online Buchhaltung selfhosted

  • g*Sales setze isch schon seit knapp 5 Jahren ein und bin top zufrieden! An g*Sales will ich eigentlich auch nichts ändern, aber ich suche etwas um auch die Eingangsrechnungen zu bearbeiten und somit die Vorsteueranmeldungen zu erledigen.


    Bisher habe ich die Rechnungen von g*Sales über die API zu sevDESK geschickt, doch die automatische Zuordnung der Belege zum Kontoauszug ist über die API eine Katastrophe, 80 % der wirklich eindeutigen Belege werden falsch gebucht. Laut Entwickler ist das Problem bekannt, wird aber sicherlich nicht die nächste Zeit behoben.

    Ich nutze die "Ausgabenverwaltung" die mitlerweile aber nicht mehr vertrieben wird hierfür. Habe mir diese selber was angepasst, so dass diese unter PHP 7 läuft und optisch besser integriert ist.


    https://www.creavo.de/produkte…-ausgaben-verwaltung.html

  • Ich nutze die "Ausgabenverwaltung" die mitlerweile aber nicht mehr vertrieben wird hierfür. Habe mir diese selber was angepasst, so dass diese unter PHP 7 läuft und optisch besser integriert ist.


    https://www.creavo.de/produkte…-ausgaben-verwaltung.html

    Diese hatte ich anfangs auch, ich war auch wirklich zufrieden damit.

    Allerdings suche ich vereinfachung in der Buchhaltung, auch mit der Ausgabenverwaltung ist der Aufwand noch recht hoch.


    Seit zweit Tagen teste ich jetzt FastBill. Die API ist super und alle nötigen Funktionen sind enthalten, hab dafür jetzt mal die Schnittstelle zu g*Sales programmiert.

    Ich muss wirklich sagen, Anfangs war ich schon etwas skeptisch nach den Problemen mit sevDESK, aber bisher gab es wirklich 0,00 Probleme. ^^


    Auch die Automatisierte Zuordnung über den Kontoauszug klappt sehr gut, alles was ich bisher getestet habe sieht sehr vielversprechend aus :):):).


    Ich halte euch auf dem Laufenden!

  • g*Sales setze isch schon seit knapp 5 Jahren ein und bin top zufrieden! An g*Sales will ich eigentlich auch nichts ändern, aber ich suche etwas um auch die Eingangsrechnungen zu bearbeiten und somit die Vorsteueranmeldungen zu erledigen.

    Dennoch finde ich nichts über die GoBD. Bei der nächsten BP biste dann fällig. Ist mir leider auch passiert mit Invoice Ninja. Software die selbst gehostet ist, lassen die nicht durchgehen.

  • Was hat das mit deinem "unterschreiben" zu tun?

    Wenn die Software nicht GoBD zertifiziert ist und du ne Prüfung bekommst, brauchen die keine Unterschrift von dir. Dann gibt einfach dicke Gebühren für dich.


    Da Xentral selbst gehostet ist, wird es da sicher auch Probleme geben.


  • völliger Unsinn ein "GoBD" Zertifikat ist keine bindende Aussage über die Wirksamkeit und Sicherheit für einen selbst. Schlussendlich ist man als Untenehmer selbst in der Pflicht GoBD konform zu arbeiten und das ist mit selbst gehosteter Software sehr wohl machbar. Hierfür gibt es Leitlinien der jeweiligen Softwarehersteller. Am wichtigsten ist die Dokumentation und das Nachweisen für das Finanzamt dass nach GoBD alles eingehalten wurde.



    Das Zertifikat der Hersteller bringt dir keine Rechtssicherheit bei fehlender Dokumentation oder falschem Vorgehen!


    Mit meinem "unterschreiben" möchte ich lediglich sagen dass man nicht zwangsweise auf eine proprietäre / fremd gehostete Anwendung mit einem "Zertifikat" angewiesen ist.



  • Schau mal weiter oben, da schreibe ich das selbst gehostete Software grenzwertig ist. Daraufhin sagtest du: Kann ich so nicht unterschreiben


    Dazu fehlen aber weitere Informationen. Hattest du schon nen Prüfer im Haus? Kannst du per SQL etwa nicht die Tabellen ändern, beim xentral?

  • Dennoch finde ich nichts über die GoBD. Bei der nächsten BP biste dann fällig. Ist mir leider auch passiert mit Invoice Ninja. Software die selbst gehostet ist, lassen die nicht durchgehen.

    Mein g*Sales ist selbst gehostet ;)

    https://www.gsales.de/bestellung


    Bezüglich selbst gehosteter Software, warum sollte das ein Problem sein? Grundsätzlich ist es doch so, dass ich jede Software irgendwie manipulieren kann, wenn ich will.

  • Ich hab mein Rechnungssystem selbst entwickelt und die Buchhaltung kann ich noch im Excel machen. Ich könnte jederzeit alles abändern / anpassen. Das darf also kein Argument für die Konformität einer Software sein. Wer will, der kann.. unabhängig von der eingesetzten Software. Ob das nun SaaS oder Selfhosted ist spielt dabei keine Rolle. Ich hatte zumindest bisher keine Probleme damit - aufgrund dessen, dass meinen Steuerausgleich auch der Steuerberater macht und deshalb die Haftung für die Richtigkeit übernimmt und damit selbst nochmal alles prüft passt imho alles.

  • Wenn ihr Software einsetzt, dann muss die halt bestimmten Gesetzen folgen. Ihr könnt auch ne Excel Liste nehmen oder Word, aber dann dürft ihr die Datei nicht speichern, dürft es nur ausdrucken.


    Es müssen halt Protokolle geschrieben werden. Die elektronische Archivierung muss eine Unveränderbarkeit sicherstellen.


    Aber wie ich schon sagte, das macht hier wenig Sinn weiter zu reden. Ich vermute ihr hattet noch keine Prüfung.
    Ihr schreibt zwar "ich hatte keine Probleme damit" aber was heißt das bei euch?

    Hattet ihr einen Prüfer in der Firma und dieser hat bestätigt, dass alles ok ist?

    Weil nur dann könnt ihr auch behaupten, keine Probleme zu haben.

  • eure Kommentare zeigen deutlich, dass ihr mit dem Thema nichs zu tun habt

    Oh, ich habe durchaus mit der GoBD, sowie DSGVO, bzw der RGPD zu tun.

    Entweder sie werden eingehalten, oder nicht. Diese Entscheidung liegt bei einer Steuerprüfung immer bei dem prüfenden Beamten. Deshalb heißen sie Grundsätze und nicht Verordnung.

    Dass die Aufzeichnung oder Archivierung in fremden Händen liegen muss, kann ich in 2019/0962810 zumindest nicht finden.


    Hattet ihr einen Prüfer in der Firma und dieser hat bestätigt, dass alles ok ist?

    Weil nur dann könnt ihr auch behaupten, keine Probleme zu haben.

    Falsch.

    Wenn der nächste Prüfer die Grundsätze anders auslegt, gelten wieder andere "Probleme".

  • Ich würde die Finger von "selbstgebauten" Sachen in diesem Fall lassen.

    Wie Gargamel schreibt alles ist gut bis zur ersten BP ;)


    Bei mir habe ich Wiso mein Büro im Einsatz. Damit fährt es sich ganz gut. Aber auch hier gibt es hin und wieder Probleme und man muss manuell nachkontrollieren. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Selbst hier finde ich muss man sich mit der Materie auseinander setzten. Nicht jeder kann oder will das aber machen. Und spätestens an diesem Punkt sollte man dringendst einen Steuerberater nehmen.


    Und wenn man dann auch noch Sachen aus dem Ausland kauft oder in das Ausland verkauft.. mit einer selbst-gebastelten Lösung und ohne wirklich tiefes Hintergrundwissen... gute Nacht ;)


    Zitat

    Die elektronische Archivierung muss eine Unveränderbarkeit sicherstellen.

    This....

    Und das kann WMB meine ich auch nur durch ein Modul welches nicht gerade günstig ist.

    Deutlich besser ist man in meinen Augen mit Software wie ecoDMS unterwegs.

  • Viele Freelancer schreiben ihre Rechnungen seit Jahren problemlos mit Word, weshalb ich definitiv bei meiner Lösung bleibe. Im Excel hab ich eh zusätzlich die Änderungshistorie aktiv. Das sollte ausreichen.

  • In g*Sales ist eine umfangreiche Historie je Kunde, Angebot, Rechnung, usw. enthalten. Es wird also jeder Schritt, bzw. jede Änderung in der Software als auch über die API genau protokolliert. Im Falle einer Rechnung sieht das so aus:


    pasted-from-clipboard.png



    Praktisch gesehen könnte also nur über die Datenbank manipuliert werden.


    Aber ich glaube wir schweifen hier vom Thema ab.


    Ich habe jetzt FastBill fast 10 Tage getestet, grundsätzlich gefällt mir die Software sehr gut und könnte alles was ich brauche. Allerdings kann es bei vielen Belegen schnell teuer werden, also werde ich weitersuchen oder meine eigenen Tools ausbauen. Vorrangig geht es mir jetzt um den Abglich der Einnahmen mit der Bank.


    VG

  • ASS und @ A:H

    Ihr seid halt vielleicht kleine Freelancer, wahrscheinlich für niemanden interessant. Wohlmöglich nicht mal verpflichtet zu bilanzieren. Da komm der Prüfer dann alle 20 Jahre und ihr zeigt deutlich, dass ihr noch nie einen gesehen habt. Oder zumindest sehr seltsame Exoten davon :)

    Rechnungen in Excel / Word speichern ist nicht Auslegungssache, sondern schlicht falsch. Dafür gibt's dann auch Strafen.

    Ich habe jetzt so viele Prüfungen begleitet und da war nie irgendetwas Auslegungssache, wir sind doch nicht im Sudan. Es gibt ein Gesetzt und das nehmen die Prüfer. Nicht mehr und nicht weniger.

    Und wenn da einer mit seiner Exceltabelle ankommt, hat der Prüfer leichtes Spiel.

    Auch habe ich nicht gesagt, dass es unmöglich ist Daten selber zu hosten / Verwalten. Habe ich jedoch eine Webanwendung ohne etwas wie z.B. Datomic oder BigchainDB, dann funktioniert das nicht.


    peng Das Wiso ist echt nett, aber leider in einigen Fällen zu teuer. Zumindest benötigt man meist viele Plugins, die monatlich kosten.

    Oft bekomme ich auch Produkte als Abo nicht vom Tisch.

    Wiso habe ich zu testzwecken neben Lexware laufen, bisher gefällt es mir am besten.

  • Lach.

    Bezichtigt uns, ohne uns auch nur annähend zu kennen, kleine Klitschen ohne jegliche Ahnung zu sein,

    Reklamiert die alleinige Weisheit für sich und nennt dann Lexware und Wiso (welche ICH nun wiederum eher als "Hobbyselbständigenprodukte" bezeichnen würde), "echt nett" und Testet Abos.

    Eindeutig ein Fall für meine Ignoreliste.

  • Dennoch finde ich nichts über die GoBD. Bei der nächsten BP biste dann fällig. Ist mir leider auch passiert mit Invoice Ninja. Software die selbst gehostet ist, lassen die nicht durchgehen.

    Sorry das ist schlicht falsch. Vielleicht hast du einfach den Grund nicht richtig verstanden, vielleicht ist InvoiceNinja wirklich ein Problem, aber so pauschal ist es schlicht falsch.

  • ASS und @ A:H

    Es gibt ein Gesetzt und das nehmen die Prüfer. Nicht mehr und nicht weniger.

    Tatsächlich halten sich die Finanzbehörden meist streng an Verwaltungsinnenrecht, z.B. BMF-Schreiben und die zig Durchführungsverordnungen. Die weichen oft mehr oder weniger stark vom eigentlich geltenden Recht ab. Verwaltungsinnenrecht ist, wie der Name schon sagt, nicht für den Bürger anwendbar.

    Nur weil ein Prüfer meckert, heißt das also nicht, dass der auch Recht hat. Im Zweifelsfall entscheidet der Gang vors Finanzgericht.

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com