Neuregelung der EU Datenschutzgesetze

  • Seit ein paar Tagen höre ich täglich im Radio, dass die EU die Datenschutzgesetze von 1995 endlich überarbeitet hat.
    Es ist die Rede von mehr Rechten für den Verbraucher.


    Doch ins Detail gehen diese Beiträge nicht.


    Wir netcup Kunden werden wohl alle irgendwelche Dienste im Internet anbieten.
    Und sobald andere User die Möglichkeit haben sich für einen Dienst -sei es nun ein Forum oder ein Shop- registrieren kann sind wir dafür verantwortlich die Datenschutzrichtlinien einzuhalten.


    Heute habe ich in einer lokalen Zeitung die reißerische Überschrift gelesen "Facebook erst ab 16!"
    Dahinter verbirgt sich wohl, dass man künftig das 16. Lebensjahr vollendet haben muss oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt um rechtswirksam eine Datenschutz erklärung anzuerkennen.
    Was bedeutet dies für uns?


    Der Zeitungsartikel erwähnt ebenso dass Dienstanbieter (genannt wird als Beispiel dropbox) künftig Usern beim Anbieterwechsel alle Daten zum Wechsel zum Neuen Anbieter mitgeben müssen.
    Daraus kann man mit Phantasie viel raus lesen. Wenn ich es auf die Spitze treibe könnte ich die Behauptung aufstellen ich könne demnächst von googlemail oder gmx verlangen alle meine eMails die sich so in den letzten Jahren angesammelt haben nun auf mein Mailkonto in meinem netcup hosting Paket zu übertragen...
    Ich denke nicht, dass diese Gesetze so gedacht sein können.


    Weiß jemand eine verlässliche (und nicht quoten/sensations-geile) Quelle in der man verlässlichere Infos bekommt?


    Was bedeutet die Neuregelung für uns netcup Kunden?
    Und was bedeutet sie für netcup?


    Gruß
    Oliver

    [table='liebe Grüße - schentuu, ']
    [*]~[*] Tutorial-Empfehlung: vi(m) lernen
    [*]Betreibt 3 netcup Root-Server mit Funtoo-Linux [*] IRC von Kunden für Kunden: #nc-kunden (iz-smart.net)
    [*]darunter Minecraft Gameserver, git server, etherpad u.v.m.[*]Für Server Anfänger: Linux Selbsttest
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  • Wenn das wirklich so sein sollte dann wow, hat ja super lang gedauert besonders das "Facebook ab 16! (ha who cares.)". An der Umsetzung wird es mit 100% scheitern vor allem bei solchen richtig richtig großen Multikonzernen. Hast du Zufällig den Paragraphen von diesem Artikel in dem das festgehalten wurde?

  • Ich hab nur den Zeitungsartikel gelesen und abfotografiert ... kann ich mal morgen hoch laden ...
    Aber da steht nix konkretes drin. Daher frug ich ja ob einer ne bessere Quelle hat.


    Wirklich in Kraft treten soll das Zeug, wenn ich es richtig verstanden habe, aber erst 2018, und den Mitgliedsstaaten der EU ist es erlaubt abweichende Regeln mit geringerem Mindestalter zu definieren.

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  • Man hat sich hier auf einen beschlussfähigen Entwurf geeinigt, der dann noch durch die entsprechenden Institutionen angenommen werden muss.


    Beim Kollegen Albrecht kannst Du Dir die aktuelle Fassung herunterladen.


    Der liebe Gott hat uns ja Gott sei Dank die AGB gegeben, die man bei Vertragsschluss herrlich mit einer Checkbox versehen kann. :thumbup:

  • Vielen Dank für den Link!
    Die über 200 Seiten englischen Textes werde ich mir mal am Wochenende durchlesen.


    Vor allem Interessieren mich mal die Pflichten der Dienstleister bezüglich Datenumzug zu einem anderen Dienstleister....

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  • Zu deinem Mailbeispiel: afaik ist damit gemeint, dass man einfach die Daten "mitnehmen" kann - bedeutet aber nicht, dass dein alter Anbieter den Transfer für dich erledigen muss. Er muss dir "deine" Daten einfach nur in einem entsprechend lesbaren Format übergeben können, wenn du ihn darum bittest. Als Bereitsteller von diensten müssen wir also einfach nur nen CSV/JSON-Export von z.B. Datenbankdaten ermöglichen.


    Klingt für mich wie eine Erweiterung des Rechts auf Selbstauskunft: Recht auf Selbstauskunft – Wikipedia
    Statt dir nur alle Daten irgendwie schicken zu können muss das halt jetzt noch ein entsprechendes Format haben, sodass man die Daten "weiterverwenden" kann.

  • Neben diesen solltest Du Dir dann auch die Erläuterungen dazu durchlesen, da diese Dir zumindest ein wenig Licht ins Dunkel bringen können. Man kann sich wirklich gut verlieren auf den entsprechenden Seiten der EU. Ansonsten hilft immer der Anwalt Deines Vertrauens oder im Laufe des Jahres 2017 Google. Zumindest ein bisschen.


    Es gibt nichts schöneres, wenn jemand vor einem sitzt und dann voller Inbrunst das BGB zitiert. Da stelle ich mir dann immer die Frage, was zum Teufel ich bloß in der Vorlesung getan habe. :sleeping:

  • So, wie gestern versprochen als Anhang der abfotografierte Zeitunsartikel.


    Ich habe bewusst bis heute gewartet bis die folgende Ausgabe erscheint, damit der Zeitung kein Schaden durch das Abfotografieren der Ausgabe von gestern entsteht.


    Zeitung = Westfälisches Volksblatt (westfalen-blatt.de)
    Datum = 17.12.15
    Seite = 5



    Edit:
    Keine Ahnung warum mir die Vorschaugrafik des Dateianhangs so falschfarben angezeigt wird. Wenn man sich Die Datei öffnet passen die Farben :D