Ratschlag zum Umgang mit speziellem Kunden gesucht

  • Hallo,


    ich suche momentan einen Ratschlag wie ich mit einem Kunden von mir umgehen könnte. Ich bin noch nicht lange selbstständig und mir fehlt manchmal noch etwas die Erfahrung.
    Das Projekt bestand darin, aus einem vom Grafiker erstellten Design eine CMS-Homepage zu basteln (und später einen Texter und die Texte aufzutreiben).
    Die Auftragserteilung war im April, im Mai war die Homepage größtenteils fertig, ich brauchte Input vom Kunden, dieser reagierte aber über mehrere Wochen nicht.
    Im Juni habe ich die Homepage nach bestem Wissen fertiggestellt (die Texte wären ein späterer Auftrag), eine Dokumentation verfasst und zusammen mit einer CD an den Kunden zur Abnahme geschickt. Wie im Auftrag vereinbart habe ich 40% der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Die Abnahmefrist ging bis Ende Juli.
    Anfang August hatte ich keine Rückmeldung, habe daher das Projekt wie vorangekündigt als abgenommen betrachtet, die anderen 60% in Rechnung gestellt und dann bis in den Oktober die Zahlung mehrfach angemahnt.
    Wie schon in den Monaten vorher ist der Kunde für mich faktisch unerreichbar. Auf E-Mails folgt keine Reaktion, auf Post auch nicht, ein Fax liegt nicht vor und alle bekannten Telefonnummern laufen laufend auf Mailboxen.
    Im Oktober rief er mich dann an, beschwerte sich über meine Mahnungen und die Tatsache dass die Homepage ja noch gar keine Texte enthielt (dass dies ein seperater Auftrag werden würde war schriftlich niedergelegt) und hat einen Termin vorgeschlagen zur weiteren Absprache des Vorgehens.
    Ich bin zu diesem Termin erschienen, er nicht. Er rief mich danach an und entschuldigte sich mit Verweis auf einen Unfall seines Kindes.
    Seitdem rufe ich etwa einmal die Woche an und schicke neue Terminvorschläge per E-Mail, jedes Mal ohne ihn zu erreichen oder Reaktion.
    Ich habe ehrlichgesagt keine großen Ambitionen mehr für diesen Kunden noch weiter zu arbeiten, doch habe ich natürlich ein ganzes Stück Arbeit reingesteckt und würde schon gerne mein Geld sehen.
    Vielleicht kann mir hier ja einen Tipp geben wie ich weiter verfahren könnte.

  • Ja das verursacht ja letztendlich auch wieder Kosten. Ich kann die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht beurteilen habe aber so meine Sorgen.
    Mein Hauptproblem damit: Die Homepage ist für das Laienauge erkennbar nicht fertig - obwohl ich alles gemacht habe was ich musste.
    Ich überlege grad die Forderung zu verkaufen, doch wie viel würde ich hierfür wohl kriegen ...

  • Ein ist schon mal sicher das dir das Geld zusteht sofern alles schriftlich im Vertrag festgelegt wurde. Ich würde eine Frist machen das er bis z.B. zum 30. Dezember 2013 bezahlen muss. Wenn dies nicht geschieht wird ein Inkasso Büro auf seine Kosten beauftrag und die Weitere Massnahme ein Gerichtsverfahren.

  • Vorhiger Hinweis: Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung. Ich übernehme somit keinerlei Haftung für folgende Aussagen von mir.


    Das wichtigste ist, dass du entsprechend mahnst und dies alles dokumentierst (Mahnfristen Einhalten etc.). Wenn das erfolglos ist, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht so viel wie ein Gerichtsverfahren. Bei dem Mahnverfahren muss der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Wenn er dies nicht macht, kannst du sofort die Zwangsvollstreckung beantragen... Das geht wesentlich schneller als ein Gerichtsverfahren und kostet weniger (das eignet sich immer Recht gut, wenn der andere alles ignoriert - außerdem sieht er so, dass du es ernst meinst).


    Sollte der Schuldner widersprechen hast du 2 Wochen Zeit aus dem Mahnverfahren ein Gerichtsverfahren zu machen. Dann kannst (du kannst es natürlich auch dabei belassen - du musste es nicht in ein Gerichtsverfahren umwandeln) du an das Gericht vom Mahnverfahren einen Betrag überweisen (richtet sich nach dem Streitwert) und das Gericht leitet den Fall an das zuständige Amtsgericht weiter. Dann wird es ein normales Verfahren und du musst Klagebegründung schreiben etc.


    Im Falle des Erfolges trägt der unterlegene alle Kosten.


    Allerdings gilt hier: Der Schuldner muss zahlungsfähig sein oder vollstreckungsfähige Gegenstände besitzen. Ansonsten gilt der bekannte Spruch: "Greif einen nackten Mann mal in die Tasche"