Irreführende Whois-Daten bei über netcup registrierten .at Domains

  • Zusätzlich: https://www.nic.at/de/meine-at…domain-suche/whois-policy

    Zitat: Will eine Privatperson trotzdem öffentlich aufscheinen, ist dies auf ausdrücklichen Wunsch möglich

    möglich heißt aber nicht, dass du das Recht darauf hast :/ Das WHOIS sieht wohl keinen "DSGVO-visible-Parameter" vor, daher wird bei nic.at wohl der ORGANISATION-Typ dazu "missbraucht". Aber du bist ja keine Organisation, sondern eine Privatperson was von nic.at wohl nicht ganz clever gelöst ist. Von daher liegt das Problem hier eher an nic.at, die etwas den Standard verbiegen.

    Ad Aussage Tech-C müsse eine Person beinhalten - falsch, auch hier habe ich den Link oben bereits gepostet. Gerne nochmals:

    Die Empfehlung der NIC.at lautet auch beim Tech-C keine natürliche Person anzugeben: https://www.nic.at/de/meine-at…domain-suche/whois-policy

    Zitat: Diese Regelung gilt nicht nur für den Domain-Inhaber, sondern auch für die technische Kontaktperson (Tech-C) ... Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfiehlt nic.at bei juristischen Personen auf die Angabe von natürlichen Personen als Ansprechperson und personalisierten E-Mail-Adressen zu verzichten.

    Auch hier ist es eine Empfehlung, und kein Zwang. Allgemein wird beim tech-c fast immer eine "Kontaktperson" angegeben was in gewisser Weiße auch sinnvoll ist. Bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern ist es schon gut direkt zu wissen an wen man sich wenden muss, und eine personalisierte E-Mail wird nicht verwendet. Von daher kann ich das auch nicht nachvollziehen. Der Hinweis ist wohl eher im Zuge der DSGVO entstanden, da Datensparsamkeit jetzt Vorschrift ist.

    Der derzeit aufscheinende Tech-C Handle ist ganz offensichtlich also keine PERSON sondern eine ORGANISATION, und die Empfehlung lautet hier keinen Personennamen einer natürlichen Person einzutragen.

    Das widerspricht sich doch jetzt etwas... oder was willst du uns damit sagen, demnach dürfte wenn du als ORGANISATION anerkennt wirst auch nicht dein Name da stehen :/ Davon ab empfiehlt die nac.at dir quasi nicht öffentlich im WHOIS zu stehen, dieser Empfehlung willst du ja auch nicht folgen.

    Die Schuld für die Problematik auf nic.at zu schieben erscheint mir nicht ganz passend. Immerhin reagiert nic.at nur auf die DSGVO und hat ja auch kommuniziert welche Möglichkeiten und Änderungen sich dadurch ergeben.

    Ist es aber im Grund schon, der Typ "ORGANISATION" ist man einfach nicht als Privatperson, ist nun mal so. Und dass das WHOIS für dich so "missverständlich" aussieht, liegt auch an nic.at. Wobei ich das auch nicht nachvollziehen kann, was da missverständlich sein soll. Im Impressum stehst du, ins WHOIS schaut quasi niemand außer die die sich auskennen. Und in Zukunft werden bei nic.at wohl 99% der Privatpersonen nicht mehr sichtbar sein. Nur weil einer vielleicht nicht richtig lesen kann, ist es doch nicht gleich für alle missverständlich.

    Ich nehme zur Kenntnis, dass trotz dieser 3 gemachten Vorschläge seitens Netcup scheinbar bislang keine Flexibilität besteht hier eine Lösung anzudenken. Dass damit auch technische Probleme (siehe mein geschildertes Problem beim Umzug zu einem Mitbewerber) auftreten wird auf den Mitbewerber geschoben.

    Und das liegt wohl eindeutig an besagtem Mitbewerber, wenn dieser sich nicht Standard-Konform verhält trifft netcup keine Schuld, vielleicht überdenkt dieser ja in Zukunft seine Praxis da es bei sehr vielen nic.at-Domains in solchen Fällen in Zukunft Probleme geben wird. Im Zuge der GDPR werden sicherlich auch noch andere Top-Level-Domains davon betroffen sein.

  • Anpassung auf die verschiedenen Registrare kostet eben. Wer Domains mit den individuellen Besonderheiten der verschiedenen Registrare braucht, sollte sich an einen spezialisierten Domain-Provider wenden. Bei Netcup gibt es eben Domains billig und nur mit dem Umfang, den alle Registrare gemein haben.

  • julian-w Danke für Deine Sicht der Dinge. Man kann alles immer aus verschiedenen Blickwinkeln sehen. Ich sehe es so, dass nic.at die für .at Domains normierende Stelle ist. Eine anzuwendende Norm die den NIC.at Regelungen widerspricht ist mir nicht bekannt. Die von nic.at publizierten Handlungsempfehlungen lösen auf unterschiedliche Art mein Problem. Man kann sich nun stur stellen, alles auf die böse EU, die DSGVO, die nic.at oder den Kunden schieben, oder man kann lösungsorientiert einfach aus den Gegebenheiten mit Augenmaß eine sinnvolle Handlungsoption auswählen und anbieten. Die nic.at hat mehrere Möglichkeiten dazu vorgeschlagen die auch meine Erwartungshaltung erfüllen würden. Netcup als Registrar müsste nur so flexibel sein in Aussicht zu stellen eine davon in absehbarer Zeit umzusetzen.


    Oder man kann wie .A. einräumt auch dem Kunden sagen: gibt's nicht, machen wir nicht, das lohnt den Aufwand bei uns nicht. Das ist völlig legitim. Wir haben keinen Kontrahierungszwang, ich als Kunde auch keinen Zwang die Domain bei Netcup zu belassen. Aber dann bitte so ehrlich sein und das nicht mit "das geht nicht, weil ... " und "das dürfen wir nicht, weil ..." argumentieren. Dem ist nicht so. Es gibt keine anzuwendende Rechtsnorm die im Weg stehen würde. Wenn man will, dann ist die Problematik auf Registrar-Seite lösbar.

  • Ich teile die Ansicht von gunnarh zu 100%: Wenn Nic.at aufgrund der Vergaberichtlinien Domainkunden ein Recht auf Nennung des Namens einräumt, dann hat der Reseller dieses auch zu gewähren. So, wie die Medienberichte der letzten Tage und die genannten Quellen das darlegen, muss ich ihm Recht geben. Das Unionsrecht auf Datenschutz nach der DSGVO setzt übrigens auch weiterhin voraus, dass zunächst überhaupt ein Datenschutzinteresse besteht. (Im Fall des öffentlichen Telefonsbuch verhält es sich gerade nicht so und WHOIS ist dem Zweck nach damit vergleichbar). Problematisch, ist etwas auch, wenn Einzelunternehmer als Domaininhaber, die auch natürliche Personen sind, ein berechtigtes Interesse haben, dass man über die Whois-Daten in mit ihnen in Kontakt treten kann - in der IT-Branche bei IP-Fragen ist das womöglich von essentieller Bedeutung. Diesfalls wäre die Publikation der Daten sogar geboten, weil der Datenschutz den Zweck der Datensammlung ja nicht vereiteln soll - Datenminimalität orientiert sich ja gerade am Zweck. Der Zweck des Whois, ist die Vorhaltung und Abfrage von inhaberbezogenen Daten einer Domain, so wie eben öffentliche Telefonbücher den Anschlussinhaber eines Telekommunikationsanschlusses preisgeben, wenn er dies wünscht - und dort steht auch nicht der Tech-C des Telefonanbieters neben dem geschwärzten Anschlussinhaber....


    Einigen Passagen aus dieser Diskussion möchte ich Denkanstösse entgegensetzen:


    Zur „Person“ im Tech-C: Ein Verein, bei dem ich Mitglied bin, hat sich gerade einen neuen Handle angelegt:

    "personname: Obmann Vorstand", also eine fiktive Personenbezeichnung, die sich auf die ausgeübte Organtätigkeit bezieht. Da sich der Vorstand dieses Vereins jedes Jahr ändert und die Vereinsdaten in einem öffentlichen Register für Jedermann abrufbar sind, erspart es zugleich administrative Arbeit. „Geschäftsführer”, „Domainsupport“ etc würde dem bei einer GmbH mit einer netcup vergleichbaren Organisationsstruktur entsprechen.


    Forenregeln: Da man bei nic.at auch Direktkunde sein kann, ist netcup als Reseller nicht nur Partner von nic.at, sondern steht so gesehen auch in Konkurrenz zu nic.at. Detto die anderen Lieferanten (den**, *TAG, ...) von Netcup sowie ihr österreichisches Schwesterunternehmen... Wo ist da die Grenze, wo die Regel zur Ausnahme?


    Anmerkung: Etwas mehr Verständnis für durchaus berechtigte Kundenanliegen würde ich mir wünschen.

    Das Verständnis auf Kundenseite könnte hingegen durch Quellennachweise für die in den Raum gestellten, für den Kunden so nicht überprüfbaren Behauptungen gestärkt werden.

    Danke!

  • ich bin froh, daß meine Daten jetzt nicht mehr im WHOIS aufscheinen,

    genau wie bei meiner .eu-Domain bzw. .de-Domain schon vor der DSGVO ...


    ich bin schon der Meinung, daß wenn jeder SPAM-Furzer seine Identität verstecken kann,

    braucht die von Privatpersonen auch nicht am Schwarzen Brett hängen;

    Danke DSGVO

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • [...]

    ich bin schon der Meinung, daß wenn jeder SPAM-Furzer seine Identität verstecken kann,

    braucht die von Privatpersonen auch nicht am Schwarzen Brett hängen;

    Danke DSGVO

    Das Zauberwort heisst „kann“, nicht „muss“. Ich unterstelle der Union nicht, dass sie die Unionsbürger mit der DSGVO wie eine Glucke vor Fehlern bewahren möchte, sondern im Gegenteil, Standards für einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Daten setzen wollte.

    (Wobei ich mir nach Lektüre des Konvolutes und insbesondere seiner Ausnahmebestimmungen da auch nicht mehr sicher bin.)


    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass die Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, da insbesondere zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt - es geht um den Umfang der Impressumspflicht mit dem Zweck eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber einer Website zu ermöglichen, für Diensteanbieter im Grunde das schiere Gegenteil aussagt. Was also nützt es mir, die Domaindaten zu verbergen, wenn ich meine Identität bei „großen Websites“ (das sind grundsätzlich all jene, die ein Werturteil abgeben oder Vergleiche ziehen) ohnehin offenlegen muss.


    Da wiehert doch der technokratische Amtsschimmel gegen den Hausverstand.

  • eripek mir ist schon klar, daß es "kann" heißt, aber bevor irgendwelcher Köse präsentiert wird,

    ist es allemal besser ein 'not disclosed' zu liefern;


    es geht weniger darum die Unionsbürger vor Fehlern zu bewahren als dubiose Machenschaften Dritter zu verhindern;

    keine Daten => kein Mißbrauch

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • eripek mir ist schon klar, daß es "kann" heißt, aber bevor irgendwelcher Köse präsentiert wird,

    ist es allemal besser ein 'not disclosed' zu liefern;


    es geht weniger darum die Unionsbürger vor Fehlern zu bewahren als dubiose Machenschaften Dritter zu verhindern;

    keine Daten => kein Mißbrauch

    Das sehe ich anders: Keine authentischen oder verifizierten Daten -> Betrugsgefahr.


    Und warum sollten juristische Personen weniger „schutzwürdig“ sein als natürliche Personen. Vereine als Betreiber werden ebenso wie AG und GmbH etc. werden offengelegt, Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften nicht? Worin besteht das Kriterium der Schutzwürdigkeit Whois-Daten. Damit ist das Whois endgültig ad absurdum geführt. und Betrug Tür und Tor geöffnet.


    Spammer haben auch andere Quellen - so zu tun, als wäre mit Whois dem Spam ein Ende gesetzt, ist etwas realitätsfern.

  • Das sehe ich anders: Keine authentischen oder verifizierten Daten -> Betrugsgefahr.


    Und warum sollten juristische Personen weniger „schutzwürdig“ sein als natürliche Personen. Vereine als Betreiber werden ebenso wie AG und GmbH etc. werden offengelegt, Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften nicht? Worin besteht das Kriterium der Schutzwürdigkeit Whois-Daten. Damit ist das Whois endgültig ad absurdum geführt. und Betrug Tür und Tor geöffnet.


    Spammer haben auch andere Quellen - so zu tun, als wäre mit Whois dem Spam ein Ende gesetzt, ist etwas realitätsfern.

    zu Punkt 1: Wer einen Internethandel betreibt gilt nicht als Privat, und somit ist auch keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;

    zu Punkt 2: Steht doch im Widerspruch zu Deinem Punkt 1 zum einem und zum anderen haste eben gerade nicht berücksichtigt, daß nur die wenigsten WHOIS-Einträge überhaupt brauchbar sind ...

    zu Punkt 3: der klassische Spammer den gibt es kaum noch, es geht mittlerweile in eine andere Richtung, und zu meinen daß die "Daten am Schwarzen Brett" hier förderlich sind ist mehr als realitätsfern;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Nachtrag: man betrachte nur mal die WHOIS-Daten von denizbank.at vs. denizbank.de ...

    In Deutschland sind die neuen Whois Regeln soweit ich weiß noch gar nicht in Kraft. Vergleiche in 1-2 Wochen nochmal.


    Wobei ich das noch relativieren muss, weil es ggf. noch Übergangsregelungen gibt.

  • Guten Morgen,



    vielen Dank für die Links zu den Berichten der nic.at. Diese waren uns nicht bekannt.


    Wir werden am Dienstag die nic.at dazu befragen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dass wir für private Personen die Sichtbarkeit im Whois wahlweise anzeigen lassen können, werden wir prüfen in wie weit wir dieses auch anbieten können.


    Aktuell beobachten wir fast eine Panik-Reaktion bei einigen Registries. Die DSGVO hat einige scheinbar massiv überrascht und es werden mehr oder wenige sinnige Problemlösungen präsentiert. Das die nic.at vorschlägt Handles von privaten Personen als ORGANISATION zu speichern damit deren Daten im Whois angezeigt werden, war uns bislang nicht bekannt. Unter Beachtung das der Typ ORGANISATION bei allen anderen Registries Organisationen vorbehalten ist, ist das ganze zudem höchst fragwürdig. Naja, bei der Denic sind auch einige Reaktionen auf die DSGVO schwer nachvollziehbar...


    Viele Grüße


    Felix Preuß

  • In Deutschland sind die neuen Whois Regeln soweit ich weiß noch gar nicht in Kraft. Vergleiche in 1-2 Wochen nochmal.


    Wobei ich das noch relativieren muss, weil es ggf. noch Übergangsregelungen gibt.

    ja ich denke auch, daß bei der DENIC noch nichts bezüglich der neuen WHOIS Regeln implementiert wurde;

    weil man via DeNIC Website den Inhaber einfach bekommt;

    wobei in diesem Fall geht es um eine Bank, und da denke ich schon, daß sich WHOIS via terminal nicht anders verhalten solllte,

    was es aber tut ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • zu Punkt 1: Wer einen Internethandel betreibt gilt nicht als Privat, und somit ist auch keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;

    Diese Aussage möchte ich an dieser Stelle übrigens nochmal öffentlich korrigieren.

    Es nicht nicht richtig, das nach DSGVO nur Privatpersonen schützenswürdige / betroffene Personen sind, sondern alle natürlich Personen. Das trifft zum Beispiel auf Einzelunternehmer wie mich, die gewerblich handeln, genauso zu wie auf eine "Privatperson" oder auch den Geschäftsführer einer GmbH. Auf die GmbH selbst freilich nicht, da sie keine natürliche Person ist.


    In meinen WHOIS-Daten stehe ich also auch nicht drin, obwohl gewerblich.


    So kann es vorkommen, dass in der Praxis die E-Mail "buchhaltung@example.org", die mir eine GmbH zur Rechnungsübermittlung mitteilt kein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO ist, die E-Mail "gisela.geschaeftsfuehrerin@example.org" oder "martin.mitarbeiter.in.der.buchhaltung@example.org" jedoch schon.

    Ebenso kann es sein, dass die allgemeine Telefonnummer einer GmbH (z.B: Durchwahl 0) kein personenbezogenes Datum ist, wenn die direkte Durchwahl eines Mitarbeiters angegeben wird, jedoch schon.

  • In meinen WHOIS-Daten stehe ich also auch nicht drin, obwohl gewerblich.

    liegts evtl. an den Daten welche angegeben wurden?

    ein Einzelunternehmmer gibt doch als zum Namen den Zusatz Firma an und als E-mail z.B. office@ ...

    und schon ist das keine nat. Person mehr ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • ein Einzelunternehmmer gibt doch als zum Namen den Zusatz Firma an und als E-mail z.B. office@ ...

    und schon ist das keine nat. Person mehr ...

    Ein Einzelunternehmer führt (als nicht-Kaufmann.; also nicht im Handelsregister eingetragen) keine Firma, höchstens eine Unternehmensbezeichnung (bei mir z.B. "webförsterei"), die nirgendwo festgeschrieben ist und ich von heute auf morgen ändern kann oder mehrere gleichzeitig haben kann (wenn man z.B. in mehreren Geschäftsfeldern aktiv ist). Diese kann ich aber in offiziellen "Dokumenten" nur so führen: "webförsterei, Inh. Timo Förster" oder eben gar nicht.

    Viele Registrare unterstützen Unternehmensbezeichnungen nicht und entweder darf man sich da dann als Firma registrieren (was idR in ORGANISATIONs-Einträge im WHOIS mündet) wie zum Beispiel hier bei netcup oder als natürliche Person / "Privatperson". So steht dann oft eben der reine Vor- und Nachname im WHOIS.


    Zu den E-Mails-Adressen hatte ich ja auch was geschrieben und stimme dir zu.


    Da übrigens auch der eigetragene Kaufmann (e.K.) keine eigene juristische Person ist, könnte die Firma des Unternehmers dort auch personenbezogenes, mindestens meiner Meinung nach ein personenbeziehbares Datum sein; da wäre ein rechtliche Beurteilung mal interessant.


    In jedem Fall erstreckt sich die DSGVO auf alle natürlichen Personen (Art. 1 Abs. 1 DSGVO; ferner Art. 4 Abs. 1 DSGVO) und das sind nunmal auch Einzelunternehmer (unabhängig von der Umsetzung).

  • zu Punkt 1: Wer einen Internethandel betreibt gilt nicht als Privat, und somit ist auch keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;

    Das ist nicht präzise differenziert. Die nic.at als österreichische Domainvergabestelle richtet Ihre Dienste an natürliche wie auch an juristische Personen. Die Unterscheidung von juristischen und natürlichen Personen, also dem Träger von Rechten und Pflichten hat zunächst einmal nicht mit der Unternehmereigenschaft nach dem Unternehmensgesetzbuch zu tun. § 1 UGB: Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. (Ähnlich § 1 (1) dt. HGB: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.Es stellt dann in § 2 UGB die Fiktion auf, dass bestimmte juristische Personen aufgrund ihrer Rechtsform als Unternehmer gelten und weiters definiert es in § 3, dass zu Unrecht im Firmenbuch eingetragene Nichtunternehmer kraft dieser Eintragung als Unternehmer gelten.

    Das Konsumentenschutzgesetz grenzt demgegenüber Private von Unternehmen ab, hinsichtlich Ihrer Teilnahme an einem Rechtsgeschäft ab: Unternehmer ist nach § 1 Abs 1 Z 1 KSChG derjenige für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, während alle anderen Konsumenten sind (Abs 1 Z 2). Aber auch hier gibt es eine Grenze in Abs 3:Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gehören noch nicht im Sinn des Abs. 1 Z 1 zu diesem Betrieb.


    Das Whois erfasst zwar Rechtsträger mit der Unterscheidung Organisation oder Person, nicht aber die Unternehmereigenschaft. Das wäre auch zu weit gegriffen.


    Und an dieser Stelle ist die Behauptung „keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;“ völlig verfehlt, weil die Unterscheidung einer Privatperson von einem Unternehmer gerade nicht regelmäßig im Whois ersichtlich ist. So auch beim Vorbereitungsgeschäft, beim nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer (kann eine Bezeichnung im Whois angeben, soweit vorgesehen, muss aber nicht), und für freiberufliche Tätigkeiten sind wir sowieso wieder aus diesem Schema draussen. Leider machen auch langjährige Unternehmer immer wieder den Fehler von Verwechslungen mit der steuerrechtlichen und der gewerberechtlichen Betrachtung, die aber für die Rechtsfähigkeit und die Rechtspersönlichkeit wahrlich nicht maßgeblich ist.

    zu Punkt 2: Steht doch im Widerspruch zu Deinem Punkt 1 zum einem und zum anderen haste eben gerade nicht berücksichtigt, daß nur die wenigsten WHOIS-Einträge überhaupt brauchbar sind ...


    Ich kann hier keinen Widerspruch erkennen - siehe Differenzierung nach rechtlich maßgeblichen Gesichtspunkten. Das Whois knüpft an der Person, sei sie nun juristisch oder natürlich als Inhaber, wobei Organisationseinheiten berücksichtigbar sind, an, nicht jedoch an der Unternehmereigenschaft, die damit nicht zwangsläufig ident ist.

    Dass Datensammlungen zeitweise veraltete oder unrichtig gewordene Daten vorhalten, ist ein anderes Thema, für das im Österreichischen Recht auch bisher eine Verpflichtung bestand, die offensichtlich unrichtigen Daten zu korrigieren oder zu löschen, da das Vorhalten unrichtiger Daten kein rechtmäßiger Zweck im Sinne des DSG darstellt.


    Die DSGVO bietet ähnliche Instrumente - siehe Art 6 Abs 1 lit f, 13 - 21 DSGVO.


    zu Punkt 3: der klassische Spammer den gibt es kaum noch, es geht mittlerweile in eine andere Richtung, und zu meinen daß die "Daten am Schwarzen Brett" hier förderlich sind ist mehr als realitätsfern;


    Eben. Also warum die Aufregung über Daten, die im Impressum Deiner Website, in Footer Deiner Mails, mit denen Du schon einmal in einem Mailingslistenarchiv aufscheinst, und, die im Firmen-/Gewerberegister stehen und die eben auch im Whois sowieso öffentlich einsehbar sind?


    Viel mehr Sorgen machen mir da etwa Immobilienmakler, die öffentliche Bücher systematisch nach Grundstücksinhabern abfragen, und dann die Eigentümer regelmäßig mit Kaufangeboten bombardieren - ein Fall, dem man wegen Ausnahmen zur DSGVO und dem Fehlen des Anbringens einer Verzichtserklärung auf Angebote nichts entgegenzusetzen ist. Das Whois hat mir da übrigens in 20 Jahren weniger Probleme mit Spam bereitet, als die Registrierung einer OID-Nummer...

  • Eben. Also warum die Aufregung über Daten, die im Impressum Deiner Website, in Footer Deiner Mails, mit denen Du schon einmal in einem Mailingslistenarchiv aufscheinst, und, die im Firmen-/Gewerberegister stehen und die eben auch im Whois sowieso öffentlich einsehbar sind?


    Viel mehr Sorgen machen mir da etwa Immobilienmakler, die öffentliche Bücher systematisch nach Grundstücksinhabern abfragen, und dann die Eigentümer regelmäßig mit Kaufangeboten bombardieren - ein Fall, dem man wegen Ausnahmen zur DSGVO und dem Fehlen des Anbringens einer Verzichtserklärung auf Angebote nichts entgegenzusetzen ist. Das Whois hat mir da übrigens in 20 Jahren weniger Probleme mit Spam bereitet, als die Registrierung einer OID-Nummer...

    der Vergleich von Büchern wie dem Grundbuch, dem Firmenbuch od. Gewerbe- bzw. Vereinsregister mit dem WHOIS, ist in der Form nicht zulässig, denn so sehr diese auch öffentlich sind, kosten Abfragen etwas zum einem und zum anderen, ist die Verknüpfung "Internet" nicht gegeben;

    beim WHOIS haste gleich 2 Probleme: zum einem kostet es nichts, und zum anderen ist die Verknüpfung "Internet" gegeben;

    ein SPAM-Mail kostet nichts¹, ein Brief aber schon (Material + Porto);


    es hat bis jetzt auch noch kein "Ungeziefer" geschafft mir ein Mail an den Mail-Alias, welcher auf meiner Website angegeben ist, zu senden ...


    weil Du die OIDs ansprichst, an diese Mail adresse gelangt mehr als genug SPAM, da ich aber den Mail Alias nur f. den Zweck gebraucht habe,

    habe ich ihn kurzerhand gelöscht ...


    ¹ da die Zeiten in denen jedes Datenpaket verrechnet wurde längst vorbei sind,

    rechnet hier niemand die Kosten f. ein Mail, eine Info-Abfrage auf geizhals, ...

    ebenso rechnet kein Autobesitzer die Fixkosten, wenn er überlegt ob er f. eine bestimmte

    Strecke doch den Zug nehmen soll ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)


  • Das Spam-Mail (ich tendiere dazu, für gewissene Anmeldungen eine individuell angelegte Adresse zu generieren, ist binnen einer Sekunde gelöscht. Der Briefumschlag mit der Immo-Werbung - oder das heute zugesandte Immomagazin - empfinde ich als weitaus störender - erstens, weil Ressourcen vergeudet werden (Papier, CO2 für den Transport, meine Zeit) und zweitens ich dieses physiche Papier wieder in den Sammelbehälter tragen muss - auf Kosten meiner Zeit. Wenn also der Spam den Versender nicht kostet, so kann ich ihn ebenso problemlos löschen. Eine andere Dimension sind dann Cold-Callings der Immofirmen, die glauben, wenn ich auf einen Brief nicht antworte, wäre damit eine Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme gegeben. Aber auch hier gilt, dass der damit verbundene Aufwand, es abzustellen, weitaus tiefer in meine Privatsphäre eindringt, als die tägliche Werbung für die Verlängerungsoption für mein Bestes Stück. Immerhin kann ich nationale Unternehmer verwaltungsstrafrechtlich belangen - wieder auf Kosten meiner Zeit und ohne, dass ich den Zeitaufwand dafür abgegolten bekäme. Womit wir dann beim Spannungsverhältnis Datenschutz versus Querulantentum angelangt wären.


    Interessant wäre die Frage, ob ich mit der Individualadresse nicht auch ein auf den Versender oder mutmaßlichen Datenhändler rückführbares Datum erzeugt habe, das seinerseits Aufklärungs- und Schutzpflichten im Sinne der DSGVO auslöst, soweit es über „private Zwecke“ hinausgeht.

    Womit die dann auch die Frage nach der hinreichenden Bestimmheit der VO aufkommt...Spannend, diese technokratischen Gesetzeswerke.

  • Guten Tag,



    wir sind jetzt schlauer. Die nic.at hat unsere Fragen zu ihrem Vorschlag beantwortet. Es gibt keine Verpflichtung eines Registrars private Personen bei der nic.at als Organisation zu führen, wenn dieses gewünscht wird. Es gibt laut nic.at keine Möglichkeit Inhaberdaten von privaten Personen im Whois öffentlich zu machen. netcup selbst wird keine privaten Personen als Organisation bei der nic.at registrieren.


    Wir können folgendes anbieten:


    Wer unbedingt als Organisation im Whois bei der nic.at geführt werden möchte, kann sich bei uns als Organisation registrieren. Hierzu würden wir den Kundenaccount auf einen gewerblichen Account umstellen. Bei natürlichen Personen hinterlegen wir in dem Fall als Namen der Organisation den Namen der natürlichen Person.


    Diese Änderung nehmen wir aus Kulanz auf Wunsch kostenlos vor. Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Support und verweisen Sie auf diesen Beitrag. Auf Rechte die Endverbrauchern zustehen, müssten Sie in dem Fall verzichten.



    Mit freundlichen Grüßen


    Felix Preuß

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