinterface und sogar per E-Mail anbieten.

  • Wie unterscheidet sich das dann aber von bereits möglichen Onlinekündigungen bei netcup? Ich denke da z.B. an die KVM Migration und SOGo. Beides Angebote oder Aktionen, die ebenfalls online eine Kündigung auslösen, inklusive Datenverlust zum Kündigungstermin. Das dürfte doch nach dieser Interpretation auch nicht rechtssicher sein?



    MfG Christian

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Hier besteht nach wie vor das Problem, dass der Anbieter vermutlich nicht nachweisen kann das der Kunde über den "gesicherten Online-Administratiosbereich" eine Kündigung aufgegeben hat. Als Kunde könnte man immer behaupten, der Anbieter hätte seine Daten manipuliert. Schließlich hat der Anbieter Zugriff auf diese..

    Dann müsstet der Anbieter mir aber auch nachweisen, dass ich ein Produkt bestellt habe bevor ich eine Rechnung/Mahnung bekomme.


    Man was waren das noch Zeiten, als ein Handschlag verbindlich war und man nicht 5 Steiten "Kleingedrucktes" hatte wenn man sich etwas gekauft oder beauftragt hat.

  • Moin

    Dann müsstet der Anbieter mir aber auch nachweisen, dass ich ein Produkt bestellt habe bevor ich eine Rechnung/Mahnung bekomme.


    Das muss der Anbieter ja auch, wenn Du die Forderung bestreitest.
    Aber für den Anbieter ist der Schaden in dem Fall kalkulierbar und liegt nur bei dem Anbieter. Der Kunde hat in dem Fall normalerweise nichts von einer falschen Behauptung.


    Bei einer falschen Kündigung liegt der (mglw. hohe) Schaden und damit das finanzielle Interesse beim Kunden, die Beweislast trifft aber den Anbieter.


    Mordor

  • Wie wäre es denn, wenn es zu jedem Produkt ein "Kündigungs-Button" gibt. Wenn man auf diesen Klickt wir im System eine Kündigung vorgemerkt und ein PDF-File öffnet sich, in dem schon alle wichtigen Daten eingetragen sind. Dieses muss der Kunde sich ausdrucken, unterschreiben und an den Anbieter zurücksenden (Post/Fax). Erst dann wird dieKündigung rechtskräftig und im System als "bestätigt" angezeigt.

  • Man muss immer bedenken wo der höhere Schaden entsteht. Wenn eine Bestellung getätigt wird und wir daraufhin Dienste erbringen, ist die Höhe des Schadens maximal das was wir an Kosten in Rechnung stellen. Verträge über Kosten > 1000 Euro schließen wir aus dem Grund z.B. schriftlich ab.


    Wenn wir Daten oder gar Domains ohne Aufforderung löschen, ist der Schaden nach oben nicht pauschal abgrenzbar. Hier steht dann schnell eine Summe von 100.000 Euro oder höher im Raum. Aus diesem Grund müssen Verträge schriftlich gekündigt werden. Das ist im Interesse aller Kunden, denn kein Kunde will sicherlich das wir von heute auf morgen zahlungsunfähig werden.

    Zitat

    Wie unterscheidet sich das dann aber von bereits möglichen
    Onlinekündigungen bei netcup? Ich denke da z.B. an die KVM Migration und
    SOGo. Beides Angebote oder Aktionen, die ebenfalls online eine
    Kündigung auslösen, inklusive Datenverlust zum Kündigungstermin.

    Bei der KVM-Migration findet keine direkte Kündigung statt. Der Kunde ändert online die Daten seines Produktes. Bei SOGo wurde bei der Buchung vereinbart, dass online gekündigt werden kann. Auch muss bei beiden Produkten der Kunde Backups anlegen. Die Summe des Schadens ist hier folglich begrenzt. Streng genommen ist diese neue Art der Produkt-Migration bzw. Kündigung ein gewisses Risiko für uns, da gebe ich Ihnen recht. Es ist bei weitem aber nicht so groß wie das finanzielle Risiko was besteht, wenn wir unberechtigt eine Domain löschen.


    Wie bereits erwähnt, werden wir eine Möglichkeit schaffen das Verträge online gekündigt werden können, wenn der Kunde uns zuvor einmalig schriftlich von jeden Schadensersatzforderungen aufgrund einer Kündigung freistellt.

  • Zitat

    Man was waren das noch Zeiten, als ein Handschlag verbindlich war und man nicht 5 Steiten "Kleingedrucktes" hatte wenn man sich etwas gekauft oder beauftragt hat

    Wann gab es die denn? Bei Laufzeitverträgen sicherlich nie. Im Einkaufladen um die Ecke ist so etwas normal, aber da gibt es ja nun auch mal keine Webhostingprodukte zu kaufen. Bei Mobilfunkverträgen sieht das schon wieder anders aus.

  • Komme ursprünglich aus dem Handwerk, da war es lange Zeit so. Und nicht nur bei kleinigkeiten. Und wenn ich an unsere Landwirte denke, wie viele Kühe oder Schweine die so verkauft haben.


    Im Onlinehandel ist das natürlich anders, da sehe ich meinen Handelspartner nicht und ihn so auch nicht einschätzen.

  • Ein Gegenstand lässt sich auch einfacher verkaufen als ein virtuelles Gut, wie eine Domain. Ich denke hier liegt der große Unterschied.


    Wir würden es uns auch wünschen wenn die Gerichte eine E-Mail die gleiche Wertigkeit wie einen Brief geben würden. Streng genommen kann ein Brief genau so leicht wie eine E-Mail gefälscht werden. Leider sehen dieses Gerichte in der Regel aber anders. Vermutlich weil sich die Richter die wirklich etwas zu entscheiden haben zu wenig mit den elektronischen Medien auskennen...

  • Das ist richtig, jedoch lässt sich die Echtheit einer E-Mail im Vergleich zu der eines Briefes nur schwer nachweisen. Denn kaum ein Endkunde signiert seine E-Mail wobei auch dieses nicht rechtssicher ist.


    Hier mal ein Vergleich:
    Die Echtheit eine Briefes kann unter anderen an durch folgende Merkmale festgestellt werden:
    - einem forensischen Schriftgutachten
    - Hautzellen und Fingerabdrücke
    - Videoaufnahme bei der Post (bei Filialen der Postbank)


    E-Mail:
    - keine


    Dazu gibt es bei beiden noch Indizien die eine Echtheit vermuten lassen:
    Post:
    - Ort bzw. Briefkasten in dem der Brief eingeworfen wurde.
    - Papier/Briefumschlag


    E-Mail:
    - IP-Adresse
    - Postausgangsserver


    Gerade die forensischen Schriftgutachten haben sich als Beweismittel bewährt. Solange es nichts vergleichbares bei der E-Mail gibt wird sich an der Rechtslage nur wenig ändern.

  • Es gibt sicherlich auch Anbieter die per Telefon eine Domain löschen. Ob das im Sinne des Kunden ist, halte ich für sehr fragwürdig. Das sich Anbieter damit einem hohen Finanziellem Risiko aussetzen, ist denke ich auch klar. Die DENIC schreibt zum Beispiel ganz deutlich vor, dass das Mitglied der DENIC, in dem Fall der Anbieter der Domain, dafür haftet wenn eine Domain unberechtigt gelöscht wird. Das Mitglied muss im Falle des Falles nachweisen, dass es berechtigt war die Domain zu löschen.


    Wir bei netcup sind in manchen Dingen vielleicht auf den ersten Blick zu konservativ. Wir waren nie der Anbieter Dinge tut, weil sie andere Anbieter auch machen. Wir werden uns nie einem finanziellem Risiko aussetzen. Das machen wir nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kunden. Wir wollen nicht wie viele kleinere Anbieter nach wenigen Jahren vom Markt verschwinden. Dieses Versprechen halten wir gegenüber unseren Kunden ein.

  • Abgesehn davon, dass ich eine schriftliche Kündigung auch für sinnvoll erachte... wie wird aber sichergestellt, dass die Kündigung auch wirklich durch den Kunden ausgesprochen wurde? Man hat ja keine Vergleichsmöglichkeit für die Unterschrift. Da kann der Kunde auch behaupten, dass die Kündigung nicht von ihm stammt. Da ist die Authentizität von einer Kündigung über das CCP höher, da man dort immerhin sein geheimes Passwort eingeben muss.

  • felix Erst einmal Danke für die Antwort. Allerdings ist der Vergleich zwischen E-Mail und Telefon schon sehr weit hergeholt. Dann geht es hier keinesfalls um kleine Anbieter, denn auch ohne Nachzuschauen wird einer dieser drei Wahrscheinlich bei Ihnen Zulieferer sein.


    Nun aber zum Punkt Sicherheit: Post ist de facto noch Standard. Ich wollte auch Grundsätzlich nicht damit andeuten, dass ich andere Möglichkeiten von netcup erwarte. Allerdings sollte man auch alte Methoden immer wieder Kritisch betrachten. Dabei fällt mir natürlich gleich das Fax ein. Dieses ist meiner Meinung nach dank neuer Möglichkeiten wesentlich weniger Sicher als noch vor ein paar Jahren. Heute kann ich mir ohne Probleme eine regionale Fax Adresse Online ordern die meist auch noch über ein Mail Gateway verfügt. Zeitweise bieten diese Anbieter auch noch Starguthaben an. Also ohne große Prüfung kann ich ein Fax verschicken und dabei anonym bleiben (sofern Fake Daten).


    Entsprechend ist meiner Meinung nach ein Fax nur noch geringfügig besser als eine E-Mail. Wenn der Anbieter jedoch, wie es oben genannte Anbieter es tun, auch eine Kopie des Ausweises verlangt, so ist die Mail Methode angesichts neuer Technologien gar nicht mehr ganz so unsicher. Natürlich lässt sich auch dieser "besorgen" oder fälschen, doch das ist dann schon so sehr viel Aufwand.

  • Tolive, es ist absolut irrelevant, was Otto-Normal-Deutscher vom Fax hält.
    Fakt ist: Gerichte akzeptieren Sie meistens.


    Einen Brief zu verfassen und eine 58ct Briefmarke draufzukleben, sollte eigentlich keinen überfordern.
    Es geht zwar etwas Flexibilität verloren, aber vielleicht könnte man die ja mit einem Haken bei Vertragsabschluss herstellen.


    Also dort wäre dann eine optionale Checkbox, die die Onlinekündigung (sofern möglich) ermöglicht und den Kunden über die Risiken aufklärt und diesbetreffende Schadenersatzforderungen ausschließt. Da weiß ich aber nicht, ob das rechtssicher umzusetzen geht, da sowas ja dokumentenecht gespeichert werden müsste.