Webhosting Pfad ändern

  • Hey Leute, ich stelle mich gerade wieder etwas wunderlich an, ein kleiner Tipp von euch wird sicherlich wieder Wunder bewirken können in dieser "besinnlichen" Vorweihnachtlichen Zeit.


    Ich Habe jetzt 2 Webseiten per "Anwendung" installiert. Nun würde ich gerne eine weitere installieren aber komme mit dem File Managemnt in diesem Tarif nicht klar.

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    Wie kann ich den DOCROOT der Domain ändern?

    Ich hätte es hier vermutet aber offensichtlich denke ich nicht intuitiv.

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    Denn da kann ich es nicht ändern.


    Beim Installieren kann ich zwar den Pfad angeben hätte dann aber "domain.de/wordpress"

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    Vielleicht müsste man es über diesen Umweg per redirect machen? Keine ahnung, kann mir da jemand den Weg weisen?


    LG

    Der oben geschriebene Beitrag ist meine persönliche Meinung/Interpretation!
    Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

  • Wohin möchtest du sie denn installieren? Auf eine Domain unter welcher noch nichts läuft? Oder eine Subdomain?


    Dann am besten den Dokumentenstamm der gewünschten Domain auf einen leeren Ordner legen, und die Domain danach bei der Anwendung auswählen.


    Oder den Inhalt des generierten Ordners löschen und dorthin installieren.


    Oder nach domain.de/wordpress installieren und den Dokumentenstamm hinterher ändern.


    Die Ausgangssituation wäre interessant, und was du am Ende haben möchtest.

    [RS] 2000 G9 | Cyber Quack

    [VPS] 1000 G9 | 200 G8 | Secret | A | mikro G11s | 4x nano G11s
    [WH] 2x 8000 SE | 4000 SE | 2000 SE

  • Wie kann ich den DOCROOT der Domain ändern?

    Ich hätte es hier vermutet aber offensichtlich denke ich nicht intuitiv

    Mein Fehler, das hatte ich glatt übersehen. Im CCP bei der Domain, du bist aktuell im WCP.

    [RS] 2000 G9 | Cyber Quack

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    Danke 1
  • Danke für den Tipp, ich habe es gefunden. Etwas verwirrend gewesen aber sobald man es weiß passt das :)

    Der oben geschriebene Beitrag ist meine persönliche Meinung/Interpretation!
    Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

    Ente gut, alles gut 2