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  • Aber ansonsten gibt es hier im Forum durchaus Stimmen, die eine Lizenzierung eines vServers für problematisch halten.

    ja wenn man Dinge unorthodox interpretiert ...


    richtig: Microsoft will Geld in Abhängigkeit von Sockel und/oder Cores sehen;

    dies gilt aber nur f. die Server OS - momentan aktuell Server 2016(R2) od. 2019(R2);

    beim Client OS - Windows 10 - sieht die Welt schon ganz anders aus; Du kannst ohnehin nur 1 od. 2 CPUs und eine begrenzte Menge an RAM nutzen;

    sprich Windows 10 schränkt die Nutzbarkeit gegenüber der vom Server OS ein; wobei bei Win7 waren sie noch gewaltig knausriger,

    da brauchteste f. 16 GByte RAM bereits die teurere Home Premium Variante, denn Home Basic ließ nur 8 GByte zu ... dies sei nur als Beispiel erwähnt;

    siehe hier: https://docs.microsoft.com/en-…mits-for-windows-releases


    f. potente Systeme gibt es Windows 10 Pro Workstation und hier gilt: siehe darüber f. Server OS


    dass virtuelle Hardware untersagt wäre steht nirgends ...


    als Firma, die das sogenannte Volume Licensing hat, sieht die Welt nochmal anders aus; da haben dann alle Clients den selben Key, und bei den Server analog;


    nachdenken würde ich als Student ob ein Lizenzkey auf einer Hardware (sei es physikalisch od. virtuell) welche weder der Uni noch dem Studenten selbst zuordenbar ist, zum Einsatz kommen darf; soll heißen, Hände weg, diese auf physischer/virtueller Hardware von Hostern zum Einsatz zu bringen ...


    auch nett:

    https://www.microsoft.com/en-us/windowsforbusiness/compare/

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Windows 10 Lizenz:

    https://www.microsoft.com/en-u…OEM_Windows_10_German.htm


    Punkt 2 c) - IV - Unterlassen werden muss:

    Code
    die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren;


    Windows 10 zur ausschließlichen Remotenutzung nicht erlaubt.

    Klingt -für mich- recht eindeutig.

  • Docker oder Podman/Buildah?

    Normalerweise gilt das: https://stackoverflow.com/a/34446164/6145758 ("The permissions are inherited from your host.")

    Docker.


    Es scheint ein Problem mit gitlab/gitlab-runner zu sein. Ich habe jetzt in meinen Pipelines proaktiv folgendes drin stehen:


    Code
    build:
      extends: .tpl:docker
      stage: build
      script:
        # [...]
        - find app -type d -exec chmod u=rwx,go=rx {} +
        - find app -type f -exec chmod u=rw,go=r {} +
        # [...]
  • Windows 10 zur ausschließlichen Remotenutzung nicht erlaubt.

    Klingt -für mich- recht eindeutig.

    dann zitieren wir mal Punkt 1 a.

    Zitat

    1. Überblick.

    a. Anwendbarkeit. Dieser Vertrag gilt für die Windows-Software, die auf Ihrem Gerät vorinstalliert ist oder bei einem Einzelhändler erworben und von Ihnen installiert wurde, ...

    und damit kommt dieser Vertrag bei z.B. dem hier

    https://geizhals.at/microsoft-…ilingual-pc-a1326314.html

    überhaupt nicht zur Anwendung;


    sehr eindeutig ;)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Also da komme ich jetzt aber nicht mit...

    Auch derartige Onlineshops sind in meinen Augen ganz normale Einzelhändler und du installierst dein Windows selbst. Also zumindest wenn du eine einzelne Lizenz kaufst und kein Volumenpaket, aber der Link zeigt ja zu einer Einzellizenz.


    Ich glaube, diese Klausel soll, quasi vom umgekehrten Sichtpunkt aus betrachtet, heißen: Sofern du kein Großabnehmer bist und wir keinen gesonderten Vertrag mit dir haben.


    Aber wenn man vor einem Lizenzvertrag steht und auf der Ebene "Ich glaube" und *jeder interpretiert es anders* steht, sollte man wohl besser die Finger davon lassen oder sich wenigstens vom "Hersteller" der Lizenz beraten lassen.

    "Denn der radikalste Zweifel ist der Vater der Erkenntnis."

    -Max Weber

  • Also da komme ich jetzt aber nicht mit...

    Auch derartige Onlineshops sind in meinen Augen ganz normale Einzelhändler und du installierst dein Windows selbst.

    Ja und Nein; wie gesagt, dann nimm Punkt 2. d. (iv)

    Zitat

    Verwendung in einer virtualisierten Umgebung. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation
    von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät,
    unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles
    Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehreren virtuellen Geräten verwenden
    möchten, müssen Sie eine separate Lizenz für jede Instanz erwerben.

    zusammengefasst: wenn Du z.B. das von mir verlinkte kaufst, darfst Du diese Lizenz verwenden wo Du willst ...

    - auf Deinem PC direkt

    - in einer VM auf einem PC

    - in einer VM bei einem Hoster

    - auch auf einer expliziten Serverhardware: z.B. auf einem HP DL380¹ welcher damit als PC verwendet wird

    aber eben genau exakt einmal;


    ¹ mit der doch heftigen Brise die da durch die Kiste weht und der damit verbundenen Akkustik muss ja eh derjenige selbst fertig werden; und auch dass der OS-Support hier auch nicht gerade optimal ist;


    wie gesagt, hier zu meinen: nein das darf nicht sein, weil ...; nicht jeder Use-case impliziert genau das von ThomasChr


    darum hier die das von ihm zitierte kommentiert ...


    die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, (a)

    die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, (b)

    die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder (c)

    die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; (d)


    (a) wenn jemand prime95.exe² darauf laufen läßt ist das schon mal nicht gegeben;

    (b) wenn jemand das nur f. sich nutzt ist auch das nicht gegeben

    (c) ist bereits durch (b) erklärt

    (d) ohne dem erteilten Recht (Group Policy) - Log on locally - wirst Dich auch nicht per RDP anmelden können, somit ist auch das keine Verletzung;

    denn dies zielt auf die anderen Use-cases ab, sprich: wenn jemand auf seinem NAS ein Win10 als "File-Server" installieren wollte;

    dies ist wirklich explizit damit nicht gestattet;


    ist immer eine Frage, was jemand vorhat; es gibt genug Use caes wo eben Client OS das bessere Werkzeug dafür ist, und das auch auf einem vServer;


    ² oder was anderes selbst entwickeltes; und sei es dass da jemand irgendwelche Daten konvertiert, ...


    dass es bei diesen Use cases auch welche gibt, die auch als Linux möglich wären bedeutet nicht, dass es mit Windows untersagt wäre;

    man muss grundsätzlich wissen was man tut;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Wie gut dass es Linux gibt...

    Jenes.


    An sich hat mainziman auch nicht ganz unrecht, aber er beruft sich ja quasi auf den Absatz d (nicht ausschließlich für Remotenutzer). Und das Ding ist - was willst du denn dann noch machen, weil irgendwie musst du ja drauf zugreifen? VNC über das SCP - aber das ist auch eine Art des Remotezugriffs, auch wenn es für das OS erstmal nicht so aussieht. Aber wie MS das im Zweifel sieht, weiß man nicht. Mir wäre das ehrlich gesag etwas zu risky, sowas zu machen.


    Mal abgesehen davon, dass Windows nach wie vor nichts am freien Internet zu suchen hat. Aber das ist sowieso wieder eine ganz andere Geschichte.

    "Denn der radikalste Zweifel ist der Vater der Erkenntnis."

    -Max Weber

  • VNC über das SCP - aber das ist auch eine Art des Remotezugriffs

    eben nicht; auch ein Zugriff per RDP gilt hier in dem Sinn nicht als Remotezugriff;

    das ist irgendwie untergegangen;


    hier zählt einzig und alleine als Remotezugriff all jenes, welches noch möglich ist,

    wenn dem User per Group Policy das 'Log on locally'-Recht entzogen wird;


    dann sind Zugriffe wie z.B. HTTP¹, SMB², CIFS², FTP¹, ... immer noch möglich, aber eben beschränkt auf maximal 20 Verbindungen

    (zu WinXP Zeiten waren es nur 10)

    ¹ falls der IIS installiert ist

    ² falls Ordner freigegeben sind

    und genau eben diese alleinigen Zugriffe untersagt Microsoft f. ein Client OS - zu Recht;


    und wer jetzt nachdenkt, wird merken, dass Microsoft hier eigentlich nur eines verbietet,

    was ohnehin bei einem Client OS keinen Sinn ergibt: es als Server zu betreiben ...
    auch gilt hier nicht ein 24/7-Betrieb automatisch als Server;


    darum einfach mal folgendes Gedankenexperiment³:


    ich stelle meinen PC in das RZ eines Hosters, und kann dann wahlfrei von jedem beliebigen Device, z.B. ein Tablet od. auch ein anderer PC

    per RDP darauf zugreifen;
    (die Usability mittels Tablet od. Heizflosse ist ein anderes Kapitel, aber es geht;)


    und nun zur Frage: ist mein PC jetzt ein Server od. immer noch ein Client?


    ³ es gibt Hoster, denen kann man einen PC "schicken", welcher dann nur in deren RZ steht und man zahlt quasi Standmiete,

    welche eine fixe IP-Adresse bzw. ein fixes IPv6-Prefix f. den PC inkludiert;

    (f. Störungen, Hardware-Defekte ist man natürlich selbst verantwortlich, man bekommt auch Zutritt zum PC und etwaige Hardware Upgrades durchzuführen)


    oder ein anderes Gedankenexperiment:


    eine Firma sagt zum Chefbuchhalter: "Du bist eh immer der erste der kommt, und der letzte der geht, wir erlauben uns, dir den Buchhaltungsserver dir nach Hause mitzugeben, und Dir per Home-Office weiterzuarbeiten; am Abend wenn Du Deine Arbeit beendest fährst Du ihn herunter und am Morgen wenn Du beginnst, startest Du ihn wieder"


    nun die Frage: ist jetzt der Buchaltungsserver plötzlich, weil er bei jemanden zu Hause steht und nicht mehr 24/7 erreichbar ist, ein Client?


    Lösung: bei beiden gilt: das 'Wo' od. das 'Wann' ist irrelevant, einzig was zählt ist das 'Was';

    sprich mein PC ist auch im RZ ein Client und der Server im Haus des Chefbuchhalters bleibt auch ohne eines 24/7-Betriebs ein Server;

    (ob der PC aktiv gesperrt wurde - von mir wenn die RDP Verbindung getrennt wurde od. ob diese durch den Bildschirmschoner mangels Aktivität gesetzt wurde, ist unerheblich, der User bleibt trotzdem angemeldet und aktiv)


    hier wurde nirgends erwähnt, welches OS im Spiel ist; bei den Unixoiden fällt es eher nicht auf - der Übergang zwischen Server und Client ist fließend,

    sobald man X am Laufen hat zählt es eher zu den Clients - auch wenn da ein Apache, Bind, Squid, ... mitläuft;

    bei Windows ist diese Trennung strikt, wenn auch etwas unorthodox; z.B. den SQL-Server wirst auf einem Win10 nicht zum Laufen bekommen;

    wer meint auf seinem PC einen Windows Server zu installieren, und dennoch auch darauf seine Office-Geschichten zu machen, muss

    trotzdem die Server-Lizenz bezahlen ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Also: Ein Server ist ein Server, ein Client ist ein Client

    Und was ist dein Heim-PC zu Hause den du für Office etc. verwendest aber dort wenn du mit Freunden zusammen online zockst einen Game-Server drauf laufen hast? :)

    Meistens geht das ja direkt aus dem Spiel heraus einen Server zu eröffnen oder man muss sich die dedicated Serverfiles herunterladen

  • Und was ist dein Heim-PC zu Hause den du für Office etc. verwendest aber dort wenn du mit Freunden zusammen online zockst einen Game-Server drauf laufen hast? :)

    ein Client; das ist ja nichts anderes wie Dateifreigaben unter Windows ...

    am Primärzweck - Office etc. - ändert sich dadurch nichts;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


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  • Und was ist dein Heim-PC zu Hause den du für Office etc. verwendest aber dort wenn du mit Freunden zusammen online zockst einen Game-Server drauf laufen hast? :)

    Meistens geht das ja direkt aus dem Spiel heraus einen Server zu eröffnen oder man muss sich die dedicated Serverfiles herunterladen

    Das, was ich geschrieben habe ist die Erklärung von mainziman mit anderen Worten. Ein Server ist ein Server, ein Client ist ein Client. Denn es hängt nur davon ab, was etwas ist, nicht wo es steht. Wenn also dein Heim-PC ein Client ist, dann ist er ein Client. Wenn er ein Server ist, dann ist er ein Server. Jetzt müssten wir nur noch die Definition von Server und Client klären. Allerdings nicht die einfache, bekannte Definition aus Client/Server Anwendungen. Denn da kann ein Server gleichzeitig auch ein Client sein und umgekehrt.


    Was ist also ein Server im Sinne der MS-Lizenzbedingungen?

  • Was ist also ein Server im Sinne der MS-Lizenzbedingungen?

    ein Rechner welcher ausschließlich f. Dienste genutzt werden, welche keine lokale Anmeldung erfordern

    und auf dem auch kein User f. die ordnungsgemäße Funktion angemeldet ist;


    ein Win10 auf einem PC, welches als NAS/Printserver/Webserver¹ verwendet wird -

    sprich ausschließlich Dienste ohne lokaler Anmeldung zum Einsatz kommen - ist eben nicht zuläßig;


    ¹ die Beschränkung von maximal 20 Verbindungen ist hier unerheblich;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Das heißt also, indem ich das "ausschließlich" nutze, also lokale Anmeldung möglich ist und ich einige Programme darauf installiere und gelegentlich nutze, die nur nach lokaler Anmeldung nutzbar sind, kann ich meinen Server vom Serverstatus befreien? Und damit ist die Nutzung von Win10 auf diesem "Nicht-Server" dann wieder zulässig?

  • Was ist also ein Server im Sinne der MS-Lizenzbedingungen?

    Das musst du schon Microsoft fragen, denn das sind vermutlich die einzigen, die dich im Zweifelsfall wegen einer Lizenzverletzung an Windows belangen wollen. ^^

    "Denn der radikalste Zweifel ist der Vater der Erkenntnis."

    -Max Weber

  • Das heißt also, indem ich das "ausschließlich" nutze, also lokale Anmeldung möglich ist und ich einige Programme darauf installiere und gelegentlich nutze,

    änderst Du am Primärzweck genau nichts; es bleibt ein Server und ist mit einem Client OS - Win10 - nicht zulässig;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)