Das längste Thema

  • Einwurf Einschreiben und irgendein Depp wirft einen Böller in den Briefkasten und zerstört dadurch den zugestellten Brief.

    Abmahnbar oder nicht?

    Das ist etwas völlig anderes. Was sollte man da abmahnen wollen? Ich meine hier den Fall, dass im Impressum einer gewerblichen Website diese E-Mail-Adresse als schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit angegeben ist. Das TMG verlangt "bei "Diensteanbietern, die geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt Telemedien anbieten" "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post". Wobei es sogar Urteile gibt, dass die E-Mail Adresse hier wirklich zwingend erforderlich ist und eine Telefon- oder Faxnummer nicht reicht. Ja nicht einmal ein Kontaktformular! Wird deine E-Mail an diese Adresse geblockt, hast Du ja einen Nachweis, dass sie nicht an die angegebene Adresse zugestellt werden konnte. Sei es weil geblockt oder wegen Mailbox nicht existent oder was auch immer. Das mag bei einer kurzfristigen Störung eventuell noch entschuldbar sein, aber bei einer dauerhaften Blockierung? Insbesondere wenn die gesendete E-Mail auch noch völlig korrekt mit allen Sicherheitsfeautures wie SPF, DNSSEC, DMARC, DKIM etc konfiguriert ist. Also praktisch blocken nur wegen des Absenders.


    Einschreiben sind grundsätzlich nicht unbedingt rechtssicher. Da muss schon ein Bote her, der persönlich zustellt und außerdem geprüft hat und dies im Zweifelsfall bezeugen kann, was in dem übergebenen Brief drin war. Hier geht es aber nicht um die Rechtssicherheit der Übermittlung, sondern um die Funktionsfähigkeit der E-Mail-Adresse, der Möglichkeit der Übermittlung. Also: Ist eine E-Mail-Adresse, die E-Mails von bestimmten Servern oder ganzen IP-Blöcken blockiert, als Angabe zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme ausreichend? Irgendwie schwer vorstellbar.

  • Ja nicht einmal ein Kontaktformular!

    So nicht richtig. Nur komplizierte Kontaktformulare oder Antwortmails, die auf Kontaktformulare verweisen. Ein einfaches Name,E-Mail,Betreff,Anliegen+Attachment-Formular wurde sehr wohl als unmittelbar und schnell (=unkompliziert) qualifiziert. Es kommt wohl auch auf die Antwortzeiten an, ob ein tatsächlich schneller und unmittelbarer Kommunikationskanal vorliegt. Bei einer E-Mailadresse, von der zwei Wochen keine Antwort kommt kann man zwar von schneller Kontaktaufnahme, nicht aber von unmittelbar sprechen. Das ist auch der Grund, warum Fax nicht ausreicht - die Übertragung ist nicht garantiert und reist in allen anderen Fällen als dem E-Commerce auch auf eigenes Risiko. Bei E-Mail wird dies wohl auf kurz oder lang auch gesagt werden müssen, wenn Provider einfach aufgrund von willkürlichen Kriterien keine Mails mehr zustellen.

  • So jetzt muss ich mich kurz aufregen... und meckern:


    Da hab ich einem netcup-Kunden hier im Forum Support gegeben und hänge ihm in einer PN einen Whois-Auszug an, damit er sieht, dass er auf dem falschen Server arbeitet, das Problem also nicht bei netcup liegt.


    Aber, was macht die Forensoftware? Sie meckert, dass im Whois-Auszug der Name des Fremdanbieters aufscheint... Das sei ein gesperrtes Wort. Also, wenn der Netcup-Support unbedingt mehr Arbeit haben möchte und solche Fälle lieber selber lösen möchte, mir soll's recht sein...


    Danke fürs Zuhören!

  • So nicht richtig. Nur komplizierte Kontaktformulare oder Antwortmails, die auf Kontaktformulare verweisen. Ein einfaches Name,E-Mail,Betreff,Anliegen+Attachment-Formular wurde sehr wohl als unmittelbar und schnell (=unkompliziert) qualifiziert.

    Dewegen überallse ich das sauch den Juristen und gebe im Zweifelsfall eine funktionierende E-Mail-Adresse an. Denn: "Zwei Juristen, drei Meinungen".

    Das Kammergericht Berlin war jedenfalls der Meinung:

    Zitat

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet - in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG - die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift.

    Auch die Nicht-Gleichwertigkeit eines Kontaktformulrs wird da umfangreich begründet. U.a. wegen der möglichen Einschränkungen (Zeichenzahl, Kategorie, ...) aber auch ganz allgemein:


    Zitat

    ...

    Und der Nutzer ist auch nicht einmal - jedenfalls nicht ohne Weiteres - in der Lage, den Absendevorgang nebst vollständigem Inhalt der abgesandten Nachricht selbst sofort zu dokumentieren, wohingegen eine abgeschickte E-Mail selbstverständlich und automatisch als gespeicherte Datei auch im eigenen Herrschaftsbereich "verbleibt" und sofort nach dem Abschicken an einer sinnvollen Stelle archiviert wird oder werden kann. Ob es demgegenüber nach dem Abschicken des Online-Formulars - wie es die Beklagte angibt - dann auch tatsächlich mit einer alsdann automatisch zurück kommenden Bestätigungsmail (einschließlich Wiedergabe des ursprünglich abgesandten Textes) klappt, bleibt für den Verbraucher zunächst einmal ungewiss. Wer sicher gehen will, dass es mit der Dokumentation klappt und diese deshalb von vornherein in die eigenen Hände nimmt, ist in dieser Online-Formular-Variante genötigt, nach Abfassen und vor Absenden des Textes diesen - umständlich - in ein eigenes, zuvor generiertes (z.B. Word-) Dokument zu kopieren, und dies nur, um sicher zu stellen, dass der eigene Text nach dem Absenden nicht irgendwo im "virtuellen Nichts" für immer verloren ist.


    Naja, jedenfalls ist meine Meinung als Nichtjurist: Eine derartige Microsoft-Adresse genügt den Anforderungen des Gesetzes eher nicht.

  • Das Formular hat ja damit nichts zu tun, und das Kammergericht moniert ja nur, dass der Absender im zugrundeliegenden Fall keine Kopie seines Textes bekommen hat, sondern ein „Danke für Ihr Mail ...“. Zu Formularen an sich gabs eine BGH-Judikat zu einer EuGH-Entscheidung von 2008 oder so, ich müsste sie erst wieder rauskramen. Für deutsches Recht bin ich kein Experte, aber bei den Entscheidungen in Österreich, die auf Unionsrecht basieren, sind die Entscheidungen im deutschsprachigen Raum rechtsvergleichend immer von Interesse.


    Aber im Grunde ja, je mehr funktionierende, nicht irreführende Kontaktmöglichkeiten, desto besser.

  • Man kann sich doch so super einfach einen kleinen Webserver mit Python erstellen...


    Weiß da jemand, ob/wie man dafür sorgen kann, dass man dort (so ala php) ein Python Script hinterlegen kann, welches dann beim aufrufen ausgeführt wird und eine Ausgabe zurück gibt? :/

    "Denn der radikalste Zweifel ist der Vater der Erkenntnis."

    -Max Weber

  • Man kann sich doch so super einfach einen kleinen Webserver mit Python erstellen...


    Weiß da jemand, ob/wie man dafür sorgen kann, dass man dort (so ala php) ein Python Script hinterlegen kann, welches dann beim aufrufen ausgeführt wird und eine Ausgabe zurück gibt? :/

    Django ist Dir zu viel? Ich fand das Einsteigertutorial recht einfach.

  • Weiß da jemand, ob/wie man dafür sorgen kann, dass man dort (so ala php) ein Python Script hinterlegen kann, welches dann beim aufrufen ausgeführt wird und eine Ausgabe zurück gibt?

    wusgi oder CGI


    tab es ist doch aber gemeinhin bekannt, dass MS Experte für Blackholing ist und dennoch dem Absender eine Empfangsbestätigung gibt. Darauf habe ich Bezug genommen.

  • Andreas B ein richtiger Webserver ist keine Option.

    voja Auch Django sieht mir etwas zu umfangreich aus.


    De facto versuche ich, eine Art sehr leichgewichtigen Collector als Teil eines Monitoring Systems zu schreiben. Eigentlich soll da nur ein minimaler kleiner Webserver (wie der von Python) laufen, und auf Abfrage die gegenwärtigen Performancedaten des Servers zurückgeben.


    Wichtig ist dabei aber, dass ich keine zusätzlichen Pakete oder irgendwas anderes installieren will - das soll alles mit Bordmitteln von CentOS/RHEL laufen.


    EDIT: Mein Vorhaben soll am Ende von der Funktionsweise her Node Exporter von Prometheus ähneln - nur dass ich halt bestimmen möchte, was ausgelesen wird und wie die Ausgabe ausschaut.

    "Denn der radikalste Zweifel ist der Vater der Erkenntnis."

    -Max Weber

  • Heutiger Blitzverkauf (vLan Starter):

    Zitat
    • 250 MBit/s Mindestbandbreite


    Cloud vLAN Starter mit 250 MBit/s garantierter Bandbreite

    Reguläres Produkt:

    Zitat

    Der Tarif Cloud vLAN Starter beinhaltet ein vLAN mit einer maximalen Bandbreite von 250 MBits


    Formulierungsfehler oder Bonus beim heutigen Angebot?


    Meine Testübertragung von 2GiB zwischen 2 Servern über SCP liefert 64MB/s = 512 MBit/s

  • Sind die Verwarnungen hier im Forum eigentlich öffentlich sichtbar? Habe mal eine von Felix für Off-Topic kassiert ?

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

  • mfnalex

    Nein, ist zumindest standardmäßig so unter WBB (also aus). Eventuell gibt‘s Plugins, die das anzeigen; aber ich wüsste auch nicht, wofür man das hier im nc Forum bräuchte...


    Aber wie hast du das denn geschafft???

  • mfnalex

    Nein, ist zumindest standardmäßig so unter WBB (also aus). Eventuell gibt‘s Plugins, die das anzeigen; aber ich wüsste auch nicht, wofür man das hier im nc Forum bräuchte...


    Aber wie hast du das denn geschafft???

    Ich weiß nicht mehr worum es im Thema ursprünglich ging, aber das war zu zu einem Zeitpunkt als mal wieder einer der Trolle unterwegs waren :D seitdem versuche ich OT zu vermeiden :D


    EDIT: Das war im mittlerweile gelöschten Thema "Apache/XAMPP Subverzeichnis %www%". Der Threadersteller hatte damals ja noch in anderen Foren sein Unwesen getrieben. Kurz danach kam dann der Telefonterror-Typ, wenn ich mich richtig erinner ^^||

  • Nun ja, klappt ja super, hmm? ;)

    :D8o

    Ja, deswegen kam mir das wieder in den Sinn ^^ Ich dachte wirklich, das wäre das längste Thema. Am Handy verlier ich manchmal die Übersicht ^^

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

  • Guten Tag.

    Ich habe einige Server zuviel.

    Es sind:

    2 x VPS 500 G7SE OStern 2017 a 2,99€ und bis zu

    4 x VPS 100 G7SE OStern 2017 a 1,97€.

    3 x RS 1000 SSD G7SE Ostern 2017 a 6,74€ gibt es auch noch, aber ich denke die sind Preislich wenig Interessant.

    Hat jemand Interese?

    Gruß

    Achim