AS197540 (Netcup) auf UCEPROTECT-Level3 gelistet

  • julian-w dein doofer Kommentar der kompletter Quark ist, war nicht anders zu erwarten;

    und cltrmx Quatsch; schon mal der Gedanke gekommen, dass die Dinger so alt sind, dass sie (a) verjährt -> auch f. DIch doofer @julian_w mal ein Tipp: Klappe halten wenn man keine Ahnung hat;

    Du musst ja nicht gleich beleidigend werden.

    Zitat

    und ich klink mich jetzt raus; weil auf dem Layer zu diskutieren ist unter dem Niveau einer Demenzheilanstalt;

    Tut mir Leid, dass die Diskussion nicht auf deinem Niveau abläuft. Ich wollte deine Aussage nur (richtig) verstehen ;).

  • Du musst ja nicht gleich beleidigend werden.

    Nein, und mich durch Kommentare hinten rum f. einen Idioten hinzustellen braucht auch keiner (@julian_w);


    es gilt immer noch der Grundsatz: "Wahr ist nicht was Du sagst, wahr ist was der andere versteht"


    Ich wollte deine Aussage nur (richtig) verstehen ;).

    der langen Rede kurzer Sinn, durch Verjährung wird illegales legalisiert; das ist der Rechtsstaat¹;

    bei manchen gilt ajs Verjährung eigentlich nur ein paar Monate, und bei manchem x Jahre;


    z.B. ein Radarblitzer welcher nicht innerhalb dieser Frist geahndet wird, verfällt;

    (hier sprechen wir von einer Verwaltungsstrafe)


    davon bin ich ausgegangen, dass dies bekannt ist,

    vor allem wenn irgendwelche Rechtsvorschriften genannt werden;


    darum auch mein sarkastisicher Kommentar zur Regelung der Schweizer "Impressumpflicht",

    sowas ist einfach unklug, wenn man es nicht eindeutig formuliert;


    und zurück zu UCEprotect; es kann denen an Hand der Sachlage heute keiner juristisch an;


    auch wenn Du mit der Feststellung dass es sich um pers. Daten handelt richtig liegst,

    sind es dennoch keine geheimen Daten, welche öffentlich gemacht wurden;

    den "Beschwerdeführern" war dies sehr wohl damals bereits bewußt, und wenn

    hätten sie damals - innerhalb der Verjährungsfrist - dagegen vorgehen müssen;


    in AT gilt z.B. eine Frist von 3 Jahren f. nicht gelegte Rechnungen;

    d.h. vergisst der Installateur eine Rechnung zu schicken, und fällt es ihm nach den 3 Jahren erst ein

    dass da was war, hat er Pech gehabt;


    ¹ zur Info: in den USA geht es sogar einen Schritt weiter, dass ein Freispruch wirklich frei heißt,

    d.h. man darf wegen des selben Delikts kein 2tes mal angeklagt werden;

    hierzulande bedeutet ein Freispruch innerhalb der Verjährungsfrist nur bedingt 'frei';

    sollten neue Beweise auftauchen, kann es innerhalb dieser Frist immer noch zu einen Schuldspruch kommen;


    in den Medien schlug damals der Prozess um O J Simpson ja gewaltig ein: https://de.wikipedia.org/wiki/…ozess_gegen_O._J._Simpson

    er ist ein freier Mann, jetzt ist es halt ¼ Jh, her;

    die Entschädigungszahlungen würde ich bei den Verhältnissen salopp einfach mal mit Portokasse bezeichnen,

    hat also auch nicht weh getan;



    darum wär ich dafür dass jeder Mailserver - nur die welche als MX dienen - eine Art "Paywall" davor hat;

    Mails die man kennt kann man durchlassen, alles andere wird mit einem freundlichen


    "Bitte innherhalb 48 Stunden den Betrag ... bezahlen,

    nachdem Einlangen der Zahlung wird die Mail zugestellt;

    jedeoch spätestens nach 72 Stunden kommentarlos gelöscht"


    automatisch beantwortet;


    wer will kann hier eine "Waage" einbauen, und z.B. f. jedes angefangene kByte zusätzlich 0,001 EUR berechnen;

    SPAM gibt es dann sicher keinen mehr;


    natürlich die Sachen wie SPF, DKIM, DMARC bleiben weiterhin bestehen;

    aber Blacklisten würde man nicht mehr brauchen;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • mainziman Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin an dieser Stelle jetzt (auch?) raus, wir drehen uns mal wieder im Kreis :).

    Ich bin auch raus :thumbup:


    Wenn grundlegende Rechtsbegriffe verdreht werden, macht es einfach keinen Sinn, "fachlich" zu diskutieren. Und wenn man wegen seinen eigenen Zitaten jemand anderen als "Blöder" hinstellt, sagt das eigentlich schon genug. Du hast das geschrieben, nicht ich ;) Scheinbar steht das Mainzelmännchen nicht sonderlich zu seinen eigenen Posts...


    Es gilt: Illegales wird durch Verjährung nicht legal.

    Die Verjährung hat im Zivilprozess die Rechtsfolge, dass der Beklagte ein Leistungsverweigerungsrecht hat, wodurch Ansprüche gegen Ihn nicht mehr geltend gemacht werden können. Im Strafrecht (betrifft auch Ordnungswidrigkeiten) stellt die Verjährung ein Verfahrenshindernis da, wodurch die Straftat (Ordnungswidrigkeit) nicht weiter verfolgt (und bestraft) werden kann. Zusätzlich gibt es noch die Verwirkung, wenn die Geltendmachung zu einem (bewusst) späteren Zeitpunkt gegen Treu und Glauben verstößt.


    Illegales kann dann nicht mehr bestraft werden, wird aber zu keinem Zeitpunkt legal!

  • der langen Rede kurzer Sinn, durch Verjährung wird illegales legalisiert; das ist der Rechtsstaat¹;

    Nein, Verjährung hemmt lediglich die Verfolgbarkeit einer bestimmten Handlung zwecks Herstellung des Rechtsfriedens, das Verhalten wird dadurch nicht "legalisiert". Wenn ich meinen Nachbarn erschieße und im Wald vergrabe und niemand findet die Leiche innerhalb von 20 Jahren, ist das - wer hätte es gedacht? - trotzdem rechtswidrig.


    EDIT: Ups, das hatte julian-w ja bereits wesentlich ausführlicher erklärt :)

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

  • macht es einfach keinen Sinn, "fachlich" zu diskutieren.

    sachlich zu bleiben wäre mal ein Anfang ...; und wenn Dinge dann durch Herausreißen aus dem Kontext, damit etwas anders meinend auf einem eingehackt werden,

    hast das mit "sachlich" nix zu tun.


    mfnalex wenn Du das Wort "Verfolgbarkeit" verwendest, sprichst Du hier von Strafrecht, oder; weil hier gehts ja doch nur um Zivilrecht;


    Die Verjährung hat im Zivilprozess die Rechtsfolge, dass der Beklagte ein Leistungsverweigerungsrecht hat,

    und um sachlich zu bleiben, und mir zu unterstellen mit Begriffen um sich zu werfen; tu ich das mal bei Dir hier nicht;

    aber das Leistungsverweigerungsrecht hat man IMMER.

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Falsch (ging doch um die DSGVO/Datenschutz/Impressumspflicht, soweit ich dem hier folgen konnte)

    und das ist nicht Teil des Zivilrechts?


    und Dein falsch zum Leistungsverweigerungsrecht stimmt; weil was Du meinst Leistungspflicht, die entfällt nach Verjährung;


    mfnalex erkärt des einfach besser;)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Wenn ich meinen Nachbarn erschieße und im Wald vergrabe und niemand findet die Leiche innerhalb von 20 Jahren, ist das - wer hätte es gedacht? - trotzdem rechtswidrig.

    Das könnte aber auch Mord sein. Mord verjährt in Deutschland nach § 78 Abs. 2 StGB nicht. Was es dann nicht nur rechtswidrig sondern auch weiter verfolgbar macht.

  • das ist nicht Teil des Zivilrechts?

    Nein (Bußgelder sind z.B. nie Teil des Zivilrechts, sondern des Verwaltungsrecht)

    Dein falsch zum Leistungsverweigerungsrecht stimmt

    korrekt

    weil was Du meinst Leistungspflicht, die entfällt nach Verjährung

    Dies ist eine Konsequenz aus dem Leistungsverweigerungsrecht (in DE §214 BGB). Es gibt noch andere Fälle, in denen ein Leistungsverweigerungsrecht vorliegt (z.B. ungerechtfertigten Bereicherung)


    Damit bleibt es dabei, dass man NICHT immer ein Leistungsverweigerungsrecht hat, sondern NUR wenn ein Grund dazu vorliegt (Gründe sind z.B. im BGB § 214, 821, 853, 1629, 1973 ,1975, 1990, 2083).

  • doch man hat immer das Recht eine Leistung zu verweigern,

    nur wenn man dazu verpflichtet ist, nützt das nichts;;)

    ich würd sagen "Leistungsverweigerungsrecht" ist der falsche Terminus;

    sprechen wir lieber von nicht mehr bestehender "Leistungspflicht";)


    das ist aber eine sehr gewagte Aussage von dem komischen "Wolfhausen" - der Wolf im Schafspelz?


    "Unseren Tests zufolge schaffen es seriöse Provider nicht, im

    UCEPROTECT-Level 3 gelistet zu werden, die meisten bleiben deutlich

    unter 0.05% pro Woche."

    Grüße / Greetings

    Walter H.


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  • Das könnte aber auch Mord sein. Mord verjährt in Deutschland nach § 78 Abs. 2 StGB nicht. Was es dann nicht nur rechtswidrig sondern auch weiter verfolgbar macht.

    Da müsste aber ein Mordmerkmal vorliegen und das war hier ja nicht gegeben. Hätte statt "Totschlag" auch schreiben können dass ich die bereits "tote Leiche" des Nachbarn zerstückelt habe nachdem wer anders ihn umgebracht hat, § 168 StGB, also eine verjährbare Straftat. Wie dem auch sei, darum geht's hier nicht^^


    (Bitte entschuldigt die Wahl meiner Beispiele, aber je krasser die sind, desto anschaulicher ist es meistens :D)

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  • mfnalex wenn Du das Wort "Verfolgbarkeit" verwendest, sprichst Du hier von Strafrecht, oder; weil hier gehts ja doch nur um Zivilrecht;

    Gut, dann anderes Beispiel: Ich brenn dein Haus nieder. Nur weil du mich nicht rechtzeitig auf Schadenersatz verklagt hast, war das Niederbrennen des Hauses dennoch rechtswidrig :)


    (Ungeachtet jeglicher Vorschriften des Strafrechts)


    Und jetzt vertragt euch mal wieder mainziman  julian-w , ist doch sinnlos sich hier übereinander aufzuregen, sind doch hier alle eine Community :)<3

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  • mfnalex musst Du immer solche extremen Beispiele nehmen?

    nimm einfach folgendes: ich klaue aus deiner Wohnung, deinem Auto, ... etwas wertvolles;

    Du bemerkst das nicht innerhalb der Verjährungsfrist: kann ich es dann danach legal verwerten auch wenn der Diebstahl nicht legal war?^^


    @julian_w doch der Satz macht schon Sinn; die Pflicht ist höherrangig als das Recht; ;)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


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    • Offizieller Beitrag

    Liebe alle,


    wir schätzen es, wenn ihr zu Themen eure Erfahrungen austauscht. Bitte versteht aber, dass wir eingreifen müssen, wenn wir den Eindruck haben, dass die Diskussion beleidigend wird. Wir möchten euch daher bitten, respektvoll und fair miteinander umzugehen und zum ursprünglichen Thema wieder zurückzukommen.
    Danke für euer Verständnis.


    Liebe Grüße,
    Anna