Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

  • Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier und habe mir ein Webhosting-Paket geholt. Bei der Anmeldung im CCP werde ich gefragt, ob ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag benötige und diesen abschließen möchte. Mir ist bewusst, dass ich mit personenbezogenen Daten arbeiten werde, weshalb ich so einen Vertrag abschließen muss. Ich werde nur nicht ganz schlau, ob ich den Gegenstand der Verarbeitung sowie die Kategorien der betroffenen Personen und personenbezogenen Daten weiter spezifizieren muss oder nicht. Mit "ergeben sich aus bestehenden Verträgen" kann ich leider nichts anfangen... Vielleicht kann mir jemand ganz unverbindlich weiterhelfen. :)

  • Gute Frage :)


    Ich habe es bisher so gehalten, dass ich nur den einen Standardhaken gesetzt habe und das nicht weiter spezifiziert habe.


    "...sind nur dem AG als Verantwortlichen bekannt und dieser stellt dabei sicher, dass die Verarbeitung gemäß den Grundsätzen nach Kapitel II DSGVO erfolgt ..."


    heißt ja dann (nach meinem Verständnis), dass es ausreicht, zu versichern, dass ich (als AG) dafür Sorge trage, dass die jeweiligen Kategorien (welche auch immer) von mir korrekt gehandhabt werden. (Über meine Datenschutzerklärung und wie ich mit diesen Daten umgehe)

    Das hat m.E. den Vorteil, dass ich nicht immer wieder einen neuen Vertrag abschließen muss, wenn sich die Kategorien ändern.

    Ich gebe halt meine Zusicherung pauschal.


    Ich bin allerdings Laie auf diesem Gebiet und meine Einschätzung dieser Formulierungen könnte also auch völlig daneben sein. ;)

  • Das heißt also, mit "bestehenden Verträgen" sind also ältere AVVs gemeint?

    Falls Du die im ersten Post erwähnte Option beim Ausfüllen meinst: Das glaube ich nicht.

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Was ist denn wenn man sich sehr lange nicht im CCP anmeldet und nie diesen Vertrag eingeht?

    Die DSGVO gilt nicht erst seit 2023 ;)


    Das im CCP ist doch nur eine nette Erinnerung.

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

    Thanks 1
  • Hi,

    der Text im PopUp ist mir leider zu hoch und bei dem Wort kriegst ja fast nen Knoten in die Zunge..."Auftragsverarbeitungsvertrages.."

    Ich lese hier im Thread, dass das einfach die DSGVU sein soll? Warum dann so ein Anwaltschschreiben als PopUp.


    Kündigt ihr mir einfach den Account wenn ich es einfach unentweg wegdrücke oder was passiert dann nach 14 tagen

  • Also netcup tut es jedenfalls nicht weh, wenn du keinen abschliesst. Die DSGVO verlangt das auch nicht von netcup, sondern von dir. Insofern ist netcup ohne Vertrag fein raus aus der Sache. Bestraft wird höchstens der, der eigentlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit netcup haben müsste, aber keinen abgeschlossen hat.