Datenschutz im Licht des neuen Standortes

  • Hallo Moderators ,


    da das von allgemeinen Interesse sein duerfte, mache ich die Anfrage hier oeffentlich und nicht ueber den Support und hoffe auf eine oeffentliche und offizielle Antwort. Anlass ist die Eroeffnung eines neuen Standortes in den USA.


    Ich gehe davon aus, dass fuer Kundendaten auf den Servern in den USA der "Cloud Act" der USA gilt. US-Behoerden und Behoerden von anderen Staaten, die ein entsprechendes Abkommen mit den USA haben, bekommen demnach relativ einfach Zugriff auf diese Daten.


    Wie sieht es mit dem Zugriff dieser Behoerden auf Daten in Europa aus? Nach dem "Cloud Act" duerfen obige Behoerden auch Zugriff auf Daten verlangen, die nicht in den USA gespeichert sind. Gibt es einen rechtlichen und/oder technischen Schutz vor solchen Zugriffsverlangen?


    Ich moechte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zu den Aufgaben einiger dieser Behoerden wahrscheinlich die Wirtschaftsspionage gehoert.

  • Ich hänge eine Frage mit an, welch thematisch dazu gehört, aber vielleicht sogar vom hier anwesenden Kundenplenum beantwortet werden kann.

    Gilt der "Cloud Act" Firmenweit oder Kundenaccount bezogen? Kann eine Firma aus den USA sich durch den "Cloud Act" Zugriff auf meine Produkte in DE / AT verschaffen, obwohl ich kein Produkt in US habe? Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, hätte aber gerne eine konkrete Antwort auf diese Frage.

    [RS] 2000 G11 | 1000 G11 | 2x Cyber Quack | Vincent van Bot

    [VPS] 2000 ARM G11 | 1000 G9 | mikro G11s | 4x nano G11s
    [WH] 8000 SE | 4000 SE | 2000 SE

    Thanks 6
  • Anexia selbst hatte ja aber auch schon vorher Standorte in den USA. Daher dürfte der neue Standort von Netcup diesbezüglich eigentlich nicht viel ändern, da ja Netcup als Tochterfirma ja auch schon vorher betroffen gewesen wäre. Interessant ist dieses Thema unabhängig davon aber trotzdem. Ich vermute nur, dass wenn es so wäre, Anexia/Netcup hier offiziell gar nicht darüber sprechen dürfte.

  • Gilt der "Cloud Act" Firmenweit oder Kundenaccount bezogen? Kann eine Firma aus den USA sich durch den "Cloud Act" Zugriff auf meine Produkte in DE / AT verschaffen, obwohl ich kein Produkt in US habe? Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, hätte aber gerne eine konkrete Antwort auf diese Frage.

    Mein Wissensstand dazu:

    "Kann eine Firma aus den USA..." Firmen sowieso nicht. Sondern nur US-Behörden. (Obwohl man die CIA manchmal als "Firma" bezeichnet ^^)

    Europäsche Provider sind m.W. nach dem Cloud-Act nicht zur Herausgabe von Daten europäischer Kunden verpflichtet, wenn diese auf europäischen Server lagern. Das wäre auch problematisch. Denn dann könnte man der DSVGO nur noch nachkommen, wenn man Provider nutzt, die ausschließlich in Europa Serverstandorte haben.

    Wohl aber sind US-Amerikanische Provider/Unternehmen zur Herausgabe der Daten verpflichtet, auch wenn diese auf Europäischen Servern liegen.

  • Hierbei verweise ich noch einmal auf die Datenschutzerklärung des roten H. Ich schätze bei Netcup wird dies in der Hinsicht ähnlich sein, allerdings wünsche ich mir trotzdem demzufolge ein offizielles Statement.


    Ein Mensch hat zwei Beine, ein Regenwurm hat keine.

    Thanks 5
  • ...Das heißt ihre bisherige Vertragsgrundlage und Kundenverbindung ist weiterhin ausschließlich mit uns (XXXXX Online GmbH), eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten findet nicht statt...

    Die Erklärung von Hatznur löst nicht das bestehende Rechtsproblem


    Standardvertragsklauseln sind wenig wert


    Das EU-US Data Privacy Framework ist laut EU noch nicht ausreichend und wird weiter beobachtet...


    Naja, ist ja eine Binsenweisheit dass Daten die unverschlüsselt das eigene Haus verlassen (oder extern erfasst und extern verschlüsselt werden) prinzipiell immer von Dritten eingesehen werden können.


    Stellt sich daher eher die Frage ob schriftlich bestatigt wird, dass die Datenspeicherung (EU-)DSGVO-konform erfolgt oder nicht.


    Was zwischenstaatlich auf höchster politischer und juristischer Ebene ungeklärt ist, kann ja kaum auf einen kleinen Vereinsadmin und auch nicht auf kleines deutsches Unternehmen abgewälzt werden.


    Ich bin der Meinung: Da es keine Warnung und Aufklärung durch die Exekutive Deutschlands hierzu gibt, ist eine Strafverfolgung wegen DSGVO-Verstoßes unzulässig.


    Rechtswidrig handelt nur, wer gegen klar formuliertes Recht verstößt. Bei unbestimmten Formulierungen trifft das nicht zu.


    Somit liegt aus meiner Sicht der schwarze Peter bei netcup: Ist gemäß Auftragsverarbeitung nicht formuliert dass die Daten ggf. an andere Staaten abfließen können, hab ich als Kunde meine Pflichten erfüllt.


    Akzeptiere ich hingegen uneindeutige Vertragsformulierungen, verletze ich meine Sorgfaltspflicht.


    Außerdem kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an: Ein Steuerbüro mit 50 Mitarbeitern und z.B. 5 Mio € Umsatz dürfte in Erklärungsnot kommen, wenn es gefragt wird, warum ein VPS für 200€ / Monat verwendet wird, anstatt eines eigenen echten Servers der in einem deutschen Rechenzentrum von hiesigen Admins / IT-Dienstleistern gepflegt wird.


    Rechtsrisiken einzugehen nur um Geld zu sparen, ist keine Argumentation zur Verteidigung.


    Netcup könnte aber auch hier Klarheit schaffen und einen Mehrwert bieten.


    Als Privatadmin betrifft mich das nicht und in meinen Hostingverträgen stand beim Abschluss nur Deutschland / Nürnberg. Somit bin ich fein raus... zumindest bis mir etwas anderslautendes nachweisbar schriftlich zugestellt wird. ;)

  • Hallo zusammen,

    wir haben zu diesem Thema folgende Informationen von unserem Legal-Team erhalten, die wir hier gerne mit euch teilen um etwaige Unsicherheiten zu klären:


    "Nur weil die Server in den USA angemietet werden, hat das Grundsätzlich keinen Einfluss auf den Gerichtsstand. Insofern gilt die aktuelle Gerichtsstandvereinbarung in den derzeitigen netcup AGB.


    Grundsätzlich bedeutet der Serverstandort in den USA, dass netcup hinsichtlich des Servers dem US-Recht unterliegt. Dies kann etwa den physischen Zugriff auf den Serverstandort betreffen, der in Europa mit Sicherheit mehr geschützt ist als in den USA."


    Ich hoffe, die Frage damit hinreichend und ausführlich geklärt zu haben.
    Bitte beachtet, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können, jedoch steht unser Data Protection Team jederzeit für Fragen zur Verfügung.

    Liebe Grüße & schönes Wochenende!
    Claudia

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