Verwirrung um Impressum und DSVGO

  • Sehr interessant und (erstaunlicherweise?) komplexe Situation. Hätte ich nicht erwartet, oder kommt mir das nur komplex vor ist aber trivial eigentlich für die meistens "use-cases"? Ist es wasserdicht, wenn man es von seiner Rechtsschutzversicherung zum Beispiel prüfen lässt?

  • Ist es wasserdicht, wenn man es von seiner Rechtsschutzversicherung zum Beispiel prüfen lässt?

    Wasserdicht ist nichts - aber zumindest haftet der Anwalt für seine Beratung - sofern du das nachweisen kannst.

    Schlussendlich müsstest du dann deinen Anwalt in Regress nehmen / auf Schadensersatz verklagen - den Schaden musst du aber vorher selber bezahlen.


    Anwälte sind hier eine gute Anlaufstelle - aber hier ist nix Wasserdicht. Da fehlen auch noch reichlich Gerichtsurteile zur DS-GVO, die die in der Realität einordnen können oder das schwammige Zeug konretisieren könnten.

  • Habe gar keine Lust eigentlich mehr meine Homepage/Blog online zu bringen.

    Willkommen in der Europäischen Union. ¯\_(ツ)_/¯


    P.S.: man sollte sich davon nicht unbedingt einschüchtern lassen, sondern einfach machen - und gucken, was die anderen machen.

    Wenn man die üblichen Generatoren nutzt, passiert da eigentlich auch nichts.


    Nur die Verordnung selber sollte man sich nicht ansehen, sonst ist man Alice im Wunderland.

  • Nur die Verordnung selber sollte man sich nicht ansehen, sonst ist man Alice im Wunderland.

    Ja, das versteht mal wieder niemand, nicht mal die Macher selbst. Die verstehen zwar, was sie eigentlich machen wollten, aber nicht unbedingt alle auch was sie tatsächlich gemacht haben.

  • Ja das stimmt schon, trotzdem... meeh! Will nicht mehr. :)


    Grüße,
    Stephan

  • Die verstehen zwar, was sie eigentlich machen wollten, aber nicht unbedingt alle auch was sie tatsächlich gemacht haben.

    Und dann ist das wieder der Job der Rechtsprechung, die aus unverständlichen und sinnlosen Vorschriften das "eigentlich gemeinte" via teleologischer Auslegung herauslesen müssen, so dass am Ende der Wortlaut der DSGVO sinnlos wird und man als Rechtsanwender stattdessen in zig Kommentaren blättern muss || Aber das ist ja eigentlich immer so, also nichts neues ^^

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

  • Die DSGVO lässt da ja m.E. durchaus Spielraum zu, bei der Wahl der Maßnahmen:


    Art. 32:

    "Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten"