Zum Thema Rechtschutzversicherung sollte man wissen, das die Versicherung nie der Freund des Kunden ist. Der Versicherung geht es immer nur darum Gewinn zu machen. Was aber nur geht wenn man die Kosten für Versicherungsfälle so niedrig wie möglich hält.
Sofern die Versicherung den Sachverhalt als Versicherungsfall genehmigt, wird in der Regel nur der Kostenbeitrag nach RVG, in Höhe des Streitwerts für den eigenen Anwalt bezahlt. Oder noch weniger bei einem Vertragsanwalt der Versicherung.
Der Kostenbeitrag berücksichtigt aber nicht den Aufwand, den der Rechtsanwalt zu einer optimalen Vertretung hat. Daher vereinbaren Rechtsanwälte mit ihren Mandanten oft Stundenhonorare. Diese liegen netto oft zwischen 200 und 400 Euro pro Stunde. Bei nahmenhaften Kanzleien auch weit über 1000 Euro pro Stunde.
Mann kann sich denken, wie viel Energie ein Rechtsanwalt bei einer Pauschalenvergütung nach RVG von beispielsweise 400 Euro investieren wird, wenn er hierfür im optimalen Fall 5 Stunden Bearbeitungzeit benötigt.
Anwaltsgebühren nach RVG sind für Anwälte nur wirtschaftlich, wenn es einfache Standardfälle sind.
Deswegen würde ich persönlich nie darauf vertrauen, das die Versicherung mich im Zweifelsfall hinreichend beim Rechtstreit unterstützt. Abgesehen davon, das die Versicherungen oft eine Kündigunsklausel in ihren Verträgen haben, so das die Versicherung beim Versicherungsfall kündigen kann. Natürlich nicht für den bereits eingetroffen Versicherungsfall aber für zukünftige.