es ist immer nur von Unternehmen, Umsatz und Branchen bzw. kritische Einrichtungen die Rede.
Das stimmt leider nur für fast, DNS-Diensteanbieter stellen leider eine Ausnahme da, die "immer" darunter fallen, quasi ab dem ersten DNS-Eintrag. Ohne Ausnahmen wie Umsatz, Mitarbeiterzahl o.ä. Und das gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.
Sobald man beim der NIS-2-Betroffenheitsprüfung vom BSI den Haken bei "DNS-Diensteanbieter" anwählt, hat man direkt gewonnen. In den anderen Fällen werden noch Daten zur Unternehmensgröße abgefragt.
Von daher wäre es schon spannend zu wissen, ob man in Zukunft "legal" in Deutschland einen DNS-Server betreiben kann, wenn man die NIS2 ignorieren will.