Ich steh auf die Diskussion über Analytics und Co^^
Wenn Probleme mit der Speicherung von IPs auftreten, dann doch nur im Zusammenhang IP - Datum - Uhrzeit, weil sonst ist es doch auch nur eine Nummer. Weiterhin müsste man feststellen, dass diese Kombination personenbezogenen ist; das ist meines Wissens nach noch umstritten, also nicht vom BGH geklärt.
Und wenn wir jetzt einfach nur die Auflösung der Besucher speichern ohne überhaupt irgendeine der drei Angaben, ja dann haben wir nichts was man im entferntesten irgendeiner Person zuordnen könnte - wie auch? und was soll dann an der Speicherung verboten sein?
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