Wie handelt ihr bezüglich der NIS2-Richtlinie? Leider ist man, sobald man einen Autoritative DNS-Server betreibt, direkt mit dabei, unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl.
Ich (und vermutlich viele hier) betriebe einen kleinen DNS-Server. Ich nutze ihn für ein paar DynDNS-Einträge, paar Freunden benutzen ihn mit. Aber das wird so dann wohl leider nicht mehr möglich sein. Vermutlich müsste ich da komplett auf einen externen Anbieter verweisen. Soweit ich das verstehe, würde das einbinden der API eines Fremdanbieter für DNS in ein eigenes System aber schon dafür sorgen, dass ich unter die NIS2 Falle.
Laut der Betroffenheitsprüfung kämen folgende Pflichten auf einen zu
- Pflicht zur Registrierung (§ 33): Einrichtungen werden verpflichtet sein, eine Registrierung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dabei müssen voraussichtlich folgende Daten angegeben werden:
- Name der Einrichtung
- Rechtsform
- Handelsregisternummer
- Anschrift
- Kontaktdaten (E-Mail, Tel., öffentliche IP-Adressbereiche)
- relevanter Sektor (nach Anlagen 1 und 2 NIS2UmsuCG) oder Branche
- Auflistung der EU-Mitgliedsstaaten, in denen Dienste nach Anlage 1 und 2 NIS2UmsuCG erbracht werden
- Zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes und / oder der Länder
- Pflicht zur Umsetzung von Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen (§ 30)
- Pflicht zur Meldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen (§ 32)
Das ganze weiterhin "just for fun" zu betreiben macht damit keinen Spaß. Habt ihr euch darüber schon Gedanken gemacht und euch überlegt zu handeln? Ich bin mir nicht einmal mehr sicher, ob ich einen DNS-Server privat nur für mich noch betreiben darf