google fonts Abmahnung erhalten

  • Hallo,


    habe vorgestern einen Brief von einem "Anwalt" erhalten in Sachen Nutzung von google Fonts auf meiner Seite. Der gute Herr bzw sind es ja Bots möchte 170€ Schadensersatz.


    Laut meiner Rechtsschutz bin ich einer von Tausenden die solche Briefe bekommen haben. Der Herr am Telefon meinte soll eine Musterschreiben dahin schicken das ich es nicht Akzeptiere.


    Mache ich so etwas per Mail ? Brief per einschreiben ?


    PS: meine Seiten habe ich schon geändert das die Bots nicht mehr auf so etwas anspringen.

  • Mache ich so etwas per Mail ? Brief per einschreiben ?

    Du könntest doch deine Rechtsschutzversicherung fragen, welcher Weg für eine Zustellung in einem solchen Fall der richtige ist. Im Zweifel über einen Gerichtsvollzieher.


    Dies ist keine Rechtsberatung :P

  • Sofern es Dir möglich ist,


    benutze ein Telefax mit Sendenachweis.


    Anwälte haben alle ein Telefax und Du kannst Dir damit Geld, Zeit und Ärger ersparen. Ersatzweise, Einschreiben mit Rückschein.


    Theoretisch würde es auch mit einer Brieftauben gehen. Wichtig ist immer nur, daß im Zweifel der Zugang der Erklärung nachgewiesen werden kann.

  • Laut meiner Rechtsschutz bin ich einer von Tausenden die solche Briefe bekommen haben. Der Herr am Telefon meinte soll eine Musterschreiben dahin schicken das ich es nicht Akzeptiere.


    Ist das denn tatsächlich so? Ich frage deswegen: Es gab ja einen gewissen Anwalt in Österreich, der mindestens 10.000 solcher Abmahnungen versendet hat, bei dem das Ganze aber nachweislich automatisiert ablief und der sich jetzt dem Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs konfrontiert sieht, weil der angeblichen Mandantin (die im Privatleben seine Freundin ist), für die er einen Schadenersatz geltend machen wollte, kein Schaden entstanden ist. In dem Fall ist klar: Nicht zahlen, stattdessen als Privatbeteiligter der Strafanzeige gegen den Anwalt anschließen.


    ABER: Der Vorwurf der Datenschutzverletzung war in der Regel durchaus korrekt. Ein anderer Anwalt, der diesen Fall im Hinterkopf hat, daraus gelernt hat und das ordnungsgemäß aufzieht, ist nicht unbedingt im Unrecht. Du schreibst von 170 Euro, beim anderen Anwalt waren es 190 Euro. Hier geht es also wahrscheinlich tatsächlich um einen anderen Anwalt. Ohne mehr zu wissen, will ich dir da als Außenstehender daher keinen Rat geben, außer dass ich hoffe, dass das genau geprüft wurde, ob sich dein Fall tatsächlich so darstellt, dass du nicht zu zahlen hast. Denn wie gesagt: Wenn du den Datenschutz-Verstoß tatsächlich begangen hast, ist die Forderung eines Schadenersatzes grundsätzlich korrekt, wenn da jemand sein Recht gegen dich durchsetzt. Und dann gibt es auch keine Grundlage, diese Forderung abzulehnen.


    Mir bereitet bei deinem Beitrag auch diese Äußerung ein bisschen Bauchschmerzen:


    PS: meine Seiten habe ich schon geändert das die Bots nicht mehr auf so etwas anspringen.


    Es geht bei so etwas doch nicht um Bots. Es geht um die Datenschutzrechte anderer Menschen. Diese Verantwortung trägst du als Website-Betreiber. Deine Motivation sollte es sein, deinen Pflichten nachzukommen, nicht einen Bot glücklich zu machen.

  • @cadeyrn Das richtig was du sagst. Bin natürlich selbst für meine Webseite verantwortlich. Und den Datenschutz dahinter. Aber wenn diese such anfragen alle durch ein Automatisches Programm durchläuft und das wurde es ja. Internet ist voll damit und selbst der am Telefon hat gesagt bin einer von Tausenden.

    Dann schaut die Abmahnung schon wieder ganz anders aus. Denn Man kann ja nur Schadensersatz vordern wenn man selbst als Person betroffen sei. Und das ist ja hier nicht der Fall.



    Wollte da jetzt damit auch kein Fass aufmachen sondern eher Fragen ( gut steht so nicht drin) Falls jemand auch so einen Brief bekommen hat. Damit dann umgeht.

  • Richtig: Wenn das automatisiert abläuft, bist du vermutlich im Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Am besten wickelt man auch das über einen Anwalt ab.


    Man muss jedenfalls vorsichtig damit sein, dass das Internet voll damit sei. Wie gesagt, da gab es einen Fall eines Anwalts in Österreich, der in den Medien (auch über die Landesgrenzen hinaus) sehr groß behandelt worden ist. Du musst schauen, ob es bei dem, was du gelesen hast, auch tatsächlich um den Anwalt ging, der konkret dich kontaktiert hat. Denn was für diesen Anwalt zutrifft, trifft nicht automatisch auf Anwalt XY zu. Ich war auch beim Telefongespräch nicht dabei und weiß nicht, ob sich die Aussage tatsächlich konkret auf den Anwalt, der dich kontaktiert hat, oder nicht doch auf den anderen Fall bezogen hat. Das ist auf jeden Fall zu prüfen.


    Falls jemand auch so einen Brief bekommen hat. Damit dann umgeht.


    Ich hatte tatsächlich ein solches Schreiben bekommen. Und das, obwohl ich eigentlich schon lange vorher darauf achtete, dass keine Schriften von einem Google-Server geladen werden. Das Problem in meinem Fall war eine Seite, die ich übernommen und „abgeschaltet“ hatte. Die wurde entsprechend auch nicht technisch von mir gepflegt. Da gab es eine Weiterleitung auf eine andere Seite von mir, wo kein Problem besteht. Vor ein paar Monaten bin ich dann zu Netcup gewechselt und dabei ist mir versehentlich die Weiterleitung „verloren“ gegangen, ohne dass ich es bemerkte. Dadurch war für ein paar Wochen die Seite mit Google Fonts online. Aber ich hatte das „Glück“, dass es bei mir um genau den Anwalt ging, der jetzt selbst Probleme auf Grund seines Vorgehens hat. Ich habe mich als Privatbeteiligter der Strafanzeige gegen den Anwalt angeschlossen und das inklusive Ablehnung etc. läuft komplett über einen Anwalt. Die Forderung schließt sogar 100 Euro Schadenersatz für mich für den entstandenen Aufwand ein.

  • Ist das denn tatsächlich so? Ich frage deswegen: Es gab ja einen gewissen Anwalt in Österreich, der mindestens 10.000 solcher Abmahnungen versendet hat, bei dem das Ganze aber nachweislich automatisiert ablief und der sich jetzt dem Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs konfrontiert sieht, weil der angeblichen Mandantin (die im Privatleben seine Freundin ist), für die er einen Schadenersatz geltend machen wollte, kein Schaden entstanden ist. In dem Fall ist klar: Nicht zahlen, stattdessen als Privatbeteiligter der Strafanzeige gegen den Anwalt anschließen.

    Mag in Österreich so sein, sofern es aber um einen Sachverhalt in Deutschland geht, dürfte die Rechtslage anders sein. Ich würde hier nicht einmal eine strafbare Handlung sehen, wenn der Rechtsanwalt Schadensersatz fordert. Schadensersatz setzt immer einen ersatzfähigen Schaden voraus. Jetzt müsste man aber sehr viel Phantasie haben, um sich vorzustellen, wo der Schaden liegen könnte, wenn ich eine Webseite aufrufe die Google Fronts über Google Server einbindet.


    Ich bezweifle sehr stark, das bis auf eine Ausnahme!!!!, ein Gericht hier einen Schaden bejahen wird.


    Etwas anders wäre die Sache mit einer Unterlassungsaufforderung.

    Hier geht es aber nicht um einen Schaden, sondern um das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern. Einfach ausgedrückt, einer hält sich nicht an die Spielregeln und verschafft sich so ggf. unzulässigerweise Vorteile. Man könnte mit Phantasie (Kostenaufwand beim einbinden auf den eigenen Server) so etwas konstruieren aber auch hier ist es wenig wahrscheinlich, das dieses mit Erfolg gekrönt ist. Zu einen, wo ist der Wettbewerbsvorteil, bei der Nutzung von Google Fronts von Google Servern und zum anderen könnte es rechtsmissbräuchlich sein, gezielt ohne Zusammenhang Webseiten automatisiert zu prüfen um Kostennoten zu produzieren.


    Hier hier müsste allerdings genauer prüft werden.


    Allerdings liegt ein Verstoß vor, da zumindest die Einwilligung der Nutzer nicht vorliegt und durch das laden der Google Fronts von Google Servern, Google die Möglichkeit hat, Personen bezogene Daten zu erfassen.


    Allerdings können verstoße, vom jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder geahndet werden. Ist aber eher unwahrscheinlich.

  • Mag in Österreich so sein, sofern es aber um einen Sachverhalt in Deutschland geht, dürfte die Rechtslage anders sein. Ich würde hier nicht einmal eine strafbare Handlung sehen, wenn der Rechtsanwalt Schadensersatz fordert. Schadensersatz setzt immer einen ersatzfähigen Schaden voraus. Jetzt müsste man aber sehr viel Phantasie haben, um sich vorzustellen, wo der Schaden liegen könnte, wenn ich eine Webseite aufrufe die Google Fronts über Google Server einbindet.


    Guten Morgen, an dir ist die DSGVO wohl vorbei gegangen. Die Rechtslage diesbezüglich sieht in Deutschland nicht wesentlich anders aus.


    Ich bezweifle sehr stark, das bis auf eine Ausnahme!!!!, ein Gericht hier einen Schaden bejahen wird.


    Da bist du bereits widerlegt. Der ganzen Thematik vorausgegangen war ein Urteil des Landesgerichts München. Auch wenn manche anderes behaupten, gehört Bayern zu Deutschland. Und nein, das ist nicht die eine Ausnahme. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert absolut in die Richtung, dass die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt.


    Hier geht es aber nicht um einen Schaden, sondern um das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern.


    Weder in dem von mir angesprochenen Fall ging es um wettbewerbswidriges Verhalten noch erwähnte der Themenersteller hier irgendetwas dieser Art. Keine Ahnung, wie du also meinst, behaupten zu können, hier ginge es um was anderes.

  • Der ganzen Thematik vorausgegangen war ein Urteil des Landesgerichts München.

    So ist es.

    Das Landgericht München hat im Januar diesen Jahres die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden Die notwendige Übermittelung von IP-Adressen fielen in den Schutzbereich des Datenschutzes, es gäbe keine Rechtsgrundlage in Form einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses.

    Az. 3 O17493/20


  • Nein, ist nicht an mir vorbei gegangen. Ändert aber nichts an der Frage nach dem Schaden. Wenn ich über eine Rote Ampel fahre, so verstoße ich gegen die StVO. Jemand der aus diesem Grund nicht über die für Ihn Grüne Ampel gehen kann, weil ich über Rot gefahren hat auch keinen Schaden. Die Person ist bestimmt sehr angefressen aber es fehlt am Schaden. Und das Thema Schaden hat wenig mit der DSGVO zu tun. Daher gelten die allgemeinen rechtlichen Grundsätze nach deutschen Recht. Auch wenn das Zivilgesetzbuch in Österreich BGB heißt, wie das in Deutschland, so haben sie nur den Namen gemeinsam.


    Wenn ich gegen die DSGVO verstoße, hafte ich für Schänden aus dem Verstoß. Nur dafür müsste wiederum ein ersatzfähiger Schaden vorliegen. Wie hoch ist also der Schaden, wenn Google meine IP Adresse hat, die vielleicht nur in diesem Moment mir zugeordnet ist.


    Richter sind nach deutschem Recht nur dem Gesetz unterworfen. Das irgend ein Richter, an irgendeinem Landgericht das so sieht mag richtig sein. Hat aber keinen Einfluss aber die anderen Richter. Es gibt viele merkwürdige Urteile von irgendwelchen Gerichten, die von Kollegen und in der Fachwelt nicht geteilt werden. Oft sind die auch fachlich Falsch und nichts vertretbar.


    In Bezug auf die Unterlassung und meine weiteren Ausführungen, ging es allein auf den wichtigen Unterschied aufmerksam zu machen. Der Rechtsanwalt könnte statt Schadensersatz auch umschwenken und eine Unterlassungsauforderung mit Kostennote versenden. Sowas kann je nach Verstoß von ein paar Hundert Euro bis ein paar Tausend Euro gehen.


    Auch ein Bußgeld einer Datenschutzbehörde ist möglich.


    Daher die Ausführungen, warum das Problem gelöst werden sollte, bevor sich Tuxi unnötig Probleme einhandelt. Das gilt natürlich nicht nur für Tuxi, sondern alle die sich mit diesen Problemen noch nicht befasst haben.


    Einen Server, eine Webseite oder einen anderen Dienst zu betreiben, setzt nicht nur solide technische Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, sondern auch ein paar wichtige Rechtskenntnisse.

  • Der Herr von der Rechtsschutz am Telefon war vermutlich nicht selbst Anwalt und du hast das auch nicht als offizielle Empfehlung schriftlich. Zuallermindestens sollen die dir dann schriftlich(!) bestätigen, dass sie im Falle des Falles, also falls es eskaliert und zu einer Klage kommt, die Kostendeckung übernehmen. Dass sie also für den Fall, dass du wegen Befolgung ihres Rats verklagt wirst, die Kosten übernehmen (Anwaltskosten beiderseits, Gerichtskosten, ... ). Wenn die sich da so sicher sind, dass das mit einem einfachen "Musterschreiben" getan ist, sollte die Kostenübernahme ja wohl kein Problem sein ;) .


    Um Wettbewerbsrecht geht es hier ziemlich sicher nicht, sonst wärst du abgemahnt worden und nicht einfach mit einer Schadenersatzfordeung abgeschrieben worden. Außerdem stehst du vermutlich nicht im Wettbewerb mit dem Herrn Anwalt.

  • M. E. zahlt man bei einem Google Fonts Verstoß Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz.

    Schmerzensgeld umgangssprachlich ist = Zitat Wikipedia: "Als immaterieller Schaden (auch Nichtvermögensschaden) ist ein Schaden definiert, der kein Vermögensschaden ist, also nicht geldwerte Rechtsgüter, sondern beispielsweise Körper, Freiheit oder Ehre betrifft."


    Auch dieser Muss Messbar sein. Wer lust hat uns sadistisch veranlagt ist, hat mit der Rechtsprechung viel Spaß und sollte sich das mal als Nachtlektüre vornehmen.



  • Jemand der aus diesem Grund nicht über die für Ihn Grüne Ampel gehen kann, weil ich über Rot gefahren hat auch keinen Schaden. Die Person ist bestimmt sehr angefressen aber es fehlt am Schaden.

    Seelische Schäden sind auch Schäden.

    Schock fürs Leben.

    Angst ab jetzt über grüne Ampeln gehen zu können.

    Auslöser für eine Phobie...

    Das kann ganz schön teuer werden...

  • Seelische Schäden sind auch Schäden.

    Schock fürs Leben.

    Angst ab jetzt über grüne Ampeln gehen zu können.

    Auslöser für eine Phobie...

    Das kann ganz schön teuer werden...

    Lieder ist die Rechtsauffassung da etwas zurückhaltender. Das Schaden ist, ist sehr eng umrissen definiert. Alles was nicht Messbar ist sehr schwierig.

    Das Rechtssystem ist halt auf den Ausgleich von Vermögensverschiebungen gerichtet und nicht wie das USA System auf Schadensersatz als Strafe.

  • Kam den die Abmahnung überhaupt auch als einschreiben?

    Bei mir auf der Arbeit von Kunden sind die nur per Brief angekommen. Wer sagt, dass der Brief überhaupt angekommen ist ;)

    :) War keine Abmahnung, wohl nur eine Zahlungsaufforderung für Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m analog 1004 BGB.

  • Ich bin eben mal mit so einem google-font.checker alles durchgegangen, was sich so auf den Servern tummelt, die ich betreue.

    Tatsächlich haben zwei der Wordpress-Instanzen die google-fonts vom google-Server nachgeladen :(

    Hab das schnell mal abgeschaltet und hoffe nun, dass die bots noch nicht dort waren. ;)