Auch bei nic.at hat man mit GmbHs bei der der Geschäftsführer gewechselt hat totale Probleme mit den Domains.. es dürfte nicht so einfach sein wie es sein sollte
Formular ausfüllen, Firmenbuchauszug hinsenden, gut ist es. Seit 1998 ärgere ich mich über die Bürokratie, aber es klappt dort letztlich.
Das Gute ist, dass man jetzt ja auch einen Server übergeben kann an einen neuen Kundenaccount. Dies hilft in vielen Fällen.
Ja, aber geworbene Kunden rechnen Sie Dir als Unternehmer nicht länger an, wenn Du unter Erhalt der Rechtsidentität umfirmierst und die Verträge zwischen den beiden Rechtspersönlichkeiten ja weiter bestehen.
Im anderen Fall, nämlich der Rechtsnachfolge bei Umwandlung einer GmbH in eine Einzelfirma kann man darüber streiten, aber ich fand es irrwitzig, als uns damals jemand in Aussicht gestellt hat, er werde die vom Gericht aus dem Firmenbuch bereits gelöschte GmbH klagen, denn er anerkenne weder den ausländischen Firmenbuchgerichtsbeschluss, noch den Firmenbuchstand, und er bestehe auf der Fortführung der Verträge (-die bereits ex lege auf durch die Umwandlung (mit de facto auch noch besserer Bonität) übernommen waren, denn das ist die gesetzliche Voraussetzung für diesen Vorgang...-) mit der aus dem Firmenbuch gelöschten GmbH, wobei in den AGB stand, dass Du jede Änderung umgehend bekannt zu gegeben hast.
Beide Fälle habe ich miterlebt... professionell schaut halt für mich anders aus.
Das sind so die Momente, wo Du Dich fragst, wozu es Unionsrecht und einen Binnenmarkt gibt, wenn es eh im Einzelfall wurscht ist, und eh ein Jeder macht, was er glaubt.