Das längste Thema

  • Da es online ist, solltest du hier ebenfalls ein 14 tägiges Widerrufsrecht haben. Ist Standard bei Käufen, die du online tätigst.

    Vorsicht! Die entsprechenden Anbieter dürften in ihren Geschäftsbedingungen OHNE AUSNAHME auf folgenden Umstand hinweisen: "[…] Domainbestellung [ist] ein Recht und nicht [die Erwerbung einer] Dienstleistung oder [einer] Sache [und somit] ist das aus Fernabsatzverträgen bekannte Widerrufsrecht (vgl. § 355 BGB) nicht zutreffend (vgl. § 312b BGB). […]"

    VServer IOPS Comparison Sheet: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1w38zM0Bwbd4VdDCQoi1buo2I-zpwg8e0wVzFGSPh3iE

    Edited once, last by m_ueberall ().

    Thanks 2
  • Screenshot_2024-11-02-23-26-56-95_3aea4af51f236e4932235fdada7d1643.jpg

    Die Seite selbst sieht das Gebot als bindend an.


    Ich persönlich sehe auch keinen Grund, warum das nicht der Fall sein sollte.


    Hier sollte ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein, außer die Seite hat irgendwo einen Fehler in ihren AGBs.


    Die einzige Möglichkeit sollte sein, den Kaufvertrag an sich anzufechten.



    Am vielversprechendsten ist hier sicherlich eine Anfechtung wegen Irrtums.

  • Danke für den Hinweis m_ueberall

    Ich hoffe nur es wird irgendwie werden kommende Woche.

    War wohl ziemlich naiv von mir, zu glauben dass abgegebene Gebote keine Konsequenzen haben würden. :-/


    tom434

    Was heißt Anfechtung wegen Irrtums?

    Bin juristisch leider nicht so sattelfest.

    Habe schon überlegt, ob es Sinn machen würde eine Gebotsabgabe durch Dritte als Möglichkeit anzuführen. Bei mir ist dies wohl allerdings nicht unbedingt der Fall. Auf der Arbeit sperrt sich der Bildschirm innerhalb von 5 Minuten, wenn man es nicht selber bereits gemacht hat. :(

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited once, last by p3nnyman ().

  • Siehe dazu: https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html.


    (Österreich sollte ähnliche Gesetze haben).


    Ein Versuch wäre es sicher wert (bin aber auch kein Jurist).


    Hier noch ein Schreiben von ChatGPT-4 (liest sich eigentlich ganz sinnvoll, würde ich nicht viel anders schreiben).

  • Quote

    Habe schon überlegt, ob es Sinn machen würde eine Gebotsabgabe durch Dritte als Möglichkeit anzuführen

    Hier wäre ich persönlich sehr vorsichtig, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.


    Damit kann man sich noch wesentlich mehr Probleme schaffen.

    Edit: z.B. wer ist dieser Unbekannte?, wie kam es zum Zugriff? - im Zweifel solltest du hier in der Beweis Pflicht sein (der Anbieter hat ja unter anderem: Die IP stimmt und der Account stimmt).

    Eine Anfechtung wegen Irrtums entspricht ja auf jeden Fall der Wahrheit.


    Das greift natürlich nicht, wenn du als Unternehmen gehandelt hast!


    Edit: Noch ein Hinweis: Anfechtung wegen Irrtum muss schnellst möglich erfolgen, sobald du den Irrtum bemerkt hast.


    Edit3: Schlecht sind die Chancen natürlich, wenn der Anbieter explizit darauf hinweist, beim Gebot abgeben

  • Anfechtung ist aber auch nicht ohne. Man ist nach einer Anfechtung für den Vertrauensschaden haftbar. Wenn beispielsweise in einer Auktion der Bieter mit dem nächst niedrigeren Gebot abspringt, weil er nicht mehr an das Gebot gebunden ist, und eine neue Versteigerung weniger einbringt, ist der Schaden grob gesagt die Differenz. Die Site wird auch nicht auf die Provision verzichten. Am Ende zahlt man viel und hat dann nicht mal eine Domain dafür.

  • Sehe gar nicht ein, die Domain nun zu bezahlen. X(

    Ähm was?

    Was bist DU denn für einer?

    Du macht über Wochen Spaßgebote?

    Du schließt einen rechtsgültigen Vertrag ab?

    Und nun "siehst du garnicht ein" dass du auch noch für das was du gekauft hast bezahlen sollst?

    Wie würde es dir denn gefallen, wenn in dem Fall der Verkäufer sagen würde "du hast zwar gekauft, aber ich seh garnicht ein, dir die Domain auch zu geben"'?

    Und nun willst du dich auch noch mit offensichtlichen Lügen aus dem Kaufvertrag rauswinden?


    Bei deinem Rechtsempfinden muss ich wirklich den Kopf schütteln.

    Wie alt bist du?

  • ich bin bedauerlicherweise gezwungen einem Mitglied/Kunde von Netcup Hausverbot zu erteilen und mein Hausrecht auch mit einer einstweiligen Verfügung anzustoßen, aber dieses Mitglied besitzt für einen gut gefüllten Chat mit Außenwerbung in Google und Bewertungen kein Impressum

    Auch wenn bereits korrekte Antworten gegeben wurden, hier noch meine Vorschläge:


    Ersetze bitte die obige Beschreibung "Mitglied / Kunde von Netcup" sowie "Mitglied" durch das, was Du auch der Polizei (vermutlich meinst Du eher die Staatsanwaltschaft) und Deinem Anwalt sagen wirst müssen => "Webseitenbetreiber"


    Es spielt nämlich keine Rolle ob dieser eine Webseite bei netcup, 1*2 oder Metzger betreibt (wie bereits erwähnt wurde). Ein Hoster darf m.b.M. nach sowieso nur bei Abuse tätigt werden und eben auf die von Dir zu erwirkende richterliche Anordnung.


    Solltest Du gute Gründe dafür haben, kannst Du mit Deinem Anwalt die Konsequenzen eines Eilverfahrens klären.


    dieses Mitglied besitzt für einen gut gefüllten Chat mit Außenwerbung in Google und Bewertungen kein Impressum.

    Tja, ob das für Google ein Problem darstellt oder nicht - dürfte Dir egal sein.


    Ein Anwalt, Staatsanwalt und die Polizei wird sich bei Dir höchstens auf eine Unterlassungsklage einlassen, eher unwahrscheinlich dürfte Dein Erfolg sein rückwirkend entgangene Werbeeinnahmen von Google einklagen können und auch sonst nichts mit dieser "Außenwerbung in Google und Bewertungen" erreichen.


    Nach meinem Verständnis muss jeder Kunde ein Impressum besitzen.

    Nein, Kunden brauchen kein Impressum. Ich bin z.B. Kunde bei Rewe, Edeka, Tom Tailor und auch Kunde bei einer Social Media Plattform auf der ich ab und an aktiv bin. Überall dort habe ich im Rahmen meiner Kundenbeziehung kein Impressum!


    Die Pflicht für das Führen eines Impressums gilt für manche (aber nicht alle) Webseitenbetreiber.


    Eine Datenschutzerklärungspflicht (gemäß DSGVO) gilt für deutschen Webseitenbetreiber (ist aber aus meiner Sicht nicht vergleichbar mit einem Impressum).


    Außerdem fühle ich mich durch dessen Mitglieder aus diesem Chat genervt, da sie trotz Hausverbot auch in meinen Chats flooden.

    Sorry, da komme ich nicht mehr mit.


    Du hast einen Chat, nennen wir ihn mal "Mein schöner Chat mit Impressum punkt de".

    Dort hast Du viele nette Chat-Mitglieder und auch Spammer die Deinen Chat flooden.


    Es erschließt sich mir nicht, wie Du durch die (wie auch immer erwirkte) Sperrung des "Bösen fremden Chat ohne Impressum punkt de" manche dessen Chat-Mitglieder von Deinem eigenen Chat fern halten willst.

    Was ist das für eine Webanwendung die das Sperren bzw. dei kontrollierte Anmeldung neuer Mitglieder nicht zur Verfügung stellt?

    Dein "Hausrecht" kannst Du doch in "Mein schöner Chat mit Impressum punkt de" problemlos ohne Polizei und Anwälte per Mausklick durchsetzen => alle User anklicken => sperren => neue Mitglieder strikter während des Anmeldevorgangs prüfen.

    Habt ihr da Vorschläge?


    Nein, weitere Vorschläge habe ich auch nicht.


    Dein Klagebegehren und Deine Rechtsposition sind klar:


    Du kannst rechtliche Schritte einleiten, dass der Webseitenbetreiber ohne Impressum zukünftig seinen Chat mit Impressum weiter betreibt und möglicherweise wird der Webseitenbetreiber an den Vater Staat noch eine Ordnungswidrigkeit zahlen müssen.


    Du wirst nicht erreichen, dass der andere "gut gefüllte Chat" nur wegen eines fehlenden Impressums komplett gelöscht wird und der dortige Webseitenbetreiber in Sibirien in einem Steinbruch inhaftiert wird, wo er bis zum Sankt Nimmerleinstag vor sich hin vegetiert.


    Dein Erfolg am Ende wird möglicherweise sein:

    • Der "Böse fremde Chat ohne impressum punkt de" wird zukünftig ein Impressum haben und wohl auch Google-Werbeeinnahmen vereinnamen
    • Der Webseitenbetreiber wird vielleicht an den Staat (nicht an Dich!) eine Geldstrafe zahlen
    • Der Webseitenbetreiber wird möglicherweise vom Gericht dazu verurteilt berechtigte Forderungen von Dir zu begleichen (welche das sein können, sollte Dir Dein Anwalt erklären, am besten auch gleich mit Erfolgswahrscheinlichkeit - vielleicht macht der Anwalt auch sein Honorar davon abhängig - Stichwort Streitwert)
    • Die nervenden Chat-Mitglieder werden Dich in Deinem Chat auch weiterhin nerven - denn daran kann der Webseitenbetreiber des "Bösen fremden Chats ohne inzwischen mit Impressum punkt de" nichts ändern
  • Sorry, ASS, aber ich hätte nicht gedacht, dass der Verkäufer plötzlich einfach so ein Gebot akzeptieren würde.
    Ist einfach blöd gelaufen. Ich dachte mir, ich steige irgendwann aus.

    Im Normalfall ist ja auch eine ernstgemeinte Kaufabischt dahinter, aber meist kaufe ich eine Ware direkt und biete dafür nicht über einen längeren Zeitraum.
    In meinem Fall war kein berechtigtes Kaufinteresse dahinter.
    Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir auch eine Domain für 199,-€ kaufen können, die ich tatsächlich haben will und die der Verkäufer zum Festpreis anbietet. ;)

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited 2 times, last by p3nnyman ().

  • Anfechtung ist aber auch nicht ohne. Man ist nach einer Anfechtung für den Vertrauensschaden haftbar. Wenn beispielsweise in einer Auktion der Bieter mit dem nächst niedrigeren Gebot abspringt, weil er nicht mehr an das Gebot gebunden ist, und eine neue Versteigerung weniger einbringt, ist der Schaden grob gesagt die Differenz. Die Site wird auch nicht auf die Provision verzichten. Am Ende zahlt man viel und hat dann nicht mal eine Domain dafür.

    Das stimmt natürlich, sehe aber kaum einen anderen Weg aus dem Vertrag rauszukommen.

  • Danke trotzdem für eure guten Ratschläge. ;)
    Das Schreiben ist erstmal raus und ich fertig mit den Nerven und bettreif.


    Bud
    Ich habe es nun doch schon geschickt, weil ich glaube morgen wesentlich weniger Ruhe dazu zu haben. :-/

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited once, last by p3nnyman ().

  • ich hätte nicht gedacht

    Ohne zu denken gibt man aber keine verbindlichen Vertragsangebote ab.


    Ist einfach blöd gelaufen.

    Eben. Also steh jetzt dazu.


    Wenn ich das gewusst hätte

    Das HAST du gewusst, oder hast du dir nichmal die Vertragsbedingungen angeschaut?


    eine Domain für 199,-€ kaufen können

    Es geht also nur um den "geringen" Betrag? Dann jammere nicht und zahle. Es wird dich nicht an den Bettelstab bringen. Du kannst sie dann ja wieder zum Verkauf stellen.

    sehe aber kaum einen anderen Weg aus dem Vertrag rauszukommen.

    Wie wärs einfach erstmal mit einer netten Mail an den Verkäufer "Ich war blöd, bitte lass mich aus dem Vertrag"?

    Das Schreiben ist erstmal raus

    Also wenn ich da ein Verkäufer wäre, Würde ein "ich fechte den Vertrag an" Schreiben, genau das Gegenteil bei mir bewirken.

    Das ginge sofort weiter zu einem Anwalt.


    Wenn man etwas blödes tut, sollte man wenigstens dazu stehen.

  • Das Problem ist, meiner Meinung nach, dass domainname/de (realtime/at) diese Masche schon ein wenig unsauber fährt, und das seit Jahren. Rechtlich mag das alles passen, aber so wirklich transparent finde ich das nicht. Es hat ja seinen Grund, warum man im ganzen Netz verstreut immer wieder liest, dass Leute „darauf reinfallen“, und sich hinterher wundern.

    Es ist kein richtiges Bieterverfahren, wie man es von eBay oder ähnlichen Plattformen kennt, es gibt keine anderen Mitbieter. Eigentlich ist es eine oftmals laaange Verhandlung, bei der sich die eine Seite irgendwann einfach herausnimmt zu sagen: „Ja okay, wir kommen hier nicht weiter, also isses der Preis jetzt.“, meistens dann, wenn man schon gar nicht mehr an diese Domain denkt. Und das machen sie halt mit dieser Gebotbindung, die in den AGB verankert ist.

    Für diejenigen, die nicht wissen, wie das abläuft: Man findet die Domain example.com, voll geklatscht mit Werbung und einem „Domain erwerben“ Button. Dort klickt man drauf, und muss erstmal eine E-Mail-Adresse angeben, um überhaupt einen initialen Preis angezeigt zu bekommen. Dieser wird einem dann via Mail zugeschickt, bzw. besser gesagt ein Link zur Verhandlungsplattform. Dort denkt man sich dann: "Puh, 15.000 € will ich dafür nicht zahlen", und vergisst das ganze erstmal wieder. Aber dann wird man regelrecht vollgespamt, je nach Domain und Preis alle paar Tage / Wochen mit geringeren Preisen, in der Hoffnung, dass man dann doch nochmal einsteigt, und dann geht das ganze wieder los...

    Ich selbst kenne mehrere Fälle, die da mit ein oder zwei guten Texten wieder rauskamen – mich eingeschlossen. Entweder, weil die bei realtime keine Lust auf große Diskussionen haben, oder, weil sie wissen, dass sie bei hart auf hart verlieren würden. Beides ist eine Vermutung.


    Habe gerade auf der Suche nach dem Verhandlungs-Screenshot hier im längsten folgenden Beitrag gefunden:
    https://forum.netcup.de/sonsti…A4ngste-thema/#post217479
    p3nnyman Handelt es sich hierbei noch um die gleiche Domain von damals?

    [RS] 2000 G11 | 1000 G11 | 2x Cyber Quack | Vincent van Bot

    [VPS] 2000 ARM G11 | 1000 G9 | mikro G11s | 4x nano G11s
    [WH] 8000 SE | 4000 SE | 2000 SE

    Like 1
  • Wow, danke für dein ausführliches Post, Bud.

    Auch dass du da solche Erfahrungen gemacht hast und über die Plattform Bescheid weißt.

    Natürlich eigene Doofheit von mir. Möchte ich gar nicht abstreiten.


    Ja, genau so ist es auch abgelaufen, wie im verlinkten Post.

    Irgendwann hat er angefangen immer wieder kleinere Gegenangebote abzugeben.

    Und irgendwann kam von mir nochmal ein Gegenangebot. Und zack wurde das Gebot sofort akzeptiert. :-/

    Habe null damit gerechnet, obwohl es natürlich klar ist, dass man sich irgendwann trifft. Nur halt nicht mit sofortiger Akzeptanz.

    Aber der Typ dachte sich wohl:"Bevor ich gar kein Geld habe, nehme ich lieber das von diesem armen Trottel." :P (Ja, Galgenhumor über meine eigene Dummheit)


    ASS

    Das läuft nur über den Domainhändler.

    Du kannst mit dem Verkäufer überhaupt nichts direkt in Kontakt treten. Es soll ja anonym behandelt werden. Deswegen wird es ja "moralisch" (etwas) ausgenutzt von den Verkäufern. Die krallen sich irgendwelche Adressen, von denen sie meinen, die bringen irgendwann Kohle ein und wenn dann mal einer anbeißt, wird der so lange bearbeitet bis er am Haken ist. Und ich war einfach doof genau mich auf das Spiel einzulassen. :-/

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited once, last by p3nnyman ().

  • Und irgendwann kam von mir nochmal ein Gegenangebot. Und zack wurde das Gebot sofort akzeptiert. :-/

    Habe null damit gerechnet, obwohl es natürlich klar ist, dass man sich irgendwann trifft. Nur halt nicht mit sofortiger Akzeptanz.

    Aber dann verstehe ich dich ja doppelt nicht. Dann war doch dein Gebotsvorschlag noch niedriger, als du zu zahlen bereit gewesen wärst.

    Wenn man sich hochtasten will, dann bietet man doch von 5€ hoch und nicht von 200 runter...

  • Ja, der Preis meinerseits hatte sich fortlaufend erhöht und seiner verringert. ^^

    Keine Ahnung wo das los ging... Bei 20 Euro.

    Gibt meist einen Mindestbetrag am Anfang.


    Zwischen uns lagen aber noch circa 500,-€.

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited once, last by p3nnyman ().

  • Das ist keine Auktion sondern ein Basar, und es sieht nach einer ganz normalen Preisverhandlung aus. Was hast du erwartet? Dass der Verkäufer ein Angebot abgibt, das du akzeptabel findest, und dann zuschlägst? Hoffentlich lernst du was daraus. Das ist ja noch ein Betrag, den man verschmerzen kann. Auch Preise für sehr viel teurere Sachen werden so verhandelt.

    Edited 2 times, last by NaN ().

  • Zwischen uns lagen aber noch circa 500,-€.

    Dann hast du sie also ca 250 billiger gekriegt als erwartet? :)


    Du kannst mit dem Verkäufer überhaupt nichts direkt in Kontakt treten.

    Wird denn der Verkaufspreis veröffentlicht?

    Oder kann der Agent dir die Domain für 2000 verkaufen und dem Eigentümer sagen "Hier, wir haben 150 dafür gekriegt. iss jetzt weg"?

  • Ja, natürlich. Ist aber schon etwas viel Lehrgeld, finde ich.

    Klar, verschmerzen schon, aber für das Geld gibt es weitaus sinnvollere Anschaffungen, die man tätigen kann.

    Z.B. eine Kapp- und Gehrungssäge mit Alu-Untergestell, die ich mir schon fast mal bestellt hätte. Das wäre eine wirklich sinnvolle Anschaffung für Haus und Hof.

    Aber für so eine dämliche Domain?! X(


    ASS

    Es gibt eine offizielle Rechnung, die dir zugestellt wird sobald der Fall vom Treuhänder bearbeitet wurde. Der Verkäufer hat den gebotenen Preis ja akzeptiert. Ist alles sichtbar.

    Allerdings finde ich es merkwürdig, dass man den Gebotsverlauf nun nicht mehr einsehen kann. Auch nicht im Kundenkonto.

    "In die Ruhe, liegt die Würze." - Peter Ludolf

    Edited 3 times, last by p3nnyman ().