Einfachere Kündigung einer Domain

  • Ihr seid ein tolles Unternehmen mit dem man hochzufrieden sein kann bis man an dem Punkt kommt, an dem man eine Leistung kündigen möchte.


    Per Weboberfläche? Nein!
    Per E-Mail? Nein!
    Per Telefon? Nein!
    Per gescanntem PDF? Nein!
    Per Fax? Ja, aber das lassen wir lieber aus!
    Per Einschreiben? Na wenns denn sein muss!


    Ich will nur eine Domain kündigen weil ich sie nicht mehr benötige, ihr braucht mich nicht als Kunden vergraulen.


    Ändert da doch bitte was dran, zumindest für die Domains und schafft damit mehr Kundenzufriedenheit. Ich weiß das ihr ein unterschiebenes Dokument benötigt damit es rechtlich gültig ist, aber selbst das senden eines eingescannten PDF's ist für mich eine deutliche Vereinfachung gegenüber der jetzigen Prozedur.


    Vielen Dank!

  • Kündigung per Mail mit pdf-Anhang, welche die eingescannte Kündigung (+ Unterschrift) beinhält, wäre wirklich nicht schlecht und ist meiner Meinung nach auch kein großer Unterschied zu einem Fax.


    Edit: Habe das bisher über die Fritz!Fax Software für unsere FritzBox gemacht (Windows hochfahren, ausdrucken, unterschreiben, einscannen, Bild über Fritz!Fax Drucker drucken, Telefonnummer eingeben, absenden), habe aber teilweise die Kündigungen 2 oder 3 Wochen vor mir her geschoben weil ich zu faul war, extra dafür Windows zu starten :D


    Die pdf einfach per Mail zu versenden, wäre da wirklich einfacher ;)

  • Im Vergleich zur Domainbestellung ist die Kündigung in der Tat etwas aufwändig. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wieso im Fall der Kündigung die Schriftform benötigt wird, bei der Bestellung hingegen nicht.
    Ansonsten in der Tat, super Service :)

  • Seit unserem Bestehen haben uns bereits zweimal Ex-Kunden versucht auf Schadensersatz zu verklagen, da wir jeweils eine Domain gelöscht haben, die sie angeblich nicht gekündigt hätten. Zum Glück hatten wir ein Dokument in den Fällen, nämlich die Kündigung, vorliegen, was vom Gericht akzeptiert wurde. Aus diesem Grunde haben wir mit jedem Kunden bei Vertragsabschluss festgelegt, dass nur schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt werden kann. Da E-Mails fälschbar sind, werden diese von den meisten Gerichten nicht anerkannt. Daher können wir leider keine E-Mails als Kündigung annehmen.


    Das auch Briefe gefälscht werden können ist natürlich bekannt. Allerdings unterstellen einem dann die Gerichte keine grobe Fahrlässigkeit, so wie es bei elektronischer Kommunikation der Fall wäre. Wir würden es auch begrüßen, wenn dieses anders wäre.


    Als kleinerer Anbieter trifft uns ein Rechtsstreit immer härter wie einem großer Anbieter der seine eigenen Rechtsanwälte beschäftigt. Zudem haben wir sehr günstige Preise die keine übergroße Streitkasse zu lassen. Aus diesem Grund müssen wir derzeit noch auf schriftliche Kündigungen bestehen.


    Ich hoffe das ich mit der Erklärung für etwas mehr Verständnis diesbezüglich bei Ihnen sorgen konnte.

  • Moin


    Das BGB schreibt für Kündigungen grundsätzlich die Schriftform vor. Bereit die Kündigung per FAX erfüllt diese Anforderung genau genommen nicht. Jede andere Form der Kündigung erfolgt auf eigenes Risiko des Anbieters. Da hat Felix ja schon geschrieben, daß das durchaus vorhanden ist.


    Auch wenn aus Kundensicht andere Möglichkeiten wünschenswert erscheinen, ist es im Interesse des Kunden, das nur eine schriftliche Kündigung akzeptiert wird.



    Mordor

  • Moin


    Das BGB schreibt für Kündigungen grundsätzlich die Schriftform vor. Bereit die Kündigung per FAX erfüllt diese Anforderung genau genommen nicht. Jede andere Form der Kündigung erfolgt auf eigenes Risiko des Anbieters. Da hat Felix ja schon geschrieben, daß das durchaus vorhanden ist.


    Das BGB schreibt eben nicht grundsätzlich Schriftform vor. Lediglich für bestimmte Vertragsverhältnissse wird die Schriftform gefordert. Sofern nicht durch lex specialis eine Schriftform vorgegeben ist, kann ein Anbieter über die AGB die Formerfordernisse festlegen.

  • Moin Sheldor


    Ich meinte Textform. (Schriftform hieß es früher)


    § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung (letzter Satz)
    ... bedarf die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform.


    § 126b Textform


    Das ein Anbieter auch andere Formen akzeptieren kann, habe ich ja geschrieben.


    Es gibt auch den Fall, das eine Dritte Person eine Kündigung böswillig für jemanden abgibt. (Ex-Freundinnen, Konkurrenten, etc.)
    Deshalb ist eine Kündigung per Brief oder Fax auch für den Kunden die sicherste Variante. Mit einem Anbieter, der eine Kündigung per E-Mail zulässt, würde ich gar nicht erst ein Vertragsverhältnis eingehen.



    Mordor

  • Bei meinem alten Anbieter habe ich auch ähnlich kündigen müssen...


    Authcode für eine Domain angefordert. Das ging auch ohne Probleme.


    Aber in der Kündigung per Post hatte ich geschrieben: für die domain blabla.tld bitte authcode, für die domain foo.bar ist das nicht notwendig. alle daten dürfen mit vertragsende gelöscht werden.



    auch das ging nicht, da wohl nicht klar war, was mir foo.bar passieren soll.



    aufgrund anderer umstände, hat der hoster die domain dann an die denic gegeben und damit war sie im transit.
    warum geht das eigentlich nicht, dass man diese einfach zurückgibt?


    sind bestimmt irgendwelche denic regelungen, weil die sonst tausende briefe jeden tag verschicken würden... sehr schade. aber wenn wir nun mal immer alles und jeden verklagen...



    --------


    Mal noch eine andere Frage, ginge es nicht, wenn man eine Mail mit einem Zertifikat zweiter Klasse, ausgestellt auf die Vertragsperson kündigt? also auch mit händisch unterschriebenem pdf im anhang?
    Der Rechnungsversand soll so ja möglich sein.

  • warum geht das eigentlich nicht, dass man diese einfach zurückgibt?

    Das geht jederzeit. Entweder man macht einen close, was einer "Löschung/Freigabe" gleichkommt, die Domain steht also wieder für jedermann zum Registrieren zur Verfügung, oder es gibt eben den Transit. Der Transit steht nur bei de Domains zur Verfügung und bezüglich des genauen Close Verfahren ist dies durchaus unterschiedlich je nach Registrierungsstelle. ICANN Endungen z.B. werden bei einem Domain Close erst durch viele Verfahren geschickt wo der Besitzer die Domain wieder herstellen lassen kann, wo alle Provider Anträge auf Wiederherstellung einreichen können und eine abschließende Löschfrist wo keiner mehr eingreifen kann.


    Das Transit Verfahren ist nicht für "reguläre" Kündigungen gedacht, daher setzen Provider dies nicht bei jeder Kündigung von de Domains ein.

  • Zitat

    warum geht das eigentlich nicht, dass man diese einfach zurückgibt?

    Die Denic ist eine Genossenschaft die keinen Gewinn macht, aber die ihre Ausgaben direkt an die Mitglieder und so am Ende an den Endkunden weiterleitet. Wenn diese wegen jeder Domain am Ende so einen Aufwand hat, dann kostet eine de-Domain schnell so viel wie eine .com-Domain. Das Transit-Verfahren bei de-Domains ist nur für den Notfall gedacht und darf nicht zum regulärem Verfahren werden.

  • Moin Sheldor


    Ich meinte Textform. (Schriftform hieß es früher)]


    Huiiiiiii, bitte beachten, dass es weiterhin einen Unterschied zwischen Textform und Schriftform gibt. Wesentliches Merkmal ist die eigenhändige Unterschirft. Des Weiteren ist man beim § 312 im Bereich des Widerrufs.

  • Ja das verstehe ich und hab ich sogar vorher schon verstanden. Mir war nur nicht klar das ein Gericht ein unterschriebenes, gescanntes PDF von meiner Kundenmailadresse nicht anerkennen würde aber dafür ein Fax das von irgendwo kommt. Das ist in der heutigen Zeit einfach nur traurig.


    Ich probiers heut nochmal mit dem Fax.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Rückmeldung, hoffentlich geht es irgendwann :)

  • Moin Wilhelm

    Mir war nur nicht klar das ein Gericht ein unterschriebenes, gescanntes PDF von meiner Kundenmailadresse nicht anerkennen würde aber dafür ein Fax das von irgendwo kommt.


    Das Problem ist nicht, das ein Richter das nicht anerkennen würde, sondern das Du einen Richter findest, der Dir (ohne Gutachter) glaubt, das ein eingescanntes Dokument mit eigenhändiger Unterschrift in einem PDF verpackt, als einem FAX technisch gleichwertig anzusehen ist.
    Bei einem FAX kann man davon ausgehen, das ein Richter das üblicherweise akzeptiert.


    Ein Dokument, bei dem nicht sicher ist, das es vor Gericht akzeptiert wird (oder nur nach einem teuren Gutachten), ist für den Anbieter ein hohes Risiko.


    Mordor

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