DS-GVO betrifft so gut wie jeden

  • Hay,

    , ist das nicht bindend für Gerichte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs.

    Justizia ist komplizierter. Kein Urteil ist "bindend" (außer für den Fall, für den es gesprochen wurde), maximal "herrschende Meinung" und kann als Anregung in ähnlich gelagerten Fällen dienen. Schon der Richter im Saal nebenan darf (weil die Rechtsprechung unabhängig ist) ein komplett gegenteiliges Urteil fällen, sogar am Gesetz vorbei. Erst die Berufungsinstanz kann es dann wieder kippen. Wenn man dann z.B. nicht in Berufung geht (was schonmal vorkommt), können so zwei komplett gegenteilige Urteile auch über Zeit weiter bestehen - eines wird dann mit der Zeit "hM" (hoffentlich das Vernünftigere :D)


    CU, Peter

    Peter Kleemann // https://www.pkleemann.de // +49 621 1806222-0 // Kann Programme, Internet, Netzwerke und Telefon.

  • EDIT: Sorry verlesen, hier steht Bundesverfassungsgericht, es ist aber in der Praxis auch bei Urteilen des BGH und den anderen Bundesgerichten üblich, dass sich die niederen Instanzen auch daran orientieren:

    Zitat

    Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte.


    Du hast Recht für alle Urteile außer denen des Bundesgerichtshofs Bundesverfassungsgerichts. Siehe § 31 BeverfGG I:


    Zitat

    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.


    Sich daran nicht zu halten ist für Richter im besten Fall nicht sehr karrierefördernd.


    Deshalb werden ja Urteile des BGH so groß an die Glocke gehängt, weil sie eben Auswirkungen auf die Rechtssprechung Deutschlandweit haben.

  • Ich möchte den Blog bzw. die Seite über eine jungfräuliche Wordpress Installation (zunächst ohne fancy Spezialplugins) bei netcup hosten. Neben den Informationen in Textform gibt es dort dann auch ein paar Produktlinks auf Amazon (Affiliate Links). Ist hier ein seperater Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Netcup Pflicht?


    Das wichtige Trackingcookie (Werbelink) wird meines Wissens nach erst durch Amazon selbst gesetzt (nach erfolgter Weiterleitung von meinem Blog) - hat also Datentechnisch erstmal wenig mit mir zu tun oder?


    Bezüglich der Textpassage der Datenschutzerklärung meinte ich speziell die Ergänzung bezüglich "Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Netcup". Diese ist vermutlich nicht bei E-recht24 enthalten.

  • Ich möchte den Blog bzw. die Seite über eine jungfräuliche Wordpress Installation (zunächst ohne fancy Spezialplugins) bei netcup hosten. Neben den Informationen in Textform gibt es dort dann auch ein paar Produktlinks auf Amazon (Affiliate Links). Ist hier ein seperater Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Netcup Pflicht?

    Darauf habe ich dir bereits geantwortet: nein.



    Das wichtige Trackingcookie (Werbelink) wird meines Wissens nach erst durch Amazon selbst gesetzt (nach erfolgter Weiterleitung von meinem Blog) - hat also Datentechnisch erstmal wenig mit mir zu tun oder?

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    Bezüglich der Textpassage der Datenschutzerklärung meinte ich speziell die Ergänzung bezüglich "Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Netcup". Diese ist vermutlich nicht bei E-recht24 enthalten.

    Ein ADV muss nicht in der Datenschutzerklärung auftauchen. Es regelt deine Vertragsbeziehung zu Netcup für personenbezogene Daten.

    Es ist sogar fraglich, ob du das Schriftstück rausgeben musst, wenn du eine Anfrage nach DSGVO von einer berechtigten Person bekommst - bzw. ob das ADV-Vertragsstück sogar zur Einsicht erklagbar ist.