AS197540 (Netcup) auf UCEPROTECT-Level3 gelistet

  • Wir haben in letzter zeit immer mal probleme mit Lv1 obwohl es bei uns nicht einmal Newsletter oder so gibt, vielleicht war jemand auf der gleichen webhosting IP aktiv oder so, und netcup hat uns immer gesagt dass der empfänger nicht UCE nutzen soll oder uns whitelisten oder so, wobei ich bezweifle dass das die Stadt einfach so machen würde.

    Die müsste sich aber darum kümmern, netcup kann nicht viel machen. Die erwähnte IP ist (ein) zentrales Mail-Gateway und nirgendwo sonst gelistet, ist also vermutlich kein Spammer. UCEProtect ist einfach ein unseriös Laden und ich bin verwundert, wie die einen Fuß in die öffentliche Verwaltung setzten konnten mit ihrer Erpresser-Liste (siehe dazu: RFC6471 2.2.5).Zudem schreibt UCEProtect selbst, dass die Level 3 Liste nur für "Idealisten" (und nicht die Allgemeinheit) empfohlen ist:

    Diese Liste ist für Hardliner bestimmt. Sie kann möglicher Weise Kollateralschäden anrichten, wenn Sie sie als Blocker benutzen.

    Alternativ kann man da mal eine Anfrage nach IFG stellen an die entsprechende Behörde ;)

    Aber es gibt noch andere Netzwerke, die aktuell Probleme mit UCEProtect haben und sonst nirgendwo gelistet sind: https://twitter.com/search?q=UCEPROTECT

  • 94.16.123.254 mit 46 Punkten ist immer noch online.

    da wird sich so schnell nix ändern;

    schon mal ein rDNS von der IP da gemacht?


    254.123.16.94.in-addr.arpa domain name pointer forward-relay.netcup.net.


    da wird man dem Verursacher nur sehr schwer herr, außer man dreht die Kiste mal ab :D


    julian-w unseriös hin oder her; es ist eben kein Freibrief alles und jedes jedem auf's Aug drücken zu können;

    was die einen als serösen Newsletter bezeichnen, nenen andere bereits illegalen SPAM und sorgen f. ein Listing auf solchen Blacklists;

    sehr effektiver SPAM-Schutz;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Habe dafür ein Skript, was regelmäßig per Cron aufgerufen wird:

    ersetze dabei Zeile 108 durch das

    Code
    iprev="$(host $ip)"
    /bin/ipcalc -c -s -4 $ip
    if [ $? -eq 0 ]; then
    ip_arpa="${iprev%%.in-addr.arpa*}"
    fi
    
    /bin/ipcalc -c -s -6 $ip
    if [ $? -eq 0 ]; then
    ip_arpa="${iprev%%.ip6.arpa*}"
    fi

    und es funktioniert auch mit IPv6 :)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Ich bin aktuell auch mit einer IP bei einem anderen Hoster betroffen, da wurde auch das ASN auf Level 3 gelistet. Die Antwort von Support war da: "Wir wisssen von dem Problem und gehen davon aus, dass es in den nächsten Tagen behoben ist." Also vmtl hoffen die auch nur drauf, dass sie in einigen Tagen auch gedelistet werden. Ich behalte mir vor, hier weiter zu spekulieren.

    Ich empfinde diese Seite allerdings auch nur als eine Frechheit. Super "moderne" Webseite ohne Impressum, voller arroganter Aussagen und inklusive Blossgestellter Kontaktanfragen. Die sind zwar teils schon auch nicht ohne Tippfehler aber... naja...

    Alles in allen wirken die einfach nur unseriös und ich wundere mich ebenfalls, wie die in Behörden gekommen sind.

  • Super "moderne" Webseite ohne Impressum

    daran stossen sich anscheinend einige; nur diese Impressumspflicht ist in Dt. Recht verankert;

    und der Urheber einer Seite kann auch Staatsbürger eines anderen Landes sein, und unterliegt somit NICHT Dt. Recht;

    wo der Server steht ist dabei unerheblich - genau das sagen die auch;


    nicht UCEPROTECT muss beweisen nicht der Impressumspflicht zu unterliegen,

    sondern die Gegenseite, die sich daran stößt, dass ...;

    darum viel Spaß mit der Abmahnindustrie, welche es nebenbei bemerkt auch nur in Dtl. gibt;


    es ist in vielen Köpfen noch nicht manifestiert, dass es im Internet keine nationalen Grenzen gibt;

    aber dennoch kein rechtsfreier Raum ist;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • daran stossen sich anscheinend einige; nur diese Impressumspflicht ist in Dt. Recht verankert;

    und der Urheber einer Seite kann auch Staatsbürger eines anderen Landes sein, und unterliegt somit NICHT Dt. Recht;

    wo der Server steht ist dabei unerheblich - genau das sagen die auch;


    [...]

    Da sagt das Telemediengesetz im §1 Absatz 6 etwas anderes....

  • gabs da nicht irgendwie n rechtskonstrukt dass man sich an die gesetze des marktes halten muss in dem man agiert?

    Das zugehörige Stichwort lautet "Marktortprinzip" und gilt für die DSGVO, aber nicht notwendigerweise für andere Gesetze/Regelungen.

    VServer IOPS Comparison Sheet: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1w38zM0Bwbd4VdDCQoi1buo2I-zpwg8e0wVzFGSPh3iE/edit?usp=sharing

  • Da sagt das Telemediengesetz im §1 Absatz 6 etwas anderes....

    Jetzt soll jeder Australier mit einer Internetverbindung, der dadrüber eine Website anbietet, sich an deutsche Gesetze halten?

    Und demnächst soll ich mich auch an das TMG von Timbuktu halten?


    So funktioniert das Internet nurnmal nicht - und der Betreiber der Seite, ein Schweizer, muss jetzt nicht Gefahr laufen nach Deutschland ausgeliefert zu werden.

  • Zitat

    Impressumspflicht in der Schweiz

    Auf jeder geschäftlichen Website, auf der Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ist ein Impressum seit 2012 Pflicht.

    Quelle: Link (gestützt auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG))


    Vielleicht wollen sie sich rausreden, weil die Website 2003 das letzte mal überarbeitet wurde... :rolleyes:

    CentOS 7 / nginx / php-fpm / postfix / rspamd / clamav / dovecot / nextcloud running on RS 1000 SSDx4 G8 / VPS 500 G8 / VPS 2000 G8 Plus

  • Jetzt soll jeder Australier mit einer Internetverbindung, der dadrüber eine Website anbietet, sich an deutsche Gesetze halten?

    Und demnächst soll ich mich auch an das TMG von Timbuktu halten?


    So funktioniert das Internet nurnmal nicht - und der Betreiber der Seite, ein Schweizer, muss jetzt nicht Gefahr laufen nach Deutschland ausgeliefert zu werden.

    naja wenn man eine Seite erstellt die sich an Deutsche richtet, sollte man sich da an die regeln halten.

  • Eben auch festgestellt...


    Wie lasst ihr euch über ein Blacklisting informieren?

    über mxtoolbox.com lasse ich mich informieren. Momentan hat der Block noch keine Mails von meinen Nutzern verhindert; die Anzahl der Abuses auf der ASN scheint aber auch runterzugehen, sodaß wir Hoffnung haben, daß dieser Block bald von selbst verschwindet. Lt. Support scheint netcup wenig motiviert, die Listung kostenpflichtig zu entfernen - kann ich gut nachvollziehen.

  • Jetzt soll jeder Australier mit einer Internetverbindung, der dadrüber eine Website anbietet, sich an deutsche Gesetze halten?

    Und demnächst soll ich mich auch an das TMG von Timbuktu halten?


    So funktioniert das Internet nurnmal nicht - und der Betreiber der Seite, ein Schweizer, muss jetzt nicht Gefahr laufen nach Deutschland ausgeliefert zu werden.

    Wenn er auf dem deutschen Markt Waren oder Dienstleistungen anbietet, dann muss er sich an das deutsche Wettbewerbsrecht halten, weil er im Wettbewerb zu deutschen Anbietern steht. Dazu zählt u.a. auch die Impressumspflicht. Und wenn du Waren in Timbuktu anbietest, dann musst du dich an die dortigen Gesetze halten, falls es da welche gibt :evil:. Zuallermindest wenn die Website (auch) in der dortigen Landessprache angeboten wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, einen solchen kann und darf es auch gar nicht geben. So mag das Internet (noch) nicht funktionieren, aber anders kann es auf Dauer gar nicht funktionieren. Wir reden hier schon lange nicht mehr von einer Vernetzung von internationalen Universitäten zum Zweck der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, sondern von einem Netz, zu dem mittlerweile jeder DAU Zugang hat und das mittlerweile hauptsächlich für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Und wer mir Waren verkaufen, aber seinen Namen und/oder eine Kontaktmöglichkeit nicht nennen will, der ist natürlich unseriös und ein Handelspartner, mit dem zumindest ich persönlich keinerlei Geschäfte machen würde, manch andere aber leider schon.


    Anders sieht es mit rein privaten, nicht kommerziellen Webseiten aus, die zudem auch keine Werbung schalten. Wer also nur seine Katzenbilder zeigt, ohne sie zum Kauf anzubieten oder sonstwie Geld damit zu machen, der mag zwar auch im Wettbewerb stehen mit anderen Katzenbilderherzeigern, muss sich aber nicht an das deutsche Wettbewerbsgesetz halten. Und wenn der Australier seine Website nicht auf deutsch anbietet und seine Waren auch nicht nach Deutschand liefert, dann muss er das auch nicht, weil er nicht im Wettbewerb zu deutschen Anbietern steht.

  • Wenn er auf dem deutschen Markt Waren oder Dienstleistungen anbietet, dann muss er sich an das deutsche Wettbewerbsrecht halten, weil er im Wettbewerb zu deutschen Anbietern steht. Dazu zählt u.a. auch die Impressumspflicht.

    das kann so nicht stimmen; weil sobald ein Online-Shop den Versand nach Dtl. nicht explizit ausschließt, ..., müsste f. ihn demnach Dt. Recht gelten, obwohl vlt. sogar außerhalb der EU ansässig ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • das kann so nicht stimmen; weil sobald ein Online-Shop den Versand nach Dtl. nicht explizit ausschließt, ..., müsste f. ihn demnach Dt. Recht gelten, obwohl vlt. sogar außerhalb der EU ansässig ...

    Im Zweifelsfall ist das sowieso immer ein Fall für anwaltliche Beratung. Spannend wird es aber gerade wenn außerhalb der EU ansässig. Innerhalb der EU gilt das Herkunftslandsprinzip, ein Anbieter muss nur die entsprechenden Gesetze seines Landes beachten. Hier gelten allerdeings auch entsprechende Vorgaben der EU, die alle Mitgliedsländer umzusetzen haben. Außerhalb der EU gilt dieses Prinzip nicht. Hier dürfte das Marktortsprinzip greifen, sofern der ausländische Anbieter in Deutschland um Kunden für seine Waren oder Dienstleistungen wirbt. Das ist natürlich wieder ein weites Feld für Juristen und man muss den Einzelfall betrachten. Bietet der (z.B.) US-amerikanische Anbieter Teile seiner Website-Inhalte auch in Deutsch an oder nutzt eine de-Domain, ist das sicher ein starkes Indiz dafür, dass er auf den deutschen Markt abzielt. Ebenso wenn es um in Deutschland zu erbringende Leistungen geht. Im konkreten Fall sicher spannend, insbesondere auch die Frage, in welchem Land denn hier die Leistung erbracht wird, wobei ja abgesehen davon auch in der Schweiz eine Impressumspflicht besteht. Wie es da aber mit Abmahnungen aussieht weiss ich nicht, vermutlich bei weitem nicht so einfach wie in Deutschland. Andere Länder haben offenbar keine so große Anwaltsschwemme wie wir :D;(, da haben die Anwält_innen wohl genug mit anderen Fällen zu tun.

  • Zuallermindest wenn die Website (auch) in der dortigen Landessprache angeboten wird

    das sagt nichts aus;

    es geht sogar soweit, dass obwohl die Website in Dt. Sprache ist, dich ein Laden auf die intl. Seite in Englisch verweisen darf;

    dass man damit potentielle Kunden womöglich verschreckt ist ein anderes Kapitel, aber genau das macht(e) ein Laden,

    wie ich bei was bestimmten angefragt habe; dort ist die Website in Deutsch (.de) echt nur f. Kunden in Deutschland;

    f. in Österreich/Schweiz ansässige Kunden, wurde man allen Ernstes auf die intl. Seite (.com) in Englisch mit überteuerten sachlich nicht nachvollziehbaren Preisen verwiesen, nebenbei waren die Preisangaben in US$;

    ich habs sein lassen ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Von der Impressumspflicht mal abgesehen: Es wird besser, aber zwei IPs haben heute noch was in die Spamfallen eingeliefert. (Wenn auch jede IP nur eine Mail)

    46.38.251.90 mail.30tageserver.de
    94.16.123.254 forward-relay.netcup.net