Domainverantwortlicher ein Verein

  • Guten Morgen!


    Ein eingetragener Verein gilt als jursitische Person und ein Mitglied kann nicht belangt werden.


    Warum ist es da nicht möglich, einen e.V. als Domaininhaber zu deklarieren?


    Wechselnde Mitglieder oder Vorstände sind ja immer mal gegeben.
    Warum macht man es den Vereinen also schwer?


    Das soll jetzt keine Kritik sein, nur ein informelles Interesse.

    Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide!
    Thomas

  • Im Prinzip geht es darum, dass eine Domainbestellung abgelehnt wurde, weil der Besitzer ein Verein sein sollte.
    Mir geht es auch garnicht um diesen Umstand ansich, mir geht es nur um den Grund, warum Vereine das nicht sein dürfen. ;)

    Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide!
    Thomas

  • Prinzipiell sollte ein Verein schon Inhaber sein dürfen. Aber es braucht einen Ansprechpartner, der zusätzlich eingetragen ist. Soweit habe ich das immer verstanden, bin aber kein Experte für das Deutsche Vereinsgesetz, oder wie auch immer das bei euch genannt wird.



    MfG Christian

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Moin

    Warum ist es da nicht möglich, einen e.V. als Domaininhaber zu deklarieren?


    Selbstverständlich kann ein Verein (Organisation, Firma) als Domaininhaber eingetragen werden.
    Da kann es höchstens Probleme mit der Vertretungsvollmacht lt. Satzung geben (z.B. keine Einzelvertretungsbefugnis). Das liegt dann aber an dem Domainprovider/Registrar.


    Als Admin-C muss in jedem Fall eine natürliche Person eingetragen werden. Das ist aber immer so (auch bei Firmen).


    Mordor

  • Dann muss ich meinen Kunden nach mal interviewen!
    Er sagte mir nur, dass er keine Domain bestellen konnte, weil der Domaininhaber nicht der Verein sein durfte.
    Das hat er bestimmt falsch wiedergegeben oder verstanden.


    Danke, erst mal. ;)

    Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide!
    Thomas

  • Zunächst hängt dieses von der TLD ab. Die Regeln der jeweiligen TLD, macht die jeweilige Vergabestelle. Bei de-Domains kann der Inhaber der Domain ein Verein sein. Da der Admin-C nur eine natürliche Person sein kann, muss bei einer Bestellung auch der Name dieser Person angegeben werden. In unserem Interface kann bei einem Verein der Ansprechpartner (bei uns = Admin-C) zu jeder Zeit geändert werden (siehe Punkt Stammdaten).

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