de-Domain und die Anonymität

  • Wer eine rein private Website betreibt um Dinge wie die privaten Katzenbilder zu hosten, ist übrigens aus dem Schneider: https://www.juraforum.de/news/…postfach-zulaessig_247419

    Ja cool, dann habe ich ja laut dem Paragraph überhaupt keine Impressumspflicht.


    Zitat von https://www.juraforum.de/news/postfachadresse-im-homepage-impressum-ist-ein-postfach-zulaessig_247419

    Ob ein Webseitenbetreiber ein Impressum führen muss oder nicht, ist davon abhängig, ob er seinen Internetauftritt zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken besitzt. Ist ersteres der Fall, so unterliegt er gemäß § 55 S. 1 RStV keiner Impressumspflicht.


    Und laut:

    Zitat

    Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG muss eine schnelle Kontaktaufnahme möglich sein. Diese ist gegeben in Form einer Email oder eines Telefonats;

    Müsste ich ja nichtmal meine Private Anschrift Telefonnummer hinterlegen

  • "Ob ein Webseitenbetreiber ein Impressum führen muss oder nicht, ist davon abhängig, ob er seinen Internetauftritt zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken besitzt. Ist ersteres der Fall, so unterliegt er gemäß § 55 S. 1 RStV keiner Impressumspflicht."


    Das ist so nicht korrekt.

    Bzw. nicht vollständig.

    Neben den RStV fordert nämlich auch der MStV (u.U.) ein Impressum.(§18 Abs.2)

    "private oder geschäftlich" ist nicht ausreichend als Kriterium

  • Nicht geschäftlich (schließt Vereine ein) und privat vermischen.


    RStV und MStV sagen exakt das gleiche.


    Und eine private Website ist nicht "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden".

  • (Oops. Ich meinte oben TMG, statt RStV)


    Und ja, um die "journalistisch-redaktionell gestalteten Beiträge" ging es mir. (Die ja man ja auch als Privatmensch haben kann)

    Insofern verwundert mich die Aussage "Ob ein Webseitenbetreiber ein Impressum führen muss oder nicht, ist davon abhängig, ob er seinen Internetauftritt zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken besitzt. Ist ersteres der Fall, so unterliegt er gemäß § 55 S. 1 RStV keiner Impressumspflicht."

    (Mal abgesehen davon, dass nun der §18 Abs.2 MStV zuständig ist)


  • Insofern verwundert mich die Aussage "Ob ein Webseitenbetreiber ein Impressum führen muss oder nicht, ist davon abhängig, ob er seinen Internetauftritt zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken besitzt. Ist ersteres der Fall, so unterliegt er gemäß § 55 S. 1 RStV keiner Impressumspflicht."


    Mich verwundert die Aussage überhaupt nicht. Denn letztlich ist auch ein „Juraforum“ nur ein Forum und damit eine Ansammlung von Besserwissern, die ihr Halbwissen verbreiten, wie jedes Forum eben, uns alle eingeschlossen. :D


    Aber im Ernst, nur weil dieses Forum ein seriöses Thema hat, darf man nicht glauben, dass alles stimmen würde, was da geschrieben wird. Inhalte aus Foren sind immer mit Vorsicht zu genießen und am Ende kann nur ein echter Anwalt belastbare Aussagen machen, auf die man sich dann im Zweifel auch berufen kann.


    Dass man für den privaten Zweck grundsätzlich keiner Impressumspflicht unterliegen würde, deckt sich übrigens auch nicht mit meinem Wissensstand zu dem Thema, jedenfalls nicht, wenn privat wie in dem Zitat als Gegensatz zu geschäftlich verwendet wird. Privat im Sinne davon, dass ausschließlich Freunde und Familie angesprochen werden, wäre eine ganz andere Aussage. Da besteht meines Wissens tatsächlich keine Impressumspflicht. Aber das ist halt meistens doch nicht die Situation. Alleine, dass man keine Umsätze erzielt, befreit einen definitiv nicht von der Impressumspflicht.

  • Und eine private Website ist nicht "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden".

    Das kann irgendwie alles und nix bedeuten. Ein politisches Blog als Hobby, das auch Zitate aus anderen Medien einbindet, ist dann so ein Fall, oder?

  • Es geht hier nicht um das whois. Hab die AGB gerade überflogen, soweit ich das sehe steht da nix von "im Impressum muss ne Adresse drin stehen" in den AGB der Denic. Wieso auch.

    Ich habe mich da unpräzise ausgedrückt.

    Ich meinte die Registrierbedingungen von Denic. Ich hatte es so verstanden, als sei hier auf eine Postfachadresse registriert worden.

    Hab also 2 verschiedene Aussagen in einen Satz gepackt :)

    eine echte Adresse sein muss ist korrekt, aber das ist ja kein Problem

    Genau darum ging es aber doch, dass man an diese Daten anscheinend doch eher einfach rankommt...

  • Wie kommst du darauf, dass du § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG mal einfach überspringen kannst?

    Die Anforderungen sind kein "such dir irgendwas raus", sondern alle zu erfüllen.

    Tu ich nicht. Ich habe mich mit meinen Aussagen nur auf die von mir geposteten Auszüge bezogen.

  • Ich weis nicht wie schwer es für private ist, aber unser Markenschutz / Markenrecht ist sehr eindeutig und Deutschlandweit bekannt.

    Wenn dann die Mail von der Domain kommt und man sich meldet wegen der Domain-Angebot.de auf der dann auch noch scam ist, bzw. Unseriöse Angebote, dann war es immer sehr einfach die Daten von der DeNic zu bekommen.


    Ich hoffe aber auch dass sie das sehr genau drauf schauen damit es bei privaten schwieriger ist.