Alles anzeigender Vergleich hinkt;
nicht wirklich; manche sehen Newsletter als legitime Mails andere als SPAM ...
darum ein anderer Vergleich: Du bekommst kostenlos ein Brieffach zur Verfügung gestellt;
auf Grund der vielen Reklame die der Zusteller meint mit alller Gewalt hineinstopfen zu müssen,
wird es verbeult, verbogen, unwucht, windschief, ...
wer muss f. den Schaden aufkommen?
Du als derjenige dem es zur Verfügung gestellt wurde?
der Zusteller der es verursacht hat?
(übertragen auf die virtuelle Welt, ist derjenige der Dir das Brieffach zur Verfügung gestellt hat der Provider des Empfängers
und der Zusteller der Provider des Absenders)
Bitte lern doch endlich einmal Dinge sachlich zu differenzieren: Der Empfänger - und um dessen Recht auf einen ungestörten Nachrichtenempfang geht es hier ausschließlich - wird den Newsletter, in dessen Empfang er eingewilligt hat, nicht als Spam betrachten, denn er kann sich ja von solch legitimen Zusendungen stets wieder abmelden. Davon zu unterscheiden sind unverlangte Werbesendungen - die sind es, die mit dem Wort „Spam“ gemeinhin bezeichnet werden.
Der Provider des Empfängers ist selbstverständlich grundsätzlich vertraglich verpflichtet, Nachrichten auch zuzustellen und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Ebenso grundsätzlich ist die Unterdrückung von Nachrichten strafbar. „Transitgebühren” von Dritten bei sonstiger Nichtzustellung an den Empfänger zu verlangen, ohne den Betroffenen, dessen Vertrauen auf einen Reibungslosen Mailempfang geschützt ist, zu informieren, kann so nicht rechtens sein.
Außerdem sind kostenlose E-Mail-Postfächer nicht wirklich gratis. Du bezahlst in aller Regel mit Deiner Einverständniserklärung in die Big-Data-Analysen, platzierte Werbung für fremde oder eigene Produkte etc. Freemium ist ein beinhartes Geschäftsmodell, kein Altruismus und kein Mäzenatentum. Wenn dem Anbieter diese Rechnung nicht aufgeht, und er dann von Dritten Geld dafür verlangt, dass seine Kunden Nachrichten, auf deren Erhalt der Empfänger vertrauen darf, überhaupt empfängt, dann ist das meiner bescheidenen Auffassung nach ebenso grundsätzlich a) Vertragsbruch gegenüber dem Empfänger, seinem Kunden, b) strafbare Nachrichtenunterdrückung, c) eine Verkehrsdatenanalyse oder Deep Packet Inspektion, die potentiell in das Fernmeldegeheimnis und in das Recht auf Datenschutz verletzend eingreift und d) Nötigung gegenüber dem Provider des Absenders und gegenüber dem Absender. Es kann rechtfertigende Sachverhaltselemente geben, Bereicherungsabsicht ist sicherlich keines, das darunter fällt.