Als Schweizer war es für mich lange kein Problem eine private Web-Site unter einer .ch- oder .com-Domäne zu betreiben. Seit der am 1.9.2023 im Kraft getretenen Angleichung der Schweizerischen DSG/DSV an die DSVGO ist das nicht mehr so. Wenn ich das recht verstehe bedarf schon ein einfacher Blog einer Datenschutzerklärung. Erst recht, wenn dieser noch Kommentare ermöglicht.
So weit wäre es noch ok, aber die aktuellen Bestimmungen schreiben vor, dass ein Unternehmen, dass sein Zielpublikum in Deutschland hat, eine Vertretung mit einer EU-Adresse angeben muss. Da mein Zielpublikum deutschsprachige Programmierer sind, der Anteil an Interessenten mehrheitlich ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mein Server bei netcup steht und meine Site unter einer .de-Domäne laufen würde, gehe ich davon aus, dass ich diesen Anspruch erfüllen müsste.
Was meint ihr dazu? Habe ich da etwas falsch verstanden? Ich wüsste nicht einmal, an wen ich mich da als "Treuhänder" wenden könnte.