Vollstreckungsbeischeid, wie errechnet man die Gesamtsumme?

  • Guten Morgen,


    ich bin inzwischen komplett verzweifelt und hoffe, dass hier jemand Ahnung von der Materie hat und sich meinem Problem animmt.

    Ich habe einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, welchen ich gerne zahlen möchte:

    Screenshot_20241128-210147.png


    Allerdings ist mir unklar, wie ich auf die Gesamtsumme + Zinsen kommen soll. Das verwirrt mich komplett.


    Ich habe im Amtsgericht angerufen mit der bitte die Gesamtsumme auszurechnen und die meinten, dass die das nicht machen. Ich solle mich an den Prozessbevollmächtigten wenden oder eine Bank, die würden das auch tun.

    Der Prozessbevollmächtigte möchte nicht mit mir reden und meine beiden Banken ING und Sparkasse haben keine Ahnung was das Gericht meint.


    Ich wäre um Hilfestellung sehr dankbar das ganze Thema lässt mich komplett verzweilfen.


    Vielen Dank und einen schönes Wochenende.


    -RAD

    Ein Mensch hat zwei Beine, ein Regenwurm hat keine.

    Sad 1
  • Go to Best Answer
  • Für Zinsen gibt es entsprechende Zinsrechner im Web. Im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate ziehen. Kostet zwar was, aber wenn du hier einen falschen Betrag zahlst kostet das letztlch auch was.

  • Du bist aber mutig, so etwashier öffentlich zu posten. :D
    Ich hatte mit solchen Dingen Gott sei Dank noch keine Berührungspunkte.
    Frag am besten einen, dessen Fachgebiet es ist, bei einer Rechts- oder Finanzberatung für Bürger.

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited once, last by p3nnyman ().

  • Ich würde erstmal die genannte Summe bezahlen, damit keine weiteren Zinsen darauf anfallen, und darum bitten, dir die dann noch ausstehenden Beträge konkret zu nennen. Der Rest enthält ja möglicherweise auch Beträge, die du nicht selbst ausrechnen kannst (weitere Verfahrenskosten), so dass dir wahrscheinlich jemand anders sagen muss, was da außerdem noch zu zahlen ist.

  • Mir sind die unter „IV. Zinsen“ genannten Summen nicht klar. Ausgehend von den Forderungen ergibt sich bei einer Verzinsung von 5 % für den Zeitraum von 376 Tagen eine deutlich geringere Summe.

  • Hm, IV. 2. scheint doch eindeutig.: 5 % über dem Basiszinssatz, ab dem 19.09. auf die Hauptschuld, netterweise nochmal aufgeführt, I.1. und I.2.


    Beispielrechnung ohne Gewähr, wenn Du heute zahlst:

    Hauptschuld: 1.461,32 €

    Zinssatz: 8,37 %

    Tage: 71


    1.461,32 x 0,0837 x 71 / 365 = Verzugszinsen


    IANAL, das ist keine Rechtsberatung, Rechne bitte selbst., Nutze ggf. eine der vielen Seiten, die Verzugszinsen erklären und evtl auch berechnen.


    Edit: Und vergiss nicht, dass Du die Berechnung nochmal mit den Verfahrenskosten üben darfst …

  • Warum genau wurde eigentlich bis zum Vollstreckungsbescheid gewartet? Im Normalfall gibt es eine Rechnung, Mahnung 1, Mahnung 2, Mahnung 3, Mahnbescheid und dann die Vollstreckung.




    Das ist mehr als genug Zeit gewesen, um sich zu einigen. Dem Mahnbescheid z.B hätte man auch widersprechen können. Hier wäre es dann gegebenenfalls zu einer Klage von dem Forderer gekommen. Oder es wäre wegen möglicher Unkosten im Sande verlaufen.



    Ich selbst habe keine Erfahrungen mit dem Erhalt dieser Schreiben, musste aber schon einige Mahn und Vollstreckungsbescheide durchsetzen.



    Was die Zinsen anbelangt, scheint mir alles richtig zu sein. Es hätte sogar mehr gefordert werden können. Wenn es ein Unternehmen fordert, könnten sogar 8% über dem Basiszins gefordert werden (ohne Gewähr).




    Am besten die stehende Summe bezahlen und die Angelegenheit hat sich geregelt. Wenn noch Unsicherheiten bestehen oder der geforderte Betrag nicht in der Höhe gezahlt werden soll, anwaltliche Hilfe holen.

  • Was die Zinsen anbelangt, scheint mir alles richtig zu sein. Es hätte sogar mehr gefordert werden können. Wenn es ein Unternehmen fordert, könnten sogar 8% über dem Basiszins gefordert werden (ohne Gewähr).

    Nein, was Du meinst, ist wahrscheinlich der Verzugszins zwischen zwei Unternehmen, also wenn ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen fordert, nicht nur, wenn ein Unternehmen fordert. § 288 Abs. 2 BGB.

  • Darf man fragen, um was es sich da grob handelt?
    Warum fordern die Geld von dir.

    Hat das irgendwie was mit nem Server oder Webseite hier bei Netcup zu tun?

    Bis jetzt zum Glück auch nie solche Schreiben in der Art gehabt.

    Aber würde mich mal interessieren, was passiert ist oder passieren müsste, dass man solche Summen einfordert.



  • Aber würde mich mal interessieren, was passiert ist oder passieren müsste, dass man solche Summen einfordert.

    Ich habe zum Glück auch noch keine Erfahrungen mit sowas, finde den Betrag aber noch bescheiden, wenn man sieht welche Beträge da findige Abmahnanwälte aufrufen. Da reicht es beispielsweise schon, wenn du nen Onlineshop betreibst und z.b. Artikelfotos beim Mitbewerber klaust.. das wird schnell fünfstellig.

    WH 8000 SE BF22, Mikro G11s, VPS 500G11s BW24, VPS1000 G11 JA24, RS1000 G11, RS2000 G11 EM24


    Ich lebe im Netzwerk, ihr findet mich unter der IP-Adresse: 127.0.0.1

    Like 1
  • Genau die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt..


    ich hatte mal einen Urheberrechtsfall Fall mit Abmahnung (Torrent download Abmahnwelle). Damals war das wichtige, das man wenigstens auf das Schreiben antwortet.


    Dazu gab es zum Glück fertige Vordrucke im Internet, mit dem man wenn man Glück hatte den "Gerichts-Blöff" abgewendet hat.

    • Best Answer

    Wenn Du bis zum 30.11.24 zahlst:


    Titulierte Forderung 1.954,92 Euro

    zzgl. Zinsen aus folgenden Positionen:


    1) Rechtsanwaltskosten: Zinsen aus 131,32 seit dem 19.09.24 bis 30.11.24 = 2,19 Euro

    Pro Verzugstag ab 01.12.24: 0,0300 Euro


    2) Hauptforderung aus Schadensersatz: Zinsen aus 1350,00 Euro seit dem 19.09.24 bis 30.11.24 = 22,54 Euro

    Pro Verzugstag ab 01.12.24: 0,3087 Euro


    3) Rechtsanwaltskosten vorgerichtliche Tätigkeit: Zinsen aus 177,28 Euro seit dem 08.09.23 bis 30.11.24 = 18,34 Euro

    Pro Verzugstag ab 01.12.24: 0,0405 Euro


    4) Verfahrensgebühren:

    Zinsen aus 166,95 Euro seit dem 07.11.24 bis 30.11.24 = 0,92 Euro

    Pro Verzugstag ab 01.12.24: 0,0382 Euro


    = 1.998,01 Euro Gesamt Kosten bis 30.11.24


    Ab dem 01.12.24 kommen pro Tag 0,4174 Euro an Zinsen hinzu. Mit Leitzinsanpassung kann sich der Wert zukünftig ändern!


    Erklärung zur Berechnung:

    Die Titulierte Forderung von 1.954,92 Euro bleibt gleich. Diese wurde ja tituliert und ändert sich nicht.


    Zu dem Betrag kommen die Zinsen aus 1) , 2), 3) und 4).


    Siehe IV Nr. 2 und 3 Vollstreckungsbescheid, dort ist der jeweilige Betrag und das Datum angegeben, ab welchem Datum die Zinsen berechnet werden müssen.


    Hinzu kommen Zinsen für das Mahnverfahren inkl. Vollstreckungsbescheid („Kosten des Verfahrens“), aus II im Vollstreckungsbescheid.


    Die Zinsen aus 1) und 2) sind bis zum 18.09.24 schon in der titulierten Forderung enthalten. Daher sind sie erst ab dem 19.09.24 zu berechnen bis zur Zahlung.


    Bei 3) (Anwaltsgebühren) werden die Zinsen ab 08.09.23 berechnet, bis zur Zahlung.


    Bei 4) werden die Verfahrensgebühren seit dem 7.11.24 berechnet bis zur Zahlung.


    Sollte es zur Pfändung/Kontopfändung kommen, würden die Gebühren auch noch hinzukommen.


    Alle Angaben ohne Gewähr.


    Hoffe es hilft dir.

  • RAD750

    Selected a post as the best answer.
  • Guten Abend,


    ich möchte mich herzlichst für eure Unterstützung bedanken. Ich habe nun gezahlt und hoffe, die Sache ist hiermit aus der Welt.

    Das ganze geht schon länger, ich hoffe ihr versteht wenn ich da nicht genauer drauf eingehen möchte.


    Damals war jedenfalls auch ein Rechtsanwalt mit drin, aber der hat eher weniger gut geholfen. Und der erste Mahnbescheid wurde nie mit mir kommuniziert.



    Ich wünsche euch allen einen schönen ersten Advent,

    RAD

    Ein Mensch hat zwei Beine, ein Regenwurm hat keine.

    Like 1 Happy Duck 4
  • Der Mahnbescheid wurde dir nicht mitgeteilt?


    Grundsätzlich: Bei Abmahnungen lässt sich (zumindest im ersten Fall) durchaus auch noch was machen. Es ist sehr bedauerlich das dein Anwalt scheinbar eine ungünstige Wahl war. Ich habe das (in mehreren Fällen) schon selbst aus der Welt geschafft bekommen. Allerdings war ich es auch nie selbst.


    Bei einem Fall bei dem ein Bild illegal verwendet wurde (nicht privater Kontext) hat Frommer auch abgemahnt. Das zieht sich aktuell noch.
    Dort wurde ein Anwalt hinzugezogen. Klare Ansage war: Nicht zahlen, Verletzung abstellen und mal schauen.


    Hilft die leider nun auch nicht mehr weiter. Ich musste dafür allerdings auch an anderer Stelle schon Le(e/h)rgeld zahlen.

  • Eine Rechtsschutzversicherung ist heutzutage (leider) wichtig.

    Der berufliche Gebührenanteil der Rechtschutz kann als Werbungskosten bei der EkSt angegeben werden.


    Hilft einem zwar 'nur' bezüglich der eigenen Anwaltskosten (zzgl. Selbstbeteiligung) aber man kann zumindest bei der Versichertenhotline Anwälte kostenlos erreichen und mit Fragen löchern.


    Bei den Nasenbären die heutzutage auf der Straße unterwegs sind, ist die Verkehrsrechtschutz für mich das Hauptkriterium. Den beruflichen und privaten Rechtschutzanteil betrachte ich dabei finanziell gar nicht.


    Meine persönliche "Versicherungskostenrechtfertigung" geht eher in die Richtung, dass die komplette Rechtschutz (Verkehr/Privat/Beruf) nur ein Bruchteil der Kfz-Versicherung, -Wartungskosten & Spritkosten ausmacht...


    TL;DR: Die Rechtschutz geht für mich im Kostenblock des Autos unter und gehört zum Risikomanagement einfach mit dazu. Dass private und berufliche Angelegenheiten im Falle eines Falles damit 'kostenlos' mit abgedeckt sind, ist eher ein Bonus für mich.

  • Wobei Rechtschutzversicherung es dann auch wieder nicht geil finden wenn man Sie dann doch mal ab und zu fragt.
    Durfte ich im Umfeld schon miterleben.


    Und Anwälte sind leider teilweise auch echt Pappnasen. Hatte die Freude mich längere Zeit mit WEG-Streitigkeiten zu befassen.
    Da musste ich teilweise Schriftsätze der Anwälte zurückpfeifen weil einfach Mist geschrieben wurde. Wäre manchmal besser gewesen wenn von Anfang an selbst (oder nun mit ein bisschen KI Formulierung).