Vollstreckungsbeischeid, wie errechnet man die Gesamtsumme?

  • Zum Thema Rechtschutzversicherung sollte man wissen, das die Versicherung nie der Freund des Kunden ist. Der Versicherung geht es immer nur darum Gewinn zu machen. Was aber nur geht wenn man die Kosten für Versicherungsfälle so niedrig wie möglich hält.


    Sofern die Versicherung den Sachverhalt als Versicherungsfall genehmigt, wird in der Regel nur der Kostenbeitrag nach RVG, in Höhe des Streitwerts für den eigenen Anwalt bezahlt. Oder noch weniger bei einem Vertragsanwalt der Versicherung.


    Der Kostenbeitrag berücksichtigt aber nicht den Aufwand, den der Rechtsanwalt zu einer optimalen Vertretung hat. Daher vereinbaren Rechtsanwälte mit ihren Mandanten oft Stundenhonorare. Diese liegen netto oft zwischen 200 und 400 Euro pro Stunde. Bei nahmenhaften Kanzleien auch weit über 1000 Euro pro Stunde.


    Mann kann sich denken, wie viel Energie ein Rechtsanwalt bei einer Pauschalenvergütung nach RVG von beispielsweise 400 Euro investieren wird, wenn er hierfür im optimalen Fall 5 Stunden Bearbeitungzeit benötigt.


    Anwaltsgebühren nach RVG sind für Anwälte nur wirtschaftlich, wenn es einfache Standardfälle sind.


    Deswegen würde ich persönlich nie darauf vertrauen, das die Versicherung mich im Zweifelsfall hinreichend beim Rechtstreit unterstützt. Abgesehen davon, das die Versicherungen oft eine Kündigunsklausel in ihren Verträgen haben, so das die Versicherung beim Versicherungsfall kündigen kann. Natürlich nicht für den bereits eingetroffen Versicherungsfall aber für zukünftige.

  • Mein Hinweis auf eine Rechtschutzversicherung (RS) war für RAD750 gedacht, denn über die RS-Anwaltshotline erhält man juristische Antworten ohne Erstberatungsgebühr.

    Eure negativ geprägten Hinweise akzeptiere ich gerne, möchte sie aber in ihrer Form als "Allgemeinplätze" nicht unkommentiert lassen:

    Wobei Rechtschutzversicherung es dann auch wieder nicht geil finden wenn man Sie dann doch mal ab und zu fragt.
    Durfte ich im Umfeld schon miterleben.

    Schade das zu hören. Ich selbst rufe die Beratungshotline der RS im Schnitt einmal pro Jahr an. Seit mehr als 15 Jahren gab es noch keine wesentliche Beitragserhöhung (abgesehen von etwa 1-3 %, also durchaus inflations-angemessen).


    Und Anwälte sind leider teilweise auch echt Pappnasen.

    Oh ja, da sagst Du was. Gilt aber auch für Richter, Notare, Automechaniker, Administatoren, Arbeitgeber, Vereinmitglieder & -vorstände, Politiker, Beamte, Lehrer, Nachbarn...


    Sofern man nicht den Fehler macht Versicherungen mit eingeschränkter Leistungswahl abzuschließen, kann einem das aber egal sein.

    Konkret: Bei meiner RS kann ich zu dem Anwalt gehen zu dem ich will und bei meiner KFZ-Versicherung kann ich in die Werkstatt fahren und zu dem Gutachter gehen zu dem ich will. Gleiches gilt für Scheibenreparaturen am Auto und für Kostenvoranschläge nach Schäden bei Hausrat & Privathaftpflicht.


    Wer bei Versicherungsbeiträgen sparen will, findet hingegen bei Online-Portalen mit ausschließlichem Onlinekontakt Angebote die seinen Leistungserwartungen entsprechen und wer auf o.g. freie Werkstatt- oder Anwaltswahl verzichtet, spart unter Umständen noch mehr. Meiner persönlichen Meinung ist das aber Sparen an der falschen Stelle.


    Wer freiwillig (und ohne vorherige Recherche) zu einem "Pappnasenanwalt" oder in eine "Pappnasen-Autowerkstatt" geht, sollte das nicht den Versicherungen ankreiden.


    Bei einem Anruf bei der RS-Anwaltshotline hatte ich tatsächlich auch mal eine Pappnase am anderen Ende, mit Antworten ohne jegliche Substanz. War ein totaler Reinfall der Anruf.

    Hier ein kostenloser "Life-Hack": Ich habe einfach am Gesprächsende "Danke" gesagt (das "Danke für Nichts" hatte ich mir verkniffen) und aufgelegt. Danach habe ich bis Abends gewartet und neu angerufen. Dort hatte ich eine überaus engagierte Anwältin an die Strippe bekommen die mir wertvolle Hinweise, Rechtsstellen & Paragraphen sowie Fachbegriffe genannt hat. Nachdem ich aufgelegt hatte, konnte ich mein damaliges Problem selbst lösen und habe das für mich persönlich als "dieses Telefonat war mindestens 80 € wert" mit mir selbst abgemacht.


    Hat halt einfach auch etwas mit der eignen Grundeinstellung, Dankbarkeit, Objektivität und Risikoabwägung zu tun.


    Zum Thema Rechtschutzversicherung sollte man wissen, das die Versicherung nie der Freund des Kunden ist. Der Versicherung geht es immer nur darum Gewinn zu machen. Was aber nur geht wenn man die Kosten für Versicherungsfälle so niedrig wie möglich hält.


    Sorry, aber das ist eine Allgemeinformulierung die durch alles und jeden ersetzt werden kann:


    "Zum Thema sollte man wissen, das die Akteure nie der Freund des Kunden sind. Den Akteuren geht es immer nur darum Gewinn zu machen. Was aber nur geht wenn man die Kosten für Leistungen so niedrig wie möglich hält."


    Das lässt sich durch alle Lebensbereiche ersetzen:

    Politik => Politiker => Lobbyismus / Schulden / Staatshaushalt / Steuern => böse

    Arbeitgeber => Geschäftsführer / Vorstände / Abteilungsleiter => Lohnkürzung / Kündigung / Arbeitsbedingungen => böse

    Versicherungen => Leistungsverweigerung / Ablehnung => böse

    Hostinganbieter => Verfügbarkeit / Rechenleistung / IOPS / Steal => Overprovisioning / alte Hardware / schlechtes Peering => böse

    Nachbarn => Nachbarschaftsstreit / Mobbing / Vandalismus => böse

    Stammtisch => Neid / Missgunst / Rudelbildung / Gruppenzwang / Lästereien => böse


    Die ganze Wahrheit sieht hingegen anders aus (je nach persönlicher Erfahrung). Es gibt hervorragende Komunalpolitiker die sich richtig einsetzen und was bewegen, es gibt erstklassige Arbeitgeber, Chefs und Abteilungen, es gibt hervorragende Versicherungen (& Makler die sich für einen einsetzen), es gibt in der Nachbarschaft Leute die einem näher stehen als manch jahrzehntelanger Schulfreund, es gibt Stammtische mit total enger Bindung und echten Freundschaften.


    Zurück zur RS: Ja, eine RS möchte wie jede Versicherung die Kosten minimieren. Es wäre auch schlimm wenn sie das nicht täten, dann würde die Jahresgebühr nicht nur 150 € betragen. Sparen heißt aber nicht unbedingt "Ablehnung von allem was kommt" sondern eben auch "kostenlose Beratungshotline anbieten, damit die Versicherten ihren Streitgegnern durch passende Informationen und Argumenten bereits vor Verfahren einen Dämpfer versetzen können".


    Dazu zwei Praxisbeispiele der letzten 4 Jahre von einem Pechvogel in meiner Familie:

    - Nach dem Umzug erhob der vorherige Vermieter abstruse Ansprüche. Nach 2 Wochen Einigungsversuchen auf eigene Faust bekam er sogar gesundheitliche Probleme deswegen (schlaflose Nächte, Stress, Blutdruck) und gab die Sache dank RS an einen Anwalt. Der löste die Angelegenheit mit viel Einsatz vorgerichtlich auf. Von den >1000 € Kosten blieb nur der Selbstbehalt von 150 €, somit hatte die RS sich für mehrere Jahre bereits gelohnt.


    - Nach dem Kauf einen Gebrauchtswagens (ca. 30 t€) ruckelte das Auto nach 30 km seit Fahrzeugübernahme kurz. Danach lief es problemlos. Etwa 2 Wochen später blieb der Pechvogel, nach inzwischen gefahrenen 500 km mit dem Gebrauchtfahrzeug, während der ersten großen Fahrt auf der Autobahn 100 km von Zuhause entfernt liegen. Nach dem Abschleppen durch den ADAC und einer ersten Befundung einer VW-Niederlassung stellte sich ein Schaden am DSG-Getriebe heraus, dessen Reparatur um die 4000 € kosten sollte (mit entsprechendem Misstrauen in die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs). Das freie Autohaus, welches das Gebrauchtfahrzeug verkaufte wehrte sich mit Händen und Füßen vor einer Schadenregulierung. Fazit: Aufgrund des hohen Streitwerts musste das vor das Landgericht Stuttgart (Amtsgerichte machen so teure Dinge nicht). Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang! Dank Rechtschutzversicherung und gutem Anwalt blieb nur der Ärger durch den Stress und die 150 € Selbstbeteiligung. Aufgrund eines rechtlichen Fehlers (Abschleppung hätte zum verkaufenden Autohaus erfolgen müssen, nicht zur nächstgelegenen VW-Niederlassung) gab es übrigens "nur" einen gerichtlichen Vergleich. Das Prozessrisiko in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht hätte sich nicht gelohnt. Die >3000 € Verfahrenskosten übernahm die RS.


    Fazit: Der Pechvogel in meiner Familie hatte innerhalb von 4 Jahren nun schon zwei teure RS-Fälle ohne Vertragskündigung und Beitragsanpassung. Moralisch und von außen betrachtet kann ich ihm auch zugestehen, dass er selbst keinen offensichtlichen Fehler gemacht hat. Eine Privatperson kann sich nicht voll im BGB und jeder AGB auskennen. Das Einzige was man ihm vorhalten könnte ist, dass er in beiden Fällen sofort hätte zum Anwalt gehen sollen. Im Endeffekt sind die 150 € Selbstbeteiligung und etwa 350 € Nutzungsentgelt für die gefahrenen 500 km aber aus meiner Sicht immer noch so wenig, dass man "mit einem blauen Auge davongekommen" attestieren kann.


    Sofern die Versicherung den Sachverhalt als Versicherungsfall genehmigt, wird in der Regel nur der Kostenbeitrag nach RVG

    Ja das ist logisch.

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch einen klaren Leistungskatalog (z.B. keinerlei Erstattung für Brillengestell, Gläser, verblendete Zahnkronen...).

    Selbst eine private Krankenversicherung (in die man ja nur unter bestimmten Bedingungen kommt) übernimmt nur bis zu einem gewissen Maximum.

    Bei einer Kfz-Vollkasko gibt es, je nach Versicherungsvertrag, den "Abzug Neu für Alt" oder mit guten Verträgen eben auch nicht.



    Außerdem könnte ich mir einen 1000 € pro Stunde Anwalt ja auch "trotz" ablehnender RS auf eigenen Kosten beauftragen. Ich kann mir bei einem Vollkaskoschaden am KFZ ja auch ausrechnen ob das Selbstzahlen oder die SFR-Rückstufung am Ende günstiger ist.


    Es gibt aber auch sinnlose Versicherungen. So beinhaltet mein KFZ-Schutzbrief auch eine integrierte Reifenpannenabsicherung - weshalb ich Reifenversicherungen vom Reifenhändler (nach einem Leistungsvergleich) ablehne...


    Deswegen würde ich persönlich nie darauf vertrauen, das die Versicherung mich im Zweifelsfall hinreichend beim Rechtstreit unterstützt.

    Jeder darf seine eigene Meinung haben.


    Eine Versicherung (egal welcher Art) ist grundsätzlich keine Vollabsicherung gegenüber jeglichen Situationen.


    Ich selbst kenne Leute, die fahren ein nur 3 Jahre junges Auto ohne Vollkaskoversicherung. Kann man machen. Ist die eigene Risikoabschätzung.

    Ich kenne auch Leute die fahren ein 10 Jahre altes Auto ohne Teilkasko, die haben nur die Haftpflichtversicherung. Kann man auch machen. Kommt immer auf die eigenen Finanzen, das Auto und die persönlichen Ansichten an. Pflicht ist nur die KFZ-Haftpflicht.

  • Fortsetzung wegen 10.000 Zeichengrenze... :rolleyes:



    Es gibt auch Leute die halten eine Hausratversicherung für 55 € im Jahr für überflüssig. Ich selbst bin da anderer Ansicht. Meine Hausrat hat in den letzten 8 Jahren schon zweimal reguliert.

    Kostenrechung = 8 * 55 € => ca. 440 €


    Leistungsrechnung nach zwei Überspannungsschäden:

    - FritzBox 7490 => ca. 200 €


    - FritzBox 7590 AX => ca. 230 €


    - HP Laserjet => ca. 450 €

    - Sat-Receiver => ca. 100 €

    - Sat-Multischalter => ca. 150 €

    => Summe ca. 1130 €


    Ob sich das nun gelohnt hat ist eine persönliche Ansicht. Mit Gebrauchtgeräten aus der Bucht hätte man evtl. günstiger wegkommen können, aber die 5 Jahre Garantie der frisch beim Elektromarkt gekauften 7590 und vor allem der nagelneue Farblaser sowie der anstandslosen Bezahlung durch die Versicherung nach etwa 1-2 Monaten bin ich selbst sehr zufrieden.


    Keine Beitragserhöhung, keine Versicherungskündigung und kein "böser Brief".



    Fazit, wie ich bereits im ersten Beitrag geschrieben habe:

    Eine Rechtsschutzversicherung gehört für mich zum Risikomanagement / Versicherungsportfolio einfach mit dazu. :)

  • Mein Hinweis auf eine Rechtschutzversicherung (RS) war für RAD750 gedacht, denn über die RS-Anwaltshotline erhält man juristische Antworten ohne Erstberatungsgebühr.

    Richtig. Ich halte es seit über 20 Jahren so, dass ich das Geld, das eine Rechtsschutzversicherung kosten würde, spare. Seit dem habe ich zweimal einen Anwalt benötigt. Einmal hat die Erstberatung genügt, einmal nicht. Kostentechnisch bin ich dadurch weit, weit im Plus. Allerdings bin ich auch in der Lage, Gesetze und Vorschriften zu recherchieren und zu verstehen. Wer das nicht kann, ist mit einer RSV evtl. gut beraten. Kommt halt auf Lebensumstände und, äh, Hobbys an.

  • Hallo Win98SE4ever,


    meine Aussage bezog sich nicht direkt auf das was Du geschrieben hast. Natürlich kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Das hängt aber stark davon ab, was man so als Person oder Familie so alles im Alltag macht. Allerdings wird eine Rechtsschutzversicherung oft nur bei einfachen juristischen Sachverhalten helfen können. Das was Du als Beispiele aufgezählt hast, sind alle samt ärgerliche Fälle des Alltags aber juristisch betrachtet recht einfache Fälle. Der Rechtsanwalt hat damit in der Regel wenig Aufwand.


    Mann sollte wissen, das bei der Frage der Anwaltsgebühren, diese sich nicht nach dem Aufwand für den Anwalt orientieren, sondern nach dem Streitwert richten. So können juristische Sachverhalte mit hohen Streitwert super einfach und mit wirklich wenig Aufwand durch den Rechtsanwalt bearbeitet werden. Dagegen gibt es Fälle mit einem Streitwert von wenigen Hundert Euro. Die können so komplex und Aufwendig sein, das der Rechtsanwalt sehr viele Stunden an Arbeit investieren muss um den Fall zu bearbeiten.


    Jeder Rechtsanwalt möchte mit seinem Beruf Geld verdienen. Daher muss das Geld für die Ressourcen die er für einen Fall aufwendet, wieder reinholen. Wenn der Rechtsanwalt nur die Gebühren nach RVG von der Versicherung erstattet bekommt, mag das die Kosten von einfachen Fällen tragen. Aber spätestens bei etwas komplexeren Fällen deckt der Betrag der Versicherung nicht mehr die Kosten des Anwalts.


    Daher bezog sich mein Beitrag nicht auf normale Fälle des Alltags, sondern eher wie oben angedeutet komplexeren Fällen, wie Urheberrechtsverletzungen und ähnlichem. Dort ist die Frage, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist nicht so einfach zu beantworten.


    Wie zum Beispiel bei der Frage von Baumängeln. Dort muss der Anwalt Stunden allein damit verbringen, Gutachten zulassen und zu bewerten. Dazu kommt noch jede Menge Recherchearbeit. Zum Beispiel bei einem Streitwert von 50.000 Euro, würde der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit 2.002,41 Euro bekommen. Das mag nach viel klingen, bedeutet aber bei 8 Stunden Tätigkeit einen Betrag von nur 250,30 Euro pro Stunde. Davon muss er aber alles zahlen, Mitarbeiter, die Büromiete, Berufshaftpflicht, Literatur und online Datenbanken usw..


    Jetzt wird es aber oft so sein, das duzende Schreiben hin und her geschickt werden müssen. Was in der Regel bedeutet, das pro Schreiben mit lesen und antworten nochmal 1 bis 1,5 Stunden hinzukommen, ohne das der Anwalt jetzt mehr Geld sehen würde für seine Aufwendungen.


    Um die gesetzlichen Krankenversicherung als Beispiel aufzugreifen. Diese zahlt nur das minimum, zum Beispiel für Zahnersatz, so das man gerade noch kauen kann und man nicht wie der letzte Zombie aussieht. Schön ist das nicht und das Ergebnis entspricht einer Notversorgung. Medizinisch machbar wären Implantate, wo das Gebiss wie neu aus zieht und vollständig funktionsfähig ist. Kostet aber 30.000 Euro und die Krankenkasse zahlt nichts.


    Natürlich kann man hier sich auch mit einer Zusatzversicherung eindecken. Allerdings oft nur, wenn man bisher keine großen Zahnprobleme hatte.


    Man sollte sich also immer im klaren sein, was im Zweifel der Nutzen der Beiträge ist, die ggf. über Jahre an die Versicherung gezahlt wurden. Insbesondere mit Blick auf das individuelle Risiko, das man persönlich hat. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, ggf. Berufshaftpflicht, Gebäudeversicherung (Eigentümern) und Hausratversicherung ergibt sich diese Frage nicht, da die Beiträge im Verhältnis zum Nutzen immer überwiegen. Da hier erhebliche Kostenrisiken bestehen.


    Bei einem Rechtsstreit, was ja oft der Grund für das aufsuchen von Anwälten ist, geht es ja nicht nur um die Frage der Kostenerstattung des Rechtsanwalts und der Verfahrensgebühren. Geht der Sachverhalt vor Gericht und man verlieht den Prozess ganz oder auch nur in Teilen, hat man ggf. nicht seine Anwaltskosten an der Backe aber ein Beschluss oder Urteil gegen sich. In der Regel mit negativen Folgen.


    Deswegen bezahlen viele große Unternehmen sehr viel Geld für Anwälte um das absolute optimum zu erreichen, da es den Unternehmen nicht um die Anwalts- und Prozesskosten geht, sondern um die möglichen Folgen.


    Du kannst Dir sicher denken, das Anwälte, die viel Geld für ihre Leistungen bekommen auch das maximum an Ressourcen einsetzen. Was oft dazu führt, das diese im Verfahren teilweise oder ganz gewinnen. Nicht weil der Mandant Recht hat, sondern einfach nur, weil viele Ressourcen eingesetzt werden konnten, die die andere Seite nicht aufwenden konnte.


    Das bedeutet im Ergebnis für einen Versicherten:

    1. Es gibt viele Anwälte die Mandate die über eine Rechtsschutzversicherung laufen nicht annehmen oder nur wenn es einfache Sachverhalte sind.

    2. Übernimmt der Anwalt das Mandat, wird er sich soviel Mühe und den Einsatz zeigen, der durch die Kostenerstattung der Versicherung wirtschaftlich ist. ( Es sei den, er mag seinen Mandaten oder hat in der Situation ein großes Herz ( Gib es tatsächlich bei Anwälten)).

    3. Ist der Fall komplexer sind mehr Ressourcen notwendig, die man aber nur vom Anwalt bekommt, wenn man dafür selber zahlt.


    Deswegen zum Schluss:

    Jeder muss sein Risiko im Leben selber abschätzen und für sich entscheiden was richtig und falsch ist. Für einen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, für einen anderen rausgeschmissenes Geld. Wenn man Arbeitnehmer ist, empfehle ich oft die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, dort wird man dann bei arbeitsrechtlichen Problemen vertreten. Aber auch hier sind die Ressourcen nicht unendlich, die für ein Mitglied aufgewendet werden können. Zwar gibt es nicht die Kostenbegrenzung, da die DGB Rechtsschutz GmbH als Dienstleister bei gerichtlichen Verfahren fungiert aber es gibt viele Verfahren und nur begrenzte Mitarbeiterzeit, die bei komplexen Fällen auch nicht reicht.


    Wer also seine Erfolgschancen erhöhen will, muss sehr viel Geld selber zahlen. Um so mehr, um so höher die Erfolgschancen.


    In diesem Sinne, einen schönen 2. Advent.