Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)

  • Hallo Leute,


    wie werdet ihr mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag umgehen, wenn er zum 1.1.2011 in Kraft treten sollte, falls er nicht noch gestoppt wird? Werdet ihr eure Webseite / Blog als "ab 18" kennzeichnen, eure Seite schließen oder einfach die Regelung ignorieren und somit eine Abmahnung in Kauf nehmen?


    Wer noch nicht über die Änderungen des JMStV informiert ist, findet das Thema hier zusammengefasst:
    http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,699833,00.html
    http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,732060,00.html
    http://ak-zensur.de/2010/06/jmstv-ungeeignet.html
    http://www.vzlog.de/2010/11/in…esen-am-31-dezember-2010/

    Viele Grüße, Eleven


    # vServer 3072 (Debian Lenny, Nginx, PHP5-CGI, XCache, MySQL, Munin, Dovecot, Postfix)
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  • http://www.woltlab.com/forum/b…228-altersfreigabe-jmstv/


    hab auch so einiges schon durch gelesen aber ich mach mir keine sorgen da man nur für den eignen Inhalt verantwortlich ist und so bald einen Beitrag von einem anderen in seinen Forum/blog sieht dann wird man verantwortlich damit gezogen aber wenn man in entfernt ist alles im rahmen so wie ich es verstehe ... aber mich macht das Gesetz auch teilweise Kopfschmerzen ...


    lg , PumaStyler

  • Naja, ich sehe es nicht so locker, da ich auch ein Forum betreibe und Themen / Beitrage nicht vor Veröffentlichung moderiere (so wie jedes öffentliche Forum).

    Viele Grüße, Eleven


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  • Dagegen kann aber leicht das Argument angebracht werden, dass man, wenn man die Verletzungen nicht verhindern kann, weil zu viel Aufwand, dass man dann so einen Service nicht anbieten darf.


    Jedenfalls werd ich wohl nicht Kennzeichnen und damit in Kauf nehmen, dass sie als ab 18 eingestuft wird - aber eine Abmahnung muss ich dadurch doch dann gar nicht befürchten...

  • Dann nehme ich an, dass du, wenn du ein Blog betreibst, die Kommentarfunktion abgeschaltet hast, keine externen Verlinkungen zu Webseiten, Bildern oder Videos hast und nur du alleine Content verfasst? Dann mag das natürlich vertretbar sein.

    Viele Grüße, Eleven


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  • Zitat von Elradon;28100

    Dagegen kann aber leicht das Argument angebracht werden, dass man, wenn man die Verletzungen nicht verhindern kann, weil zu viel Aufwand, dass man dann so einen Service nicht anbieten darf.


    Das stört die Gesetzgeber doch nicht, leider.


    Zitat von Elradon;28100

    Jedenfalls werd ich wohl nicht Kennzeichnen und damit in Kauf nehmen, dass sie als ab 18 eingestuft wird - aber eine Abmahnung muss ich dadurch doch dann gar nicht befürchten...


    wenn du deine Seite nicht kennzeichnest dann muss eine "hinreichende Prüfung" des Alters stattfinden, bisher hat der Gesetzgeber aber noch nicht gesagt, wie dies funktionieren soll :D



    Am besten mal folgendes lesen: Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV
    Da wird einem sofort klar, dass sich niemand genau Gedanken gemacht hat, wie die ganzen geforderten Restriktionen nun tatsächlich umgesetzt werden sollen.

  • Ich kann zu so einer "du musst jetzt Kennzeichnen" Pflicht keine Anhaltspunkte finden. Dass ich auf meiner Seite keine xxx-Inhalte einstelle oder verinke ist für mich eigentlich selbstverständlich - auch überhaupt nicht mein dortiges Thema.

    Zitat von Eleven;28108

    Dann nehme ich an, dass du, wenn du ein Blog betreibst, die Kommentarfunktion abgeschaltet hast, keine externen Verlinkungen zu Webseiten, Bildern oder Videos hast und nur du alleine Content verfasst? Dann mag das natürlich vertretbar sein.


    Das kann ich aus diesem (obigen) Grund nicht nachvollziehen. Auf manchen Seite kontrolliere ich die Kommentare zwar vor der Freischaltung, auf einer höher frequentierten Seite zum Beispiel nicht. Würde auch alles irgendwie gegen die Priveligierung aus dem TMG (§§ 7 und 10) sprechen.

  • Dazu kann hier niemand eine Aussage machen da es sich dabei um eine Rechtsberatung handeln würde was in Deutschland nur Anwälte dürfen. Im Fall des Falles sollte man sich bei solchen Angelegenheiten generell nicht auf Aussagen aus einem Forum verlassen sondern seinen rechtlichen Beistand konsultieren.

  • Sollte diese Gesetzesänderung wirklich relevant werden, was ich persönlich nicht hoffe, werden wir versuchen von den uns beratenden RA eine Auskunft zum Vorgehen zu erhalten, die wir dann nach Rücksprache mit ihm hier veröffentlichen werden. Bis dahin bleibt nur zu hoffen, dass die Panik so ein Blindgänger wird, wie es damals mit der Datenschutzerklärung der Fall war.

  • Dazu hab ich auch noch eine Frage:
    Ich bin österreicher und habe hier einen Server.
    Gilt dann auch dieses Gesetzt für mich bzw. meinen Server?
    Oder gelten die Gesetzte, in welchen Land ich wohne?

  • Rechtsberatung darf nur von zugelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden. Bitte halten Sie sich daran, da wir ansonsten als Betreiber abgemahnt werden können. Wenn Sie sich nicht daran halten, muss ich leider dieses Thema löschen.


    Vielen Dank!