NIS-Richtlinie

  • definiert den Anwendungsbereich unter Artikel 2 wie folgt:

    Das Problem ist, was im zweiten Absatz von Aritkel 2 steht. Dort sind die Außnahmen aufgeslitet, für die es "[...] Unabhängig von der Größe [...]" gilt. Absatz 4 kann auch unangenehm sein (Stichwort Domainreselling, was netcup auch anbietet. Die Domain für einen Kumpel registrieren wird da spannend).


    Davon ab ist das eine EU Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss und daher nicht direkt relevant ist (im Gegensatz zu einer EU Verordnung).


    Der von mir verlinkte Entwurf wird wohl bezüglich der relevanten Stellen ziemlich sicher in genau diesem Wortlaut übernommen werden, aktuell ist er in der 2./3. Lesung wenn ich mich nicht täusche. Und dort ist eben keine Ausnahme definiert, sobald man DNS-Diensteanbieter ist. Keine Grenzen bezüglich Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Bei anderen Dienstleistungen sind die von dir erwähnten Unternehemskennzahlen relevant.


    Kurz: Dein zitiertens Gesetz ist irrelevant fur Privatpersonen und ein rein formales Anpassungsgesetz.

    Das Gesetzt definiert einen DNS-Diensteanbieter als natürliche oder juristische Person. Ohne weitere Einschränkungen. In § 28 Absatz 1 werden diese ohne weitere Einschränkungen als "besonders wichtige Einrichtung" definiert, wodurch der Stein ins Rollen kommt. Ich sehe da keine Ausnahmen (wie min. 10 Mio Umsatz).


    Daher komme ich zu dem Schluss, sobald ich einen DNS-Server Betreibe oder auch nur unentgeltlich die Domain für jemand anderes verwalte, falle ich direkt unter die NIS2 Reglung. Eine Ausnahme findet sich im Entwurf nicht, der (leider) vermutlich später genau so verabschiedet wird.


    Edit:
    Hier noch der Entscheidungsbaum vom BSI als grafische Darstellung. In fast allen Fällen gibt es Grenzen die man überschreiten muss. Außer im Falle von KRITIS-Betreiber oder eben als DNS-Diensteanbieter:

    Screenshot 2025-01-23 152830.png

  • Das Problem ist, was im zweiten Absatz von Aritkel 2 steht. Dort sind die Außnahmen aufgeslitet, für die es "[...] Unabhängig von der Größe [...]" gilt

    Du hast Recht.

    Damit steht jeder private DNS-Serverbetreiber oder "dynDNS-Auflöser" voll in der Pflicht.


    Die Regulierungswut solcher inkompetenter (evtl. geschmierter) EU-Politiker ist langsam unerträglich.


    Wo kein Kläger

    Womöglich ist das tatsächlich ein Strohhalm nachdem Kleinstanwender wie ich greifen können:

    Außenstehende können nämlich nicht erkennen, ob ich selbst einen dynDNS-Server betreibe (damit bin ich in der Pflicht) oder ob ich lediglich bei netcup einen gebuchten dynDNS-Dienst für meinen Eintrag nutze (damit steht netcup in der Pflicht).


    Ob nun ein gemieteter VPS als eigenverantwortlich betriebener Dienst oder lediglich als "Mapping" angesehen werden kann und netcup als Verwalter des Hosts als der eigentliche Dienstanbieter gesehen werden muss, eröffnet wiederum eine philosophische Argumentationsspielwiese sondergleichen.


    Ich für mich gehe aktuell davon aus, dass ich damals den netcup-dynDNS-Service für 30 Pfennig gebucht hatte...


    Huch, das läuft jetzt auf meinem Debian? Wie kann das denn sein? Ich schreib' kurz ein Ticket, dann hab ich sicher flott eine Antwort :D

  • wenn es hart auf hart kommt, einfach mal zurücklehnen und nur folgende doofe Frage stellen:

    "haben sie ihre Regelung denn schon mal gelesen und auch verstanden?"

    weil nur weil da DNS-Betreiber steht heisst das schon mal gar nichts;

    es ist ja niemand automatisch ein Tierzüchter nur weil seine Katze od. sein Hund zufällig trächtig ist ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

    Haha 1 Like 1
  • Einfach Server in den USA mieten als provater Als wäre die EU noch nicht abhängig genug vom grossen Teich *scnr*

    Stellt sich nur die Frage, wann kleine Nanos oä in Manassas angeboten werden? Wobei UK wäre natürlich auch ein Ausweg.


    Wobei Einrichtungen wie Freifunk dann wohl bald Geschichte sein dürften

  • Ich finde es jedenfalls spannend, dass ein 1,-€ Server mit den Zonenfiles für ein paar eigene Domains, die für niemanden in irgendeiner Form besonders wichtig oder gar kritisch sind, zur kritischen Infrastruktur gehört. Ganz offensichtlich ist das - wie fast immer - von Leuten erarbeitet worden, die an solche Fälle schlicht nicht gedacht haben, weil sie - wie so oft - von der Materie keinerlei Ahnung haben.

  • Ich äußer mich dazu nicht mehr, weil ich den Mega-Rant über Politik, Medien und der technologiefeindlichen Gesellschaft ablassen würde. In meinen Augen ist Deutschland längst das digitale Somalia und Europa nicht der Kontinent, wo man überhaupt noch etwas betreiben sollte. Von mir aus können sie NIS-2 Montag beschließen. Ich tanze nicht als DNS-Gefreiter beim BSI an, melde mich gehorsamst und nehme die Tagesbefehle entgegen.