Das längste Thema

  • Evtl geht es per user.ini […]

    Nein, da disable_functions laut Dokumentation "php.ini only" ist. Für die .user.ini müsste es aber PHP_INI_PERDIR oder PHP_INI_USER sein.


    Siehe: https://www.php.net/manual/en/…uration.file.per-user.php


    Wäre auch fatal, wenn es anders wäre. Andernfalls könnte ein Kunde oder Angreifer gesetzte Restriktionen des Admins einfach überschreiben und außer Kraft setzen. Das wäre nicht im Sinne von PHP. Insofern ist das absolut nachvollziehbar, dass man es nicht über eine .user.ini ändern kann.

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Zitat von WD-Handbuch

    Bevor Sie eine Festplatte zu Ihrer My Cloud Home Duo hinzufügen, stellen Sie sicher, dass sich im Steckplatz, in dem diese installiert werden soll, nicht bereits eine Festplatte befindet.

    Ohhh, danke. Vielleicht deswegen defekt?:/

  • timkoop sollte man nicht derartige "Systeme" meiden?

    Grundsätzlich schon, aber auf die anderen NAS-Boxen von WD kann man bspw. OMV/... drauf packen, was ich für dieses Modell ausprobieren möchte. Das würde die ganze Sache ja recht interessant machen. Vor allem bei einem Preis von 18€ inkl. Versand:/ [Ohne Festplatten]

  • […] auf die anderen NAS-Boxen von WD kann man bspw. OMV/... drauf packen […]

    Auch aktuelle Versionen? :love:


    Bei meinen bisherigen Recherchen habe ich bei anderen Herstellern immer nur heraus gefunden, dass z.B. ein aktuelles Debian auf nahezu allen NAS nicht mehr lauffähig ist. Meistens scheiterte es an der Größe des Flashspeichers, weil dieser für derzeitige Kernelversionen nicht mehr ausreicht.


    Halte uns in diesem Thread bitte unbedingt am Laufenden, ob Du das geschafft hast! :)

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Ich teste das mal weiter, dann entscheide ich mich. Prinzipiell finde ich den Funktionsumfang und die Möglichkeiten innerhalb Plesk durchaus gut. Die Mailfunktionen wären eine andere Sache, aber die brauche ich sowieso nicht.

    Die Sache mit den Mails finde ich nach wie vor weniger prickelnd. Solche Dinge waren definitiv schon mehrfach einer von mehreren Gründen, warum ich Webhosting Pakete bei der Konkurrenz schnell wieder gekündigt habe. Die Mailfunktionen will ich prinzipiell zwar nicht aktiv nutzen, aber zum Versenden von Benachrichtigungen oder Passwort-Vergessen-Links würde ich dann doch wieder gerne darauf zurückgreifen. Sehr positiv ist jedenfalls, dass mittlerweile wirklich DKIM unterstützt wird. Negativ hingegen die im anderen Thread geschilderten Probleme…


    Andere Frage in die Runde: Funktionieren die geplanten Backups beim Webhosting mit Plesk zuverlässig? Also auch die Sache mit der Sicherung auf einen anderen FTP-Server?

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Das würde die ganze Sache ja recht interessant machen. Vor allem bei einem Preis von 18€ inkl. Versand [Ohne Festplatten]

    bei Datenübertragungsraten von 80 MByte/sec und mehr; aber das bezweifel ich mal ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • KB19

    Zitat

    Andere Frage in die Runde: Funktionieren die geplanten Backups beim Webhosting mit Plesk zuverlässig? Also auch die Sache mit der Sicherung auf einen anderen FTP-Server?


    Ja, beides läuft zuverlässig auf meinen 8000er Advent Webspace

  • Nachdem ich wieder mal mit SSLLabs ein paar Banken durchteste,

    nachdem eine derart genial war, einfach ein weiteres nicht gebrauchtes Zert.

    mitzuschicken, aber das der Zertifikatskette nicht;


    Kann man ein einen Zertifikatsrequest doppelt signieren, od. quersignieren?=O

    (sprich wenn ma da schon auf die Art Zertifikate mitschicken kann, die überflüssig sind,

    bitte keine Root CA Zertifikate, welche dann womöglich auch noch ungefragt installiert werden)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • des finde ich ja eine coole Botschaft -> irgendwer hat da das Urheberrecht nicht verstanden;

    (Urheberrecht ist nicht die Lizenz f. Abmahnungen um Zaster einzusacken:P)


    --- Medienstaatsvertrag: Droht wirklich das Ende des Urheberrechts? ---

    Duerfen Suchmaschinen wie Google Verlagsinhalte kuenftig komplett

    ausblenden, wenn deren Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht

    lizenzpflichtig ist? Ein Passus in der Begruendung des

    Medienstaatsvertrags versetzt die VG Media in Alarmstimmung.

    https://www.golem.de/news/medi…errechts-2003-147033.html

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Immer wieder "lustig". Die scheinen tatsächlich zu glauben, dass Suchmaschinen sie noch dafür bezahlen müssen, dass sie ihnen Besucher auf ihre kostenpflichtigen Seiten schicken. Ich bin ja nicht unbedingt ein Freund von Google, aber das geht dann doch etwas zu weit. Muss ich doch gleich eine Seite mit kostenpflichtigen Inhalten wie z.B. meinen neuesten Katzenbildern und Fotos von meinem heutigen Frühstück erstellen und bei Google anmelden, sieht nach einer guten Verdienstmöglichkeit aus ^^;).


    Edit: Ach so, ja. Bei Abmahnungen sackt zumindest laut Gesetz nur einer Geld ein: der Anwalt. Und der darf zumindest in der schönen Theorie seinem Mandanten von dem leicht verdienten Zaster auch nichts abgeben.

  • Hmm, am heutigen WSV2020-Angebot für das Webhosting 4000 fällt mir auf, dass hier eine Mindestverfügbarkeit von mindestens 99,9% als selbstverständlich beworben wird. Das "normale" Angebot schweigt sich zur Mindestverfügbarkeit aus, zumindest finde ich nichts mehr dazu im Text und den Details. Wenn ich mich recht erinnere, glaube ich aber zumindest irgendwann man irgendwo auf den netcup-Seiten gelesen zu haben, dass hier die gleiche Mindestverfügbarkeit galt wie für vServer, ich glaube 99,5% oder 99,6%. Die Zahl für die vServer finde ich interessanterweise auch nicht mehr, nur den Hinweis, dass hier die Mindestverfügbarkeit von 99,9% nicht gilt. Bei der Beschreibung des Service Level A+ für Webhosting wird dann wieder 99,9% Mindestverfügbarkeit beworben. Ist das also gar nicht wirklich selbstverständlich (wie ich vermute) , ist es eine Besonderheit der WSV2020 Webhostings oder kann man es beim SLA+ aus der Beschreibung rausnehmen, weil eh auch ohne SLA+ selbstverständlich?


    Edit: Das heutige Angebot finde ich übrigens sehr günstig. Habe aber noch so viele Webhostings auf Halde liegen, dass ich mir das trotzdem noch reiflich überlegen muss. In der Hoffnung, dass es nicht mehr verfügbar ist wenn ich es dann bestellen will :D:rolleyes:.

  • Ach so, ja. Bei Abmahnungen sackt zumindest laut Gesetz nur einer Geld ein: der Anwalt. Und der darf zumindest in der schönen Theorie seinem Mandanten von dem leicht verdienten Zaster auch nichts abgeben.

    des gilt nicht in AT, da sind Abmahnungen von Gesetzeswegen untersagt;

    und wie meinst Du das mit Zaster abgeben? darf er nicht, muss er nicht, hat er zu können?;)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • des gilt nicht in AT, da sind Abmahnungen von Gesetzeswegen untersagt;

    und wie meinst Du das mit Zaster abgeben? darf er nicht, muss er nicht, hat er zu können?;)

    Hier in DE ist es so, dass für Abmahnungen grundsätzlich "nur" Rechtsanwaltsgebühren (oder sonstige entstandene Aufwände, in der Regel ist es halt die Rechtsanwaltsgebühr) berechnet werden dürfen. Deren Höhe richtet sich nach dem angesetzten Streitwert. Der Mandant, in dessen Auftrag der Anwalt abmahnt, hat erst einmal keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung. Irgendwelche Deals zwischen Mandant und Anwalt, z.B. nach dem Motto: "Du kannst in meinem Namen meine Konkurrenten abmahnen, deren Impressum fehlerhaft ist, kassierst die Gebühren und ich bekomme von dir dann x Prozent davon, weil ich dir dieses lukrative Geschäft ermögliche" sind illegal. Ich gehe aber davon aus, dass da teilweise schon bezahlt wird, denn ohne den Mandanten hätte der Anwalt keine Möglichkeit abzumahnen. Wobei echte Massenabmahnungen mittlerweile eh auch in DE rechtlich problematisch sind.


    Der Mandant profitiert von der Geschichte nur dann legal direkt finanziell, wenn vom Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Verstösst der Abgemahnte irgendwann später dagegen wird die Strafe fällig, die dann der Mandant erhält. Indirekt kann der Mandant natürlich schon davon profitieren, wenn ihm die Konkurrenz nicht mehr mit illegalen Mitteln das Wasser abgräbt. Was ja auch der eigentliche Sinn und Zweck einer Abmahnung sein sollte ;).