Man kann eigentlich nicht davon ausgehen, dass jemand die Datenschutzerklärung unter Fakten findet.
Sie ist auch auf der rechten Sitemap verlinkt - die eigentlich auf jeder Unterseite zu sehen ist.
Ich sehe hier eher das BGH Urteil von 2006 - welches über das TMG sagt, dass ein Impressum innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein muss - der Begriff "Unterseite" ist hier also sehr flexibel.
Was Google angeht sehe ich das leider durch meinen Scriptblocker nicht - das habe ich natürlich nicht beachtet.
Das Ablehnen im Untermenü ist auch problematisch -> ablehnen und akzeptieren muss gleich "schwer" sein
Macht keiner - dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit hier angemahnt zu werden sehr gering.