Auftragsverarbeitervereinbarung Webhosting Mail

  • Hallo,


    ich plane gewerblich (Kleinunternehmen) für Kunden Websites und einen Mail Zugang anzubieten. Geplant ist das ganze mit einem Webhosting Reseller Tarif.


    Meine Frage richtet sich an das anbieten des Mail Zugangs:

    Benötige ich zwischen Mir und Netcup, zwischen mir und dem Kunden oder beides eine eine AVV (Auftragsverarbeitervereinbarung)?


    Freue mich über jede Hilfestellung! :)

  • Nach meinem Kenntnisstand brauchst du eine AVV zwischen dir und netcup (automatisiert über das CCP)
    Deine Kunden brauchen nur eine AVV mit dir, wenn sie deine Dienstleistung wiederum ihren Kunden anbieten

  • Was genau für Kunden, Geschäftskunden oder Privat? Bei Geschäftskunden wird ein AV-Vertrag zwischen Dir und dem Auftraggeber fällig (und natürlich einer zwischen Dir und Netcup, auch wenn es "nur" Privatkunden sind). Und es ist auch egal ob für das Hosting oder den Mail-Zugang, bei beiden bist Du in diesem Fall der Verarbeiter (mit Sub-Auftragnehmer Netcup) von personenbezogenen Daten.


    Wichtig bei sowas, auch bzw. gerade als Kleinunternehmen. Frag bei sowas, gerade zu Beginn der Tätigkeit, immer einen darauf spezialisierten Anwalt oder Berater für Datenschutzthemen. Nicht irgendwelche Foren, dazu ist das Thema viel zu komplex.

  • Danke für eure Antworten!

    Was genau für Kunden, Geschäftskunden oder Privat? Bei Geschäftskunden wird ein AV-Vertrag zwischen Dir und dem Auftraggeber fällig (und natürlich einer zwischen Dir und Netcup, auch wenn es "nur" Privatkunden sind).

    Sollten immer Geschäftskunden sein :)

    Bei Netcup ist dieser aber schon erledigt oder?

    Nach meinem Kenntnisstand brauchst du eine AVV zwischen dir und netcup (automatisiert über das CCP)
    Deine Kunden brauchen nur eine AVV mit dir, wenn sie deine Dienstleistung wiederum ihren Kunden anbieten

    Gehört zu obiger Frage...

  • Der Vertragspartner deines Kunden bist DU. Dein Kunde hat keinen Vertrag mit netcup.


    Daher schließt DU einen AVV mit netcup und dein Kunde schließt einen AVV mit DIR. In letzterem Vertrag weist du auf externe Dienstleister (der netcup GmbH, ggf. deren externe Dienstleister, usw.) hin.


    Keine Rechtsberatung, keine Gewähr, ein Forum ersetzt keine anwaltliche Beratung.