Display MoreHier kennen sich doch einige in Rechstfragen aus (z.B. geekmonkey )
Ich hätte da mal eine Frage:
Wenn ich meine Seele an den Teufel verkauft habe, aber bereits einen ähnlichen Vertrag mit meiner Frau habe (zumindest interpretiert sie ihren Ehering, "Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden", so)
Was hat dann Vorrang?
Da man etwas, das einem nicht mehr gehört, nicht verkaufen kann, müsste doch der ältere Vertrag gelten. Das müsste doch ein Schlupfloch sein, um den Teufel auszutricksen.
Davon abgesehen bin ich mir nicht sicher, ob ich nicht mal was bei Gamestation (https://www.golem.de/1004/74564.html) gekauft habe. Das sollte aber egal sein, da ich da schon verheiratet war.
Ich weiß, das wird erst im "jüngsten Gericht" entschieden, und im Forum wird keiner kostenlos eine Rechtsberatung erteilen, aber vielleicht hatte ja einer hier schon mal eine Nahtoderfahrung, und erinnert sich noch an Teile seiner Verhandlung
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Glaub zumindest im Privatrecht ist es so, dass der erste Vertrag gilt und der zweite somit unwirksam ist. Es sei denn deine Frau und der Teufel sind ein und die selbe Person, dann wiederum zählt der letzte geschlossene Vertrag ??