Kündigungsfristen von Webhostingpaketen

  • Hallo Liebes Forum!

    Da wir das Thema bezüglich der Kündigungsfristen im Osterthema hatten eröffne ich mal hier einen neuen Thread um den Osterthread nicht weiter mit Off-Topic zu belasten.


    Meine Ursprüngliche Frage war wie es mit der Kündigungsfrist nach der Mindestvertragslaufzeit aussieht.

    Das CCP zeigt mir einen Termin in 6 Monaten an.

    Auf der Produktseite der Pakete steht:


    Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate

    Abrechnungsperiode: 6 Monate


    In den AGBs steht:

    6. Vertragslaufzeit, Kündigung

    1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.  
    2. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.  

    Hier Ist also Punkt 6.1 für die Webhostingpakete Relevant, was ohne weitere Angaben (z.b. über eine etwaige xx monatige automatische Verlängerung etc) bedeutet, dass nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.

    Informationen im CCP sind ja grundsätzlich auch erst nach der Abgabe der Bestellung und Aktivierung einsehbar.


    Ich bin beim Aufgeben der Bestellung davon ausgegangen, dass ich nach der Mindestlaufzeit relativ flexibel kündigen kann und bin jetzt etwas verwirrt ehrlich gesagt und konnte niergendwo etwas von einer automatischen Verlängerung lesen.


    Weiß da jemand mehr oder wo ich gegebenenfalls versäumt habe noch Informationen diesbezüglich zu suchen?

  • leinad hat gerade (leider wieder im Ostern Thread - bitte entschuldigt) aus einer Bestellbestätigungsmail folgenden Text gepostet, der zumindest ein paar neue Informationen ins Rennen bringt

    Zitat

    Wir werden Ihre Bestellung so schnell wie möglich auf den von Ihnen genannten Kundenaccount ausführen.Ihre bestellten Produkte:

    Produktname: |Vertragslaufzeit: |Abrechnungszeitraum: |Einrichtung: |Preis / Monat:

    Webhosting 4000 SE WSV2020 |mindestens 12 Monate |alle 12 Monate |0.00 EURO |3.33 EURO

    Aufgrund Ihrer gemachten Angaben wird eine Mehrwertsteuer von 19% in unseren Produktpreisen berücksichtigt. Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen, verlängert sich der Vertrag erneut um die angegebene Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate. Produkte mit stundenbasierter Abrechnung können sofort gekündigt werden.


    Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich unerhört, dass diese Information nicht auf der Shopseite selbst, nicht in den Produktdetails, ABGs etc zu finden ist und somit nicht einsehbar ist VOR der Bestellung und bei der Bestellung lediglich den geltenden AGBs zugestimmt wurde (dieser Klausel also nicht und sie wird stillschweigend per "wenn wir nichts von Ihnen höhren" festgelegt).


    Auch wenn ich Netcup wirklich super finde und mit Service und Leistung wirklich zufrieden bin, bin ich ziemlich schockiert über dieses Prozedere und frage mich ob das rechtens ist.

    Was bedeutet "Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen" ? Ich hatte Kontakt zu netcup im ersten Jahr, also haben Sie ja auch etwas von mir "gehört" - Wenn Netcup damit sagen will man soll kündigen in dieser Zeit, warum schreiben sie es dann nicht einfach? (ganz ehrlich gemeint)

  • In der Regel verlängern sich solche Verträge immer um 12 Monate.
    Glaub bei den Domainvergabestellen hat Netcup auch immer 12 Monatige Laufzeiten.

    Ich persönlich das Netcup das so recht klar kommuniziert hat, zumindest interpretiere ich das so aufgrund der Ausführungen :)

  • :) Bitte fang nicht mit "in der Regel" an, denn "in der Regel" steht auch da, dass sich ein Vertrag nach ablauf um xyz verlängert, was es hier aber nicht tut. Und die Mail kommt erst nach der Bestellung.

    Eine "klare" Kommunikation schaut absolut anders aus - ob man von etwas ausgeht oder von etwas ausgehen kann, ist ja ein ganz anderes Thema.

    Nicht einmal in dieser zitierten Mail wird "klar" kommuniziert, dass eine Kündigung gemeint ist und muss auch wieder von dem Lesenden hineininterpretiert werden...

  • Rechtlich wird es wohl nicht ganz einwandfrei sein und ich würde es an Stelle von netcup in den AGB rechtssicher formulieren. Dass das so wie es ist rechtlch zumindest sehr fragwürdig ist und im Zweifel hier wohl die AGB gelten würden halte ich für sehr wahrscheinlich. Rein praktisch hattest Du aber zumindest die Möglichkeit, die Bestätigungsmail zu lesen, den Passus nicht ok zu finden und von deiner Zufriedenheitsgarantie Gebrauch zu machen. Meine persönliche Entrüstung hält sich insofern in Grenzen. Ich wusste, dass ich die obige Formulierung mit der Vertragsverlängerung irgendwo gelesen hatte, war mir nur nicht mehr klar wo.

  • Sorry, mal ganz im ernst, du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Und netcup hier irgendetwas zu unterstellen finde ich "unerhört".


    Du bist anscheinend Alt genug Verträge im Internet abzuschließen, dann solltest du auch Alt genug sein, das zu lesen, was dir der jeweilige Anbieter zur Verfügung stellt. In netcups Fall sind das die AGB die so so fleißig zitierst, die Bestellbestätigung die von einem anderen Nutzer bereits gepostet wurde, was du anscheinend auch zur Kenntnis genommen hast und zu guter Letzt die Informationen im CCP, wofür ich dir sogar 2 Screenshots zum Vergleich hochgeladen habe. Zugegeben die Formulierung in der AGB ist etwas ungünstig gewählt, aber es gibt ja noch 2 andere Mitteilungen.


    Das sind in der Summe 3 mögliche Informationsquellen. Bei der Bestellung bestätigst du durch das Setzen eines Hakens im Übrigen auch, dass du die Widerrufsbelehrung gelesen hast. Du hattest innerhalb dieser Frist mehr als Genug Zeit das Produkt zu kündigen, ... bist du dem nicht nachgekommen, so ist das eben dein eigenes Verschulden und die Vertragslaufzeit läuft ganz normal weiter.


    Sich jetzt kleinlich dahin stellen und versuchen das "Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen" irgendwie anders auszulegen, ... sorry aber das ist für mich nicht nur affig, sondern peinlich, ... *sorry für die evtl. etwas direkte Wortwahl


    Ich versuche mich gerade an eine der Juravorlesungen aus meinem Studium zu erinnern, ich meine es könnte der Grundkurs öffentliches Recht gewesen sein, oder Privatrecht, aber dort tauchte relativ zu Beginn der Begriff Willenserklärung auf, den solltest du evtl. mal in Zusammenhang mit Kündigung googeln, ...


    Sorry, aber dafür hier so nen Fass aufmachen, weil man selbst den Vertrag missversteht ... ist schon reichlich daneben. Eine einfache Nachfrage hätte gereicht, auf die haben wir dir zu Hauf freundlich geantwortet. Ansonsten steht es dir natürlich frei den Support zu kontaktieren. Aber das ganze jetzt hier in einem gesonderten Post auszudiskutieren interpretiere ich eher, dass du Druck aufbauen willst und eher aus deinem laufenden Vertrag raus willst, ... naja vllt. ist der Support ja kulant und kündigt deinen laufenden Vertrag ja - verpflichtet ist er dazu sicherlich nicht. Aber viel Glück :)


    In diesem Sinne, frohe Ostern.

    Meine Produkte: definitiv zu viele, RS, VPS, Domains, Webhosting, ...

  • und von deiner Zufriedenheitsgarantie Gebrauch zu machen.

    Habe nicht gewusst, dass es so etwas bei Webhosting Paketen gibt.


    Ich unterstelle Netcup nichts, sondern ich hab nur die mir zur Verfügung stehenden Fakten genannt und von deine 3 genannten Informationsquellen stehen 2 erst nach der Bestellung zur Verfügung. Und bei der Bestellung bestätigt ein jeder die Vertragdetails sowie die geltenden AGBs gelesen zu haben. Nach der Bestellung sollten auch nur noch Informative Mails sowie eine Bestellbestätigung eintrudeln. Einen bei der Bestellung aufgegebenen Vertrag jedoch NACH der Willenserklärung und NACH dem aufgeben der selbigen mit einen Passus zu erweitern, kann einfach nicht normal und legal sein.

    Ich mache nicht aus einer Mücke einen Elefanten sondern so wird von der in den AGBs beschriebenen Möglichkeit monatlich zu kündigen ein jährlich automatisch verlängernder Vertrag - und das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Du bist anscheinend eher weniger in der Lage differenziert zu denken aber gehst mich zum dritten Mal persönlich an, nur weil ich deine Meinung nicht teile und das finde ich grundsätzlich einfach nicht ok.


    Den Wortlaut in der Zitierten Mail habe ich beschrieben, weil das einfach wirklich unglaublich schwammig formuliert ist und nicht konkret auf den Tisch legt was Sache ist. Wenn du einen Schritt zurück trittst und dir die Sache mal objektiv durch den Kopf gehen lässt und außen vor lässt ob es nun ok für dich ist oder nicht, wirst du vielleicht verstehen was ich damit sagen möchte.


    Ich persönlich wäre den Vertrag definitiv auch eingegangen wenn ich gewusst hätte, dass er sich jährlich verlängert und ich bin wie gesagt auch sehr zufrieden mit Netcup

    Dass man über die automatische Verlängerung bei der Bestellung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen NICHT informiert wird, ist einfach nicht ok selbst wenn es nur um 10 Cent gehen würde und das ist in meiner Welt einfach sehr unprofessionell.

  • Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Dich persönlich dafür angehen? Würde ich jetzt anders sehen. Aber nun gut.


    Hab mal fix gegooglet, ohne Nachforschungen ergibt das durchaus Sinn: https://www.volders.de/ratgeber/vertragsverlaengerung


    Zitat

    Durch eine Vertragsverlängerung wird ein bestehender Vertrag nach dem Ende einer vereinbarten Laufzeit oder Befristung in der Regel zu den gleichen Konditionen wie bisher weitergeführt.

    Keine Ahnung, für mich ist es irgendwie normal das ein Vertrag den ich für eine Laufzeit von 12 Monaten abschließen sich danach um weitere 12 Monate verlängert, wenn ich nicht kündige. Dass sich die Kündigungsfrist von 12 auf einen Monat automatisch verkürzt wäre mir neu. Aber gibt es sicherlich auch. Dürfte dann wohl aber anders aisformuliert in den AGBs stehen.


    Naja ich bin raus. Meine Meinung dazu kennst du. Vielleicht bringt [netcup] Felix P. nach den Feiertagen auch mal Licht in die Angelegenheit für dich.


    Schönen Abend noch ??

    Meine Produkte: definitiv zu viele, RS, VPS, Domains, Webhosting, ...

  • Danke, dass wir auf einen normalen Ton zurückkehren konnten.

    Ich verstehe den Link nicht - ist doch keine Vertragsverlängerung, oder sehe ich das falsch?

    Der Vertrag wird ja nicht auf eine bestimmte Zeit geschloßen, sondern auf eine unbestimmte Zeit mit einer gewissen Mindestdauer und muss demnach nicht verlängert werden. Und eine Vertragsverlängerung wird ja per se weder in den geschloßenen Vertrag noch in den AGBs vereinbart - eine Vereinbarung Bedarf ja beiderseitiger Zustimmung. (Steht auch so in dem verlinkten Artikel)

  • christianr Dass die AGB diesbezüglich etwas missverständlich sein können, muss ich Dir leider zustimmen… ?(


    Für mich persönlich war und ist allerdings immer logisch, dass bei einer Bestellung, bei der wortwörtlich Vertragslaufzeit im Warenkorb steht, nicht nur die Mindestlaufzeit gemeint ist. Auf andere Gedanken würde ich niemals kommen.

    Aber das ganze jetzt hier in einem gesonderten Post auszudiskutieren interpretiere ich eher, dass du Druck aufbauen willst und eher aus deinem laufenden Vertrag raus willst […]

    Falls Du damit meinst, dass er extra ein eigenes Thema eröffnet hat: Daran bin wohl ich schuld, weil ich die Offtopic-Diskussion im Nachbarthread loswerden wollte. Macht wesentlich mehr Sinn, das hier separat zu bequatschen :)

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Ich bin da zuvor nicht drauf eingegangen weil ich nicht auf jeden Quatsch eingehen wollte. Ich wollte hier weder Druck aufbauen noch hinterrücks aus meinem Vertrag kommen - das Thema hatte mich nur gewundert, macht mich aber sicherlich jetzt nicht arm (geht ja nicht um einen 40€+x Vertrag sondern um ein Webhosting Paket das ja eh wirklich günstig ist)


    Von meiner Seite aus kann das Thema gerne geschlossen werden und auch gelöscht werden, ich fange wegen sowas bestimmt nicht nochmal nen halben Streit an nur weil verschiedene Meinungen aufeinander prallen und möchte mich auch für die hitzige Stimmung entschuldigen.

    In diesem Sinne noch ein paar frohe Oster-Minuten

  • Ich bin da zuvor nicht drauf eingegangen weil ich nicht auf jeden Quatsch eingehen wollte. Ich wollte hier weder Druck aufbauen noch hinterrücks aus meinem Vertrag kommen - das Thema hatte mich nur gewundert, macht mich aber sicherlich jetzt nicht arm (geht ja nicht um einen 40€+x Vertrag sondern um ein Webhosting Paket das ja eh wirklich günstig ist)


    Von meiner Seite aus kann das Thema gerne geschlossen werden und auch gelöscht werden, ich fange wegen sowas bestimmt nicht nochmal nen halben Streit an nur weil verschiedene Meinungen aufeinander prallen und möchte mich auch für die hitzige Stimmung entschuldigen.

    In diesem Sinne noch ein paar frohe Oster-Minuten

    Alles gut, verschieden Meinungen und Diskussionen gehören nun mal dazu. Wenns mal hitzige zugeht schreitet Felix eh ein ? Von daher alles paletti ?


    Schöne Ostern noch ?

    Meine Produkte: definitiv zu viele, RS, VPS, Domains, Webhosting, ...

  • Leute, ich will mich ja nicht einmischen in euren Zwist,

    aber ich habe gerade folgende mail bekommen:


    Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen, verlängert sich der Vertrag erneut um die angegebene Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate. Produkte mit stundenbasierter Abrechnung können sofort gekündigt werden.



    ;) das sagt doch alles

    It's me, only me, pure michi 🦆

    RS 1000 SAS G8 | Cyber Quack

    VPS: 50 G7 |B Ostern 2017|200 | Karneval | piko

    WH: SmallEi | Adv17 Family |4000 SE|1000 SE

  • Sowas muss aber *vor* der Bestellung kommuniziert werden. Ich kann den Threadersteller jedenfalls verstehen, die AGBs regeln den Sachverhalt eigentlich eindeutig.


    Der Vertrag kann auf jeden Fall nicht einseitig durch eine Mitteilung in der Bestellbestätigung geändert werden. Jeder Jura-Erstsemester lernt, dass ein Vertrag durch zwei auf die selbe Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande kommt. Da kann netcup in der Bestellbestätigung noch so viel reinschreiben, wie sie wollen. Entweder nimmt netcup das Angebot inkl ihrer eigenen AGB genau so an, oder sie machen eine Änderung. Dann ist das aber ein neues Angebot (§ 150 II BGB), das widerrum erst der Annahme des Kunden bedarf.

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

  • §309-9b BGB:

    (...) ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat) (...) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr.


    Für die hier heißt das im Umkehrschluss, dass eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr erlaubt ist.

    Keine Ahnung wie fundiert das ist. Ich bin kein Jurist.

  • §309-9b BGB:

    (...) ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat) (...) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr.


    Für die hier heißt das im Umkehrschluss, dass eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr erlaubt ist.

    Keine Ahnung wie fundiert das ist. Ich bin kein Jurist.

    § 309 BGB findet hier aber deshalb keine Anwendung, weil die AGB eindeutig regeln, dass eine monatliche Kündigungsfrist besteht. Der 309 BGB normiert ja gerade nur, welche AGB-Klauseln absolut unwirksam sind. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall.


    Selbstverständlich ist grundsätzlich eine Verlängerung auf Jahresbasis erlaubt. Aber nur, wenn es vereinbart wurde. Die AGB von netcup lauten indes anders...

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  • @aRaphael

    Ich will da zwar eigentlich nicht weiter rummachen, aber:

    Das was du schreibst ist ja klar, dass dies grundsätzlich rechtens ist aber dennoch muss es vertraglich vereinbart werden. Eine "stillschweigende" Verlängerung bedeutet nicht, dass es nicht irgendwo steht, sondern lediglich, dass es ohne weitere Information/Kommunikation von Statten geht. In den Vertragsbedingungen ist diese Verlängerung jedoch einzusehen.

  • Bevor man die Bestellung abgeschickt muss man folgendes akzeptieren. Dort wird erwähnt, dass die Laufzeit verlängert wird um die vorherige Vertrsgslaufzeit


    Durch einen Klick auf den unten stehenden Button bestätigen Sie die Bestellung der oben genannten Produkte und Domains bei der netcup GmbH und stimmen zu, dass Webhostingpaket / Server für die angegebene Vertragslaufzeit zu mieten. Sie bestätigen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein. Hören wir bis 31 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen, verlängert sich der Vertrag erneut um die angegebene Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate. Produkte mit stundenbasierter Abrechnung können sofort gekündigt werden.

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